Gleichstellung oder Verschlimmerungsantrag? (Stellvertreter/in)
Hallo ihr Lieben, bei einem GdB von 40, was würdet ihr da vorziehen, also ich tendiere ja zuerst zur Gleichstellung!
LG schwani77
schwani77, Friday, 08.02.2019, 12:59 (vor 1875 Tagen)
Hallo ihr Lieben, bei einem GdB von 40, was würdet ihr da vorziehen, also ich tendiere ja zuerst zur Gleichstellung!
LG schwani77
Cebulon, Friday, 08.02.2019, 13:21 (vor 1875 Tagen) @ schwani77
Hallo,
eine ziemlich "theoretische" Frage ohne nähere Angaben dazu, ob die Voraussetzungen für eine Gleichstellung oder Schwerbehinderung vorliegen könnten.
Gruß,
Cebulon
Monica99, Friday, 08.02.2019, 13:24 (vor 1875 Tagen) @ schwani77
Hallo,
Hallo ihr Lieben, bei einem GdB von 40, was würdet ihr da vorziehen, also ich tendiere ja zuerst zur Gleichstellung!
LG schwani77
Es kommt darauf an ob es Fakten für eine Gleichstellung gibt. Denn ein negativer Bescheid bleibt in den Akten des Versorgungsamtes. Damit ist es stets auch da, wenn ein weiterer Antrag gestellt wird. Der SB ist dann ggf voreingenommen.
PS: Gleiches gilt für den Verschlimmerungsantrag bzw Antrag auf Neufestsetzung!
Der Weg zum höheren Grad der Behinderung | Sozialverband VdK ..
Neufeststellung des GdB birgt Chancen und Risiken !
--
mfg Monica
albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 08.02.2019, 13:52 (vor 1875 Tagen) @ Monica99
Hallo,
Sorry Monica,
aber das Versorgungsamt
Es kommt darauf an ob es Fakten für eine Gleichstellung gibt. Denn ein negativer Bescheid bleibt in den Akten des Versorgungsamtes. Damit ist es stets auch da, wenn ein weiterer Antrag gestellt wird. Der SB ist dann ggf voreingenommen.
bekommt von einem Antrag auf Gleichstellung überhaupt nichts mit. Der Vorgang bleibt allein bei der AA.
--
&Tschüß
Wolfgang
Monica99, Friday, 08.02.2019, 14:45 (vor 1875 Tagen) @ albarracin
Hallo Wolfgang,
stimmt was den Antrag auf Gleichstellung betrifft. Doch auch bei der Arbeitsverwaltung bleiben negative Bescheide in den Akten.
--
mfg Monica
Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 08.02.2019, 14:02 (vor 1875 Tagen) @ Monica99
Moin Moin Monica,
dieses ist absolut falsch. Der Antrag auf Gleichstellung wird an die Agentur für Arbeit gestellt. Allein schon wegen des Datenschutzgesetzes darf diese Behörde nicht einfach Informationen an die Versorgungsämter weitergeben, wie Du mit Deiner Erfahrung und Gesetzestreue wissen solltest.
Auch die von Dir vermutete Voreingenommenheit ist mir bislang noch nicht untergekommen.
Liebe Grüße
Hendrik
Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 08.02.2019, 13:57 (vor 1875 Tagen) @ schwani77
Moin Moin Schwani,
ich vermute mal, Du bist neu gewählt und hast noch keine Grundlagenschulung erhalten. Daher eine ausführliche Antwort.
Das kommt auf die Situation an, welcher Weg möglich ist.
Bei einer Gleichstellung muss eine Gefährdung des Arbeitsplatzes vorliegen, oder ein neuer Arbeitsplatz muss erlangt werden. Zudem ist die Frage, ob die Kollegen/der Kollege einen erhöhten Kündigungsschutz hat, gegen den man anargumentieren müsste. Außerdem sollte begründbar sein, warum die Schutzrechte der Schwerbehinderten benötigt werden und die allgemeinen Hilfestellungen des Sozialrechts / z.B. der Rehabilitationsträger uns solche, die sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers heraus ergeben, nicht ausreichen, oder in welcher Art z.B. die Fürsorgepflicht verletzt wird. Gut wäre spätestens in der Stellungnahme der SBV auch, welche Hilfestellungen der Schwerbehinderten aus welcher Grundlage benötigt werden, die nur durch die Gleichstellung zu erlangen sind.
Einen Folgeantrag kann man stellen, wenn sich neue Gesundheitsstörungen ergeben haben, oder deutliche Verschlechterungen eingetreten sind. Zu beachten sit aber auch, dass es immer wieder Reformen der versorgungsmedizinischen Grundsätze gibt, sodass man vor einem solchen Antrag prüfen sollte, welcher GdB anerkannt wurde und wie dieses aktuell gesehen wird.
Daher kann Dir hier ohne eine genaue Kenntnis des Einzelfalls keine/r hier eine Auskunft geben.
Liebe Grüße
Hendrik
schwani77, Friday, 08.02.2019, 14:30 (vor 1875 Tagen) @ Hendrik1
Hallo Hendrik1,
Ich kann mir demnächst mehr Informationen einholen einholen. Eine gesundheitliche Verschlimmerung liegt laut Aussage der Betroffenen vor, sprich es sind Diagnosen dazukommen. Aber die Sichtweise der Ärzte beim Erstellen eines Gutachten sind ja oft anders.
Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 08.02.2019, 14:34 (vor 1875 Tagen) @ schwani77
Moin Moin Schwani,
dann klär bitte auch ab, ob es auf dem Arbeitsplatz des/der betroffenen deutliche Einschränkungen gibt, oder ob kurz- bis mittelfristig der Arbeitsplatz gar nicht mehr ausgeübt werden kann und somit ein neuer Arbeitsplatz gefunden werden muss, was mit deutlichen Einschränkungen aufgrund der Behinderungen verbunden sein sollte.
Liebe Grüße
Hendrik
schwani77, Friday, 08.02.2019, 14:52 (vor 1875 Tagen) @ Hendrik1
Ich denke das ich zunächst mal den Gleichstellungsantrag stelle und wenn der durch ist, einen Verschlimmerungsantrag!
Georgina, Saturday, 09.02.2019, 09:20 (vor 1874 Tagen) @ schwani77
Ich kann mir demnächst mehr Informationen einholen einholen. Eine gesundheitliche Verschlimmerung liegt laut Aussage der Betroffenen vor, sprich es sind Diagnosen dazukommen. Aber die Sichtweise der Ärzte beim Erstellen eines Gutachten sind ja oft anders.
Genau das ist wohl der springende Punkt, den viele nur schwer nachvollziehen können ....die Anzahl der Diagnosen korreliert nicht mit der Höhe des GDB. Auch die subjektive Betroffenheit wird oft anders eingeschätzt als die objektiven Fakten, die letztendlich zur Bewertung führen.