SBV Mandat bei Outsourcing (Allgemeines)

ussibier, Magdeburg, Tuesday, 08.01.2019, 09:52 (vor 1906 Tagen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit November 2018 Vertrauensperson der Schwerbehinderten Mitarbeiter (Anzahl 112) in einer Klinik. An zwei Tagen habe ich eine Arbeitsbefreiung als SBV, an den restlichen Tagen arbeite ich als Sozialpädagoge.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber entscheidet, meine Abteilung (die der Sozialarbeiter) outzusourcen? Ist mein Mandat damit obsolet ? Würde eine komplette Freistellung meiner gesamten Arbeitszeit vor dem Outsourcing meine Mandatsarbeit der mir anvertrauten Mitarbeiter verhindern ?

Falls ja, welcher Arbeitsplatz steht mir nach der Mandatsarbeit (bei Neuwahl in vier Jahren) dann zu ?

vielen Dank, Grüße

SBV Mandat bei Outsourcing

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 08.01.2019, 11:47 (vor 1906 Tagen) @ ussibier

Hallo,

die Folgen eines "Outsourcings" für die SBV hängen von den konkreten Umständen ab - u.a. der gesellschaftsrechtlichen Umsetzung.
An den Folgen eines Arbeitgeberwechsels ändert Art und Umfang der SBV-Freistellung grundsätzlich nichts.

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers gelten die generellen Vorschriften des § 613a BGB (Betriebsübergang) sowie die speziellen Schutzvorschriften, die das SBV-Mandat schützen, weiter.

--
&Tschüß

Wolfgang

SBV Mandat bei Outsourcing

ussibier, Magdeburg, Wednesday, 09.01.2019, 07:42 (vor 1905 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang, Danke Dir für die Antwort. Ich kann die Sache leider nicht präzisieren derzeit. In anderen Fällen ist es eine Übernahme in eine Tochtergesellschaft, die Arbeitnehmer haben jedoch Zugang zum im Haus geltenden Tarifvertrag und nutzen auch Räumlichkeiten, Materialien, die Führungskräfte derer sind ebenso beim Hauptarbeitgeber beschäftigt.

Der Betriebsrat prüft gerade ob dies dann eben doch ein Gesamtbetrieb sei.

Bei oben geschilderten Fall würde also meine Mandatsarbeit nicht wegfallen oder Neuwahlen nötig, wenn ich dich richtig verstanden habe.

Danke und Grüße, ussibier

SBV Mandat bei Outsourcing

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 09.01.2019, 15:45 (vor 1905 Tagen) @ ussibier

hallo,

wenn tatsächlich ein Teil des Betriebes in eine neue juristische Person überführt wird (auch innerhalb desselben Konzerns), dann geht tatsächlich idR die Wählbarkeit für den bisherigen Betrieb verloren.

Eine Ausnahme wäre grundsätzlich nur möglich, indem ein Gemeinschaftsbetrieb iSd § 1 Abs. 2 BetrVG vorliegt oder aber durch (Überleitungs-)TV andere BR-Strukturen möglich sind bzw. ermöglicht werden.

Auf jeden Fall benötigen BR und SBV bei einer derartigen Aufspaltung unbedingt fachliche juristische Beratung.

--
&Tschüß

Wolfgang

SBV Mandat bei Outsourcing

Cebulon, Wednesday, 09.01.2019, 16:17 (vor 1905 Tagen) @ albarracin

Auf jeden Fall benötigen BR und SBV bei einer derartigen Aufspaltung unbedingt fachliche juristische Beratung.

Hallo, das sehe ich genauso. Und laut Literatur hat Anwaltskosten bei solchen Betriebsänderungen in aller Regel der AG zu tragen (§ 111 S. 2 BetrVG).

Gruß,
Cebulon

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