Wahl Gesamtschwerbehindertenvertretung - nochmalige Nachfrage (Allgemeines)

Siefermann, Wednesday, 12.12.2018, 12:57 (vor 1961 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe zu diesem Beitrag https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25146 noch eine Nachfrage, die sich leider heute sehr kurzfristig ergeben hat:

wir haben zwischenzeitlich vom KVJS in Baden-Württemrberg folgende zwei Aussagen erhalten:

1.) sofern ein gewählter Dienststellen-Vertrauensmann/-frau bei der Konstituierung verhindert ist, darf er/sie seinen
ihren Stelli entsenden
2.) für die Wahl der Gesamtvetrauensperson und seiner/ihrer StellvertreterIn müssen wir nochmals formal in ein
Wahlverfahren einsteigen (Wahlausschreiben, Wahlversammlung, jede/r wahlberechtigte Beschäftigte zur
Dienststellen-SBV ist auch bei der Gesamt-SBV wahlberechtigt, ...)

Wie sollen wir vor diesem HIntergrund (unser Integrationsamt hat uns lediglich gesagt, dass wir keinen Stelli zur Konsitutierung zulassen dürfen) mit unserer für morgen vorgesehenen Konstituierung umgehen? Wie habt Ihr das bei Euch gemacht bzw. wo sind diese Aussagen des KVJS nachzulesen (Rechtsquelle wurde uns nicht genannt)?

Das Ganze ähnelt so langsam aber sicher einer Zangengeburt *Ironie aus*

Vorab schon mal vielen Dank fürs Lesen, Nachdenken und Antworten.

LG

Wahl Gesamtschwerbehindertenvertretung - nochmalige Nachfrage

Cebulon, Thursday, 13.12.2018, 06:06 (vor 1960 Tagen) @ Siefermann

2.) für die Wahl der Gesamtvetrauensperson und seiner/ihrer StellvertreterIn müssen wir nochmals formal in ein Wahlverfahren einsteigen (Wahlausschreiben, Wahlversammlung)

Hallo, verstehe nur Bahnhof! Wozu braucht man Wahlausschreiben für eine Wahlversammlung?

jede/r wahlberechtigte Beschäftigte zur Dienststellen-SBV ist auch bei der Gesamt-SBV wahlberechtigt, ...)

Seit wann denn das !? Das ist einfach nur Unsinn, wohl offenbares Missverständnis mit der aktiven Wahlberechtigung zur Gesamt-SBV. Davon steht so nichts im § 180 Abs. 1 SGB IX. Wahlberechtigt sind m.W. nur die sechs gewählten SBVen !!! !!!

Wie sollen wir vor diesem HIntergrund (unser Integrationsamt hat uns lediglich gesagt, dass wir keinen Stelli zur Konstituierung zulassen dürfen) mit unserer für morgen vorgesehenen Konstituierung umgehen?

Falls die Stadt als Arbeitgeberin das akzeptieren sollte, dass auch die erste Stellvertretung dabei ist, warum denn dann nicht? Ich sehe das eher als Verhandlungssache an. Akzeptieren muss sie das allerdings nicht.

mit unserer für morgen vorgesehenen Konstituierung ...

Da gibts eigentlich nichts zu konstituieren, weils das im SGB IX nicht gibt. Eine Versammlung gibt es erst, wenn gewählte Gesamt-SBV dazu einlädt nach § 180 Abs. 8 SGB IX.

wo sind diese Aussagen des KVJS nachzulesen (Rechtsquelle wurde uns nicht genannt)?

Dort einfach mal nachfragen nach Quellen ;-)

Gruß,
Cebulon

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