SBV / Integrationsteam (BEM)

Sandra, Hessen, Friday, 11.01.2019, 09:17 (vor 1924 Tagen)

Hallo zusammen,
wir haben eine BV BEM mit einem Integrationsteam das sich wie folgt zusammen setzt. Integrationsbeauftragte, BR ,SBV, Betriebsarzt. In der letzten Monaten ist mir aufgefallen, dass die SBV doch sehr wenig bei dem BEM Gesprächen mit an Bord ist. Das war früher ganz anders . Ein Mitarbeiter hat mir jetzt sein Anschreiben zum BEM gezeigt, wo er bestimmen kann wer am BEM teilnehmen soll. In der Vergangenheit war es so das dass komplette Integrationsteam dort gelistet war und der Mitarbeiter per Kreuzzeichen bestimmen kann, wer an dem BEM teilnehmen soll. Jetzt ist nur noch der BR und der Betriebsarzt gelistet und die SBV gar nicht mehr. Die Integrationsbeauftragte steht aber auch nicht mehr drauf, mit dem Hintergrund das Sie keiner mehr abwählen kann weil sie das BEM leiten tut. Meiner Meinung nach ist das nicht korrekt, da die SBV augenscheinlich außen vor ist und klar benachteiligt wird. Den der Mitarbeiter sollte selbst bestimmen können ob Schwerbehindert oder nicht, ob er die SBV dabei haben möchte. In der Vergangenheit hatten auch viele nicht Schwerbehinderte die SBV angekreuzt das hat der Integrationsbeauftragten nicht gefallen .Deswegen denke ich, ist die SBV nicht mehr im ankreuzbogen gelistet. Ich denke das ist nicht korrekt und war auch vorher nicht so. Wie und was sollte ich jetzt am besten machen.

Liebe Grüße Sandra

SBV / Integrationsteam

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 11.01.2019, 09:26 (vor 1924 Tagen) @ Sandra

hallo,

Form und Inhalt des Einladungsschreibens sollten eigentlich in einer BEM-BV mit festgelegt sein. Wenn das bei Euch nicht der Fall ist, dann hat der BR nachträglichen Verhandlungsbedarf.

Und Du als SBV solltest darauf achten, daß für schwerbehinderte/gleichgestellte AN entsprechend auf die Teilnahme der SBV hingewiesen wird.

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&Tschüß

Wolfgang

SBV / Integrationsteam

Sandra, Hessen, Friday, 11.01.2019, 09:42 (vor 1924 Tagen) @ albarracin

Form und Inhalt des Einladungsschreibens sollten eigentlich in einer BEM-BV mit festgelegt sein, ja das haben wir am Anfang so festgelegt . Nun wurde es eigenmächtig wohl von der Integrationsbeauftragten geändert und ich denke, dass Sie die SBV nicht so oft dabei haben will. Welche rechtlichen Mittel kann ich ziehen, wenn es zur keiner Einigung kommt.

SBV / Integrationsteam

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 11.01.2019, 11:08 (vor 1924 Tagen) @ Sandra

Hallo,

Du selbst bist bei einer BV BEM als SBV keine Vertragspartei. Du kannst aber den BR darauf hinweisen, daß er die Einhaltung der BV (arbeitsgerichtlich) erzwingen kann.

Für Dich selbst bleibt lediglich die Möglichkeit, die nötige rechtzeitige und vollständige Information einzufordern, soweit es Deinen Zuständigkeitsbereich betrifft und dann ggfs. aktiv schon im Vorfeld des BEMs auf diese Menschen zuzugehen.

--
&Tschüß

Wolfgang

SBV / Integrationsteam

Monica99, Friday, 11.01.2019, 13:34 (vor 1924 Tagen) @ Sandra

Hallo,

hier sollte der BR und die SBV dem Integrationsbeauftragten ganz deutlich es klarmachen, das er die BV zwingend beachten muss und nicht ändern darf. Ggf auch klage vor dem ArbG wenn er diese unverändert nicht sofort beachtet.

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mfg Monica

SBV / Integrationsteam

Thomas-SBV, Friday, 11.01.2019, 09:51 (vor 1924 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra,

wenn eure BV dazu nichts vorsieht würde ich wie Folgt vorgehen:

1. In der BR-Sitzung das Thema ansprechen und auf den Punkt "Ordnung im Betrieb" hinweisen. Dann könnte der BR das mit dem AG regeln.

2. Das Thema im Monatsgespräch klären.

3. Den Verfasser des geänderten Anschreibens kontaktieren.

Viel Erfolg wünscht dir

Thomas

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