Wiedereingliederung und Private Krankenversicherung (BEM)

wurzelkasper, Friday, 08.02.2019, 17:37 (vor 1876 Tagen)

Hallo zusammen,

Es geht um die Wiedereingliederung nach Hamburger Model mit privater Krankenversicherung.
Das Problem dabei ist ja das das Krankentagegeld im Gegensatz zur Krankengeld, der GKK, dort nicht gezahlt wird.
Dazu gibt es ja auch ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. IVR 54/14).

Ich habe zu dem Komplex nur einen Hinweis gefunden das dort nur das BEM als Lösung bleibt aber keinen weiteren Hinweis wie man mit Maßnahmen aus dem BEM das Problem eines Hamburger Models umgehen kann.

Hat da schon jemand mal so einen Fall gehabt und/oder einen Lösungsansatz bzw. Idee.

wurzelkasper

Wiedereingliederung und Private Krankenversicherung

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 08.02.2019, 18:07 (vor 1876 Tagen) @ wurzelkasper

Moin Moin,

also Krankengeld wird ja trotzdem weiter gezahlt. Nur das Krankentagegeld leider nicht. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, wenn das Krankengeld nicht ausreicht und trotzdem eine stufenweise Wiedereingliederung ermöglicht werden soll. Im BEM wurde bei uns schon mal vereinbart, dass aufgrund der langen Erkrankung mit entprechendem Urlaubsanspruch für rückwirkenden Urlaub in der ersten Woche 1 Tag in voller Arbeitszeit gearbeitet wurde, in der zweiten 2 usw. die restlichen Tage wurde Urlaub gewährt. Oder jemand hat aufgrund einer Krebserkrankung den Urlaub des Vorjahres dazu genutzt, die Arbeitszeit länger zu reduzieren, ist für knapp 9 Monate bei einer 4 Tgae Woche geblieben, um sich nicht zu überlasten .... wenn beide Seiten einverstanden sind, sind im BEM sehr wohl Alternativen zum normalen Hamburger Modell möglich.

Mir sit sehr wohl bewusst, dass Urlaub hierfür normalerweise nicht herangezogen werden sollte. Bei diesen Personen lagen aber inclusive des laufenden Jahres 70 Urlaubstage bzw. sogar 90 Urlaubstage vor ......, sodass beide Seiten mit dieser Lösung zum Abbau von diversen Tagen ohne volle Abwesenheit einverstanden waren.

Liebe Grüße

Hendrik

Wiedereingliederung und Private Krankenversicherung

gunnar, Saturday, 09.02.2019, 10:07 (vor 1875 Tagen) @ wurzelkasper

Hallo Wurzelkasper,

Das Problem dabei ist ja das das Krankentagegeld im Gegensatz zur Krankengeld, der GKK, dort nicht gezahlt wird.
Dazu gibt es ja auch ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. IVR 54/14).

Kannst du dies bitte genauer benennen.
Ich finde das Urteil nicht.

Danke und Grüße
Gunnar

Wiedereingliederung und Private Krankenversicherung

Cebulon, Saturday, 09.02.2019, 11:38 (vor 1875 Tagen) @ wurzelkasper

Hallo,

Dein Aktenzeichen gibt es offenbar nicht.
Meinst Du BGH, 11.03.2015, IV ZR 54/14

Gruß,
Cebulon

Wiedereingliederung und Private Krankenversicherung

wurzelkasper, Saturday, 09.02.2019, 11:47 (vor 1875 Tagen) @ Cebulon

Ja das Aktenzeichen meinte ich.
Und Entschuldigung für den Tippfehler am Anfang.

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