Begleitung zur Rentenversicherung (Rente / Pension / ATZ)

Lenny, Friday, 01.03.2019, 10:41 (vor 1877 Tagen)

Hallo,

ich bin bei uns in der Firma Vertrauensperson der SBV und ganz neu im Amt.
Ein schwerbehinderter Kollege (50 GDB) möchte vorzeitig in Rente gehen und hat mich gebeten ihn zur Rentenversicherung zu begleiten, da er alleine damit überfordert ist.

Darf ich diesen Auswärtstermin im Rahmen meines Amtes wahrnehmen, oder fällt dies ausserhalb meiner Rechte?

Danke für Eure Unterstützung

viele Grüße
Lenny

Begleitung zur Rentenversicherung

Hotte, Stuttgart, Friday, 01.03.2019, 11:30 (vor 1877 Tagen) @ Lenny

Hallo,

ich bin bei uns in der Firma Vertrauensperson der SBV und ganz neu im Amt.
Ein schwerbehinderter Kollege (50 GDB) möchte vorzeitig in Rente gehen und hat mich gebeten ihn zur Rentenversicherung zu begleiten, da er alleine damit überfordert ist.

Darf ich diesen Auswärtstermin im Rahmen meines Amtes wahrnehmen, oder fällt dies ausserhalb meiner Rechte?

Danke für Eure Unterstützung

viele Grüße
Lenny

Hey,

Vorsichtig. Aber ganz vorsichtig. Rentenberatung und in diesem Fall auch Begleitung zur Rentenberatung gehört nicht zu den Aufgaben der SBV.

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Begleitung zur Rentenversicherung

sbv-nl-west, NRW, Friday, 01.03.2019, 12:03 (vor 1877 Tagen) @ Hotte

Vorsichtig. Aber ganz vorsichtig. Rentenberatung und in diesem Fall auch Begleitung zur Rentenberatung gehört nicht zu den Aufgaben der SBV.

VG
Hotte

Hallo Lenny,

wie Hotte schon schrieb, es gehört nicht zu deinen Aufgaben als SBV.

Dieses findest du auch im SGB IX (§ 178 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung) hier insbesondere:

"Die Schwerbehindertenvertretung ist nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 verpflichtet, Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen.

Hiermit sind der Arbeitgeber, aber auch die innerbetrieblichen Interessenvertretungen gemeint, aber auch Stellen außerhalb des Betriebes oder der Dienststelle, die die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben umfassen."

Kurzum, die Hilfeleistung bezieht sich auf alle Fragen, die mit der Beschäftigung in dem Betrieb oder der Dienststelle im Zusammenhang stehen. Einen Anspruch kannst also nicht gelten machen, um in deinem Fall zu helfen.

Aber, vielleicht steht dein Arbeitgeber ja dem frühzeitigen Renteneintritt deines Mitarbeiters ja auch positiv gegenüber? Und dein Arbeitgeber erlaubt dir auf Anfrage, deinen Mitarbeiter dabei zu unterstützen.

Wichtig hierbei ist aber, das dein Mitarbeiter es ausdrücklich möchte, dass du deinen Arbeitgeber fragst.

Tipp am Rande, eine inhaltliche Beratung zum Thema Rente sollte die SBV unterlassen, da sie damit gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt.

--
Liebe Grüße

sbv-nl-west

Begleitung zur Rentenversicherung

Lenny, Friday, 01.03.2019, 12:06 (vor 1877 Tagen) @ sbv-nl-west

vielen Dank für Eure Hilfe.

viele Grüße
Lenny

Begleitung zur Rentenversicherung

Cebulon, Friday, 01.03.2019, 22:51 (vor 1876 Tagen) @ Lenny

da er alleine damit überfordert ist.

Hallo, die DRV hat professionelle, erfahrene und geschulte Rentenberater, die sb Ratsuchende in jeder Hinsicht kostenfrei beraten und unterstützen, jedenfalls i.d. Regel wesentlich besser als die in solchen Rentenfragen in aller Regel ungeschulte und ohnehin unzuständige SBV.

Gruß,
Cebulon

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