Kündigung nicht unwirksam (Allgemeines)
Guten Morgen,
mit einem Urteil vom 13.12.2018 hat das BAG die seit 2016 herrschende
Regelung meines Erachtens wieder umgestoßen, dass die Kündigung eines
schwerbehinderten Mitarbeiters unwirksam ist, wurde die SBV nicht im
Vorfeld beteiligt.
Mein Arbeitgeber hat gerade gelernt, dass ich als SBV im Vorfeld bei einer
beabsichtigten Kündigung zu beteiligen bin.
Wie kann mit diesem Urteil umgegangen werden?
Mit werktätigem Gruß zum Montag
Ironie