Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen ? (Einstellung)

Steinisab, Sunday, 10.02.2019, 17:39 (vor 1895 Tagen)

Guten Tag ,

ich bin die neue SBV eines Jobcenters. Ich habe mich nun hier in einigen Themen eingelesen. Dennoch habe ich ein Thema, das für mich noch nicht in Gänze beantwortet ist. Sollte ich zu ALLEN Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Muss ein Schwerbehinderter / Gleichgestellter dabei sein, damit ich eine Einladung erhalte ? Ist die Rechtsaufassung meines GF richtig, dass ich nur dann eine Einladung erhalte, wenn sich ein Schwerbehinderter Mensch dabei ist ? Auf einer Schulung und im Austausch mit anderen SBV lern erhielt ich die Information, dass die SBV immer eingeladen werden .

Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 10.02.2019, 17:56 (vor 1895 Tagen) @ Steinisab

Guten Tag ,

Hallo,


Sollte ich zu ALLEN Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.

Nein

Muss ein Schwerbehinderter / Gleichgestellter dabei sein, damit ich eine Einladung erhalte ?

Ja, es muß sich zumindest ein schwerbehinderter/gleichgestellter Mensch beworben haben.

Ist die Rechtsaufassung meines GF richtig, dass ich nur dann eine Einladung erhalte, wenn sich ein Schwerbehinderter Mensch dabei ist ?

Grundsätzlich Ja

Auf einer Schulung und im Austausch mit anderen SBV lern erhielt ich die Information, dass die SBV immer eingeladen werden .

Dann war Schulung und "Austausch" nichts wert. § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__178.html
läßt nunmal keine andere Auslegung zu

--
&Tschüß

Wolfgang

Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen

Steinisab, Sunday, 10.02.2019, 18:19 (vor 1895 Tagen) @ albarracin

Danke für die schnelle Antwort. Die Begründung in der Schulung war, dass man in der Bewerbung seine Schwerbehinderung nicht angeben muss. Wenn jedoch im Bewerbungsgespräch sich die Schwerbehinderungseigenschaft erst bei einem Bewerber erkennen lässt, hat man als SBV keine Vergleichmöglichkeit mehr der Mitbewerber.

Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 10.02.2019, 21:37 (vor 1895 Tagen) @ Steinisab

Hallo,

die Begründung ist Quatsch.
Wenn sich im Laufe des Bewerberverfahrens eine Schwerbehinderung/Gleichstellung ergibt, muß der AG stoppen und die SBV sofort beteiligen. Im Extremfall muß das Verfahren neu gestartet werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 11.02.2019, 08:58 (vor 1895 Tagen) @ albarracin

Moin Moin Wolfgang,

das Bundesarbeitsgerichtsurteil aus dem Jahr 2014 hat geurteilt, dass die Schwerbehinderung im Anschreiben angegeben werden muss, daher ist meine Frage, woher Du die Information zum Stoppen des Verfahrens hast, wenn sich die Schwerbehinderung erst später z.B. im Bewerbungsverfahren herausstellt, weil der/die Bewerber/in sie nicht vorher angegeben hat?
Bisher bin ich aufgrund des höchstrichterlichen Urteil von dem Gegenteil ausgegangen.

Aktenzeichen des Urteils: 8 AZR 759/13

Liebe Grüße

Hendrik

Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen

Hertha, Sunday, 10.02.2019, 18:47 (vor 1895 Tagen) @ albarracin

Es ist nicht richtig hier ein kategorisches Nein auszusprechen. Es gibt ein Urteil ( finde ich gerade nicht) darüber, dass die SBV z.B. bei Vorstellungsgesprächen von Führungskräften mit Personalverantwortung dabei sein muss. Es kann ja in seinem Bereich ein schwerbehinderter Beschäftigter sein oder Jemand hinzukommen, der schwerbehindert ist. Nicht jeder Bewerber ist in der Lage in dieser Position den schwerbehinderten Kollegen/inn gerecht zu werden. Ich nehme an solchen Auswahlverfahren teil.

Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen

Steinisab, Sunday, 10.02.2019, 18:58 (vor 1895 Tagen) @ Hertha

es wäre toll, wenn ich eine Argumentationsgrundlage ( Urteil) hätte.

Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen

Cebulon, Monday, 11.02.2019, 06:36 (vor 1895 Tagen) @ Steinisab

es wäre toll, wenn ich Argumentationsgrundlage (Urteil) hätte.

Hallo, so was gibt es nicht, nicht nach der Rechtsprechung und nicht BIH-Meinung. Ich vermute Missverständnis. Wenn es keinen (geouteten) schwerbehinderten Bewerber gibt, dann ist SBV bei keinem Vorstellungsgespräch dabei nach klarem Gesetzeswortlaut des § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX. SBV ist auch nicht generell zu beteiligen lt. BAG-Beschluss vom 27.08.2010, 9 ABR 83/09, bei Besetzung von Führungsstellen. Mich würde schon mal interessieren, in welcher "Schulung" dazu was anderes behauptet wurde.

Auf einer Schulung und im Austausch mit anderen SBV lern erhielt ich die Information, dass die SBV immer eingeladen werden.

Das wäre blanker Unsinn bzw. sinnfrei, wenn das wirklich so pauschal gesagt oder gar geschrieben worden sein sollte. In Standardkommentaren steht jedenfalls kein solcher Unfug.

Gruß,
Cebulon

Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen

Cebulon, Monday, 11.02.2019, 06:28 (vor 1895 Tagen) @ Hertha

Es gibt ein Urteil darüber, dass die SBV z.B. bei Vorstellungsgesprächen von Führungskräften mit Personalverantwortung dabei sein muss.

Hallo, ein "Urteil darüber, dass die SBV z.B. bei Vorstellungsgesprächen von Führungskräften mit Personalverantwortung dabei sein muss", gibt es nicht laut SGB IX-Fachschrifttum. Dafür gibt es ja auch keinen Paragraphen im SGB IX. Da hast Du offenbar was verwechselt.

Es ist nicht richtig hier ein kategorisches Nein auszusprechen.

Nein, ein kategorisches Nein ist absolut richtig! Da gibt es keinerlei Teilnahmerecht der SBV an den Vorstellungsgesprächen oder Vorstellungsrunden, wenn unter diesen Bewerbern kein sbM oder kein Gleichgestellter ist.

Gruß,
Cebulon

Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen ?

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 11.02.2019, 09:03 (vor 1895 Tagen) @ Steinisab

Moin Moin Steinisab,

es ist vom Gesetz her richtig, dass Du nur eingeladen wirst, wenn Schwerbehinderte oder Gleichgestellte sich beworben haben. Einzige Ausnahme ist, wenn Ihr aufgrund des öffentlichen Dienstes eine Inklusionsvereinbarung und/oder einen Erlass habt, in dem wie in einigen Bundesländern geregelt ist, dass auch Bewerber/innen im Antragsverfahren (in Niedersachsen auch für externe Bewerber/innen gültig), sofern sie dieses in der Bewerbung angeben, vorläufig wie Schwerbehinderte zu behandeln sind. Dann wärst Du auch in diesen Fall einzuladen und solltest Kollegen/innen in einem laufenden Verfahren, die einen Arbeitsplatzwechsel benötigen, dazu ermutigen, diesen Status in der Bewerbung mitzuteilen.

Liebe Grüße

Hendrik

Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen ?

garda, Berlin, Monday, 11.02.2019, 12:12 (vor 1894 Tagen) @ Steinisab

Hallo,

leider hast du keine weiteren Angaben im Profil.

Ich bin ebenfalls SBV im Jobcenter und auch mich würde interessieren, wer auf den Gedanken kommt daraus einen Rechtsanspruch herzuleiten.

Man kann schon auf eine Sinnhaftigkeit kommen, wenn man eben wegen einer fehlenden SBV nicht das Verfahren neu ankurbeln will. Manche Arbeitgeber versuchen sich mit der Teilnahme der SBV auch gegen AGG-Hopper abzusichern. Ob das zieht, weiß ich nicht.

Die wirklich kniffligen Fragen bei Bewerbergesprächen in JC betreffen eher das Teilnahmerecht von Träger-SBV und JC-SBV aber das gilt nur, wenn das JC eine gemeinsame Einrichtung ist.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

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