Arbeitsplatz freimachen (Allgemeines)

Tomsa, Saturday, 02.02.2019, 14:25 (vor 1907 Tagen)

Hallo an alle
Wenn ein schwerbehinderter Kollege nicht mehr auf seinem Arbeitsplatz beschäftigt werden kann hat er dann den Anspruch das der AG einen leidensgerechten Arbeitsplatz freimachen muss d.h. einen nicht schwerbehinderten Kollegen versetzen muss. Sind im öffentlichen Dienst in Bayern beschäftigt. Habe was im § 164 Abs.4 Randnummer 49 b im SGB 9 Kommentar von Feldes gelesen. Ansonsten habe ich keine klare Rechtssprechung/formulierung gefunden. Vielen Dank für Eure Hilfe.

Arbeitsplatz freimachen

garda, Berlin, Monday, 04.02.2019, 08:08 (vor 1906 Tagen) @ Tomsa

Hallo an alle
Wenn ein schwerbehinderter Kollege nicht mehr auf seinem Arbeitsplatz beschäftigt werden kann hat er dann den Anspruch das der AG einen leidensgerechten Arbeitsplatz freimachen muss d.h. einen nicht schwerbehinderten Kollegen versetzen muss. Sind im öffentlichen Dienst in Bayern beschäftigt. Habe was im § 164 Abs.4 Randnummer 49 b im SGB 9 Kommentar von Feldes gelesen. Ansonsten habe ich keine klare Rechtssprechung/formulierung gefunden. Vielen Dank für Eure Hilfe.

Hallo Tomsa,

grundsätzlich besteht dieser Anspruch nicht, jedenfalls definitiv nicht als Recht sozusagen der Freikündigung. Ob der AG versetzen muss, wird sich nur im Einzelfall beurteilen lassen.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Arbeitsplatz freimachen

MatthiasNRW, Monday, 04.02.2019, 10:50 (vor 1905 Tagen) @ Tomsa

Hallo an alle
Wenn ein schwerbehinderter Kollege nicht mehr auf seinem Arbeitsplatz beschäftigt werden kann hat er dann den Anspruch das der AG einen leidensgerechten Arbeitsplatz freimachen muss d.h. einen nicht schwerbehinderten Kollegen versetzen muss. Sind im öffentlichen Dienst in Bayern beschäftigt. Habe was im § 164 Abs.4 Randnummer 49 b im SGB 9 Kommentar von Feldes gelesen. Ansonsten habe ich keine klare Rechtssprechung/formulierung gefunden. Vielen Dank für Eure Hilfe.

Hallo,
schau mal bitte hier: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV268660
Ich bin kein Spezialist für die Bayerischen Teilhaberichtlinien, hierzu können evtl. andere mehr beitragen.

6.6, Satz 4: "Begründeten Anträgen auf Versetzung oder sonstigen Wechsel des Arbeitsplatzes soll entsprochen werden."
10.5, Abs. 3, Satz 2: "Es ist zu prüfen, ob durch Verwendung auf einem anderen Arbeitsplatz die Kündigung vermieden werden kann."

Am Ende wird es natürlich stark um die Zumutbarkeit für den Arbeitgeber gehen. Je größer der AG, desto größer natürlich auch seine Möglichkeiten, andere Kollegen umzusetzen.

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Gruß
Matthias

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