Wahl GSBV wegen Renteneintritt - wer ist wählbar, wer entscheidet? (Gesamt-Konzern-SBV)

Claudi, Hessen, Wednesday, 30.01.2019, 13:00 (vor 1912 Tagen)

Hallo liebe MitstreiterInnen,

ich habe mal eine Frage: Ich werde in absehbarer Zeit SBV (als Nachrückerin wegen Rentenbeginn). Es gibt hierfür weitere gewählte VertreterInnen.

Die Stelle des GSBV wird ebenfalls durch Renteneintritt der jetzigen Stelleninhaberin in absehbarer Zeit frei.

Nun wird wohl die Nachfolge GSBV in den nächsten Wochen neu gewählt. Dafür wird sich die jetzige Stelleninhaberin wohl wieder wählen lassen (für die letzten Wochen vor Rentenbeginn). Zudem wird wohl der "Wunschkandidat" dieser Person als "Vertreter" aufgestellt, damit er dann "nachrücken" kann.
Bei der Wahl GSBV und SBV Ende 2018 wurden nur für SBV VertreterInnen aufgestellt und gewählt, nicht so für GSBV.

Nun zu meiner Fragen:
Wer kann sich für die GSBV aufstellen lassen?
Hat die jetzige Stelleninhaberin allein das Recht zu entscheiden, wer auf "die Liste kommt bzw. wer nicht"?
Muss ich mir als SBV von der GSBV "in meine Arbeit reinreden lassen"?
Bin ich automatisch als SBV die Vertretung der GSBV (z.B. bei Urlaub, Krankheit)?

Vielen lieben Dank vorab für Eure Hilfe.

Liebe Grüße
Claudi

Wahl GSBV wegen Renteneintritt - wer ist wählbar, wer entscheidet?

Cebulon, Wednesday, 30.01.2019, 18:12 (vor 1912 Tagen) @ Claudi

Nun wird wohl die Nachfolge GSBV in den nächsten Wochen neu gewählt.

Hallo, wie viele wahlberechtigte örtl. VP gibt es und welches GSBV-Wahlverfahren ist geplant? Warum wurde denn hier keine GSBV-Stellvertretung im Dezember 2018 gewählt? Oder habe ich da was missverstanden? Finde das eher wirr: Denn hier käme keine GSBV-Neuwahl, sondern eine GSBV-Stelli-Nachwahl in Frage nach § 21 SchwbVWO sinngemäß bei unter 50 wahlberechtigten örtl. VP in Wahlversammlung.

Dafür wird sich die jetzige Stelleninhaberin wohl wieder wählen lassen (für die letzten Wochen vor Rentenbeginn).

Was genau ist darunter zu verstehen: "die letzten Wochen vor Rentenbeginn"? Wann beginnt denn nun deren Rente? Wenn das wirklich nur wenige Wochen sein sollten, dürfte die Wählbarkeit zur GSBV ohnehin fragwürdig bzw. sinnfrei sein wg. "alsbaldiges Ausscheiden" laut Rechtsprechung und Wahlvorschlag nie zugelassen werden.

Muss ich mir als SBV von der GSBV "in meine Arbeit reinreden lassen"?

Nein - weisungsfrei!

Bin ich automatisch als SBV die Vertretung der GSBV (z.B. bei Urlaub, Krankheit)?

Nein - siehe § 180 Abs. 5 SGB IX

Gruß,
Cebulon

Wahl GSBV wegen Renteneintritt - wer ist wählbar, wer entscheidet?

Claudi, Hessen, Thursday, 31.01.2019, 11:19 (vor 1911 Tagen) @ Cebulon

Nun wird wohl die Nachfolge GSBV in den nächsten Wochen neu gewählt.


Hallo, wie viele wahlberechtigte örtl. VP gibt es und welches GSBV-Wahlverfahren ist geplant? Warum wurde denn hier keine GSBV-Stellvertretung im Dezember 2018 gewählt? Oder habe ich da was missverstanden? Finde das eher wirr: Denn hier käme keine GSBV-Neuwahl, sondern eine GSBV-Stelli-Nachwahl in Frage nach § 21 SchwbVWO sinngemäß bei unter 50 wahlberechtigten örtl. VP in Wahlversammlung.


Es sind meiner Kenntnis nach 4 VP. Welches Wahlverfahren geplant ist, weiss ich leider nicht. Die jetzige Stelleninhaberin wollte 2018 meiner Kenntnis nach keine Stellvertreter auf der Liste.

Dafür wird sich die jetzige Stelleninhaberin wohl wieder wählen lassen (für die letzten Wochen vor Rentenbeginn).


Was genau ist darunter zu verstehen: "die letzten Wochen vor Rentenbeginn"? Wann beginnt denn nun deren Rente? Wenn das wirklich nur wenige Wochen sein sollten, dürfte die Wählbarkeit zur GSBV ohnehin fragwürdig bzw. sinnfrei sein wg. "alsbaldiges Ausscheiden" laut Rechtsprechung und Wahlvorschlag nie zugelassen werden.

Rentenbeginn ist wohl 01.06.19.

Muss ich mir als SBV von der GSBV "in meine Arbeit reinreden lassen"?


Nein - weisungsfrei!

:-)

Bin ich automatisch als SBV die Vertretung der GSBV (z.B. bei Urlaub, Krankheit)?


Nein - siehe § 180 Abs. 5 SGB IX

Gruß,
Cebulon

Herzlichen Dank Cebulon :-)

Wahl GSBV wegen Renteneintritt - wer ist wählbar, wer entscheidet?

Cebulon, Thursday, 31.01.2019, 17:56 (vor 1911 Tagen) @ Claudi

Die jetzige Stelleninhaberin wollte 2018 meiner Kenntnis nach keine Stellvertreter auf der Liste.

Hallo Claudi, das ist ein sehr "merkwürdiges" Amtsverständnis - an der klaren gesetzlichen Vorgabe des § 180 Abs. 5 SGB IX vorbei. Jeder dieser vier Wahlberechtigten kann hier einen Wahlvorschlag machen. Da braucht es definitiv keine "Liste". Über die Zahl der zu wählenden Stellvertreter entscheidet die Wahlversammlung und niemand sonst. Ein Stelli muss aber immer gewählt werden, sofern es Stelli-Vorschlag gibt.

§ 180 Abs. 5 SGB IX
(5) Für jede Vertrauensperson, die nach den Absätzen 1 bis 4 neu zu wählen ist, wird wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt.

Gruß,
Cebulon

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