Stellungnahme zur Kündigung (Allgemeines)

Ironie, Tuesday, 11.12.2018, 12:09 (vor 1956 Tagen)

Werte Mitstreiterinnen,

gerade "schneite" mir eine Anhörung von Seiten des Arbeitgebers
zur geplanten Kündigung einer schwerbehinderten Kollegin auf das
Display, die ich bis zum 12.12., also morgen, sic!, abgeben soll.

Der Fall ist sehr komplex, und da ich sowohl heute als auch in den
nächsten Tagen Termine habe, möchte ich erst einmal nur widersprechen
mit dem Hinweis, dass ich die Begründung nachliefern werde.

Gibt es einen zeitlichen Rahmen, in dem eine solche Anhörung erfolgen
muss?

Vielen Dank!

Mit Dienst-täglichem Gruß

Ironie

Stellungnahme zur Kündigung

WoBi, Tuesday, 11.12.2018, 14:13 (vor 1956 Tagen) @ Ironie

Hallo Ironie,

mit der Suchfunktion unter "Fristen" wird man fündig. Z.B.:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25116
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23564

Nur qualifiziert Widersprechen. Der Arbeitgeber kann den unbegründeten Widerspruch nicht bewerten und antwortet, dass die (nicht erfolgten) Einwände berücksichtigt worden sind und an der getroffenen Entscheidung festgehalten wird. Die Anhörung der SBV ist damit abgeschlossen.

--
Gruß
Wolfgang

Stellungnahme zur Kündigung

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 11.12.2018, 17:20 (vor 1956 Tagen) @ Ironie

Werte Mitstreiterinnen,

gerade "schneite" mir eine Anhörung von Seiten des Arbeitgebers
zur geplanten Kündigung einer schwerbehinderten Kollegin auf das
Display, die ich bis zum 12.12., also morgen, sic!, abgeben soll.

Der Fall ist sehr komplex, und da ich sowohl heute als auch in den
nächsten Tagen Termine habe, möchte ich erst einmal nur widersprechen
mit dem Hinweis, dass ich die Begründung nachliefern werde.

Gibt es einen zeitlichen Rahmen, in dem eine solche Anhörung erfolgen
muss?

Vielen Dank!

Mit Dienst-täglichem Gruß

Ironie

Hallo,

1. "andere Termine" würde ich bei Vorliegen einer Kündigung erst mal hinten anstellen.
2. Mit Blick auf die Tatsache, dass die SBV-Tätigkeit an sehr vielen Punkten an die Arbeit des Betriebsrates angelehnt wird, würde ich die Fristen der §§ 102 / 103 BetrVG heranziehen. Auch würde ich der erfolgten Fristsetzung des AG mit dem Verweis auf oben genannte §§ widersprechen und mitteilen, dass er innerhalb dieser Fristen eine aussagefähige Stellungsnahme erhält.
3. Einen vorschnellen, unbegründeten sachlichen Widerspruch halte ich nicht für sinnvoll.

VG

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