BEM Beauftragter (BEM)

Sandra, Hessen, Saturday, 09.03.2019, 10:03 (vor 1869 Tagen)

Hallo ihr lieben, gestern hat mich einen schwerbehinderter Mitarbeiter gefragt ob er bein seinem BEM den BEM Beauftragten ausschließen kann aus persönlichen Gründen. In Prinzip kann der Mitarbeiter doch frei entscheiden wer aus dem BEM Team dabei sein soll , oder wie ist es geregelt?
Grüße Sandra

BEM Beauftragter

Sandra, Hessen, Sunday, 10.03.2019, 17:53 (vor 1868 Tagen) @ Sandra

Na kennt sich keiner aus und kann mir helfen !!!

Grüße Sandra

BEM Beauftragter

Hendrik1, Niedersachsen, Sunday, 10.03.2019, 18:11 (vor 1868 Tagen) @ Sandra

Moin Moin Sandra,

vom Gesetz her ist im BEM praktusch nur geregelt, dass der Arbeitgeber das Gespräch bei 6 Wochen Krankheit anbieten muss und den Betreibs-/ Personalrat und bei Schwerbehinderten die SBV beteiligen muss, die Annahme aber für den Arbeitnehmer freiwillig ist.
In vielen Betrieben gibt es dazu weitergehende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen. In diesen wird genauer geregelt, wer dabei ist, ob und welche Eskalationsstufen es gibt etc. Daher ist es schwer auf Deine Frage zu antworten.
Zudem haben wir Wochenende, wo auch weniger in dieses Forum schauen.
Ist bei Euch geregelt, dass es ein BEM- bzw. Integrationsteam bzw. Inkulsionsteam gibt und dass für das Erstgespräch mehrere Ansprechpartner/innen zur Verfügung stehen, dann kann die/der Betroffene sich frei aussuchen, wen er oder sie haben möchte. Sollte die/der BEM-Beauftragte nicht zu umgehen sein, kann die/der Betroffene auch das Gespräch im Rahmen des BEM ablehnen und Alternativen zu diesem Gespräch mit der SBV und dem Betriebsrat besprechen.

Liebe Grüße

Hendrik

BEM Beauftragter

Sandra, Hessen, Sunday, 10.03.2019, 18:37 (vor 1868 Tagen) @ Hendrik1

Ist bei Euch geregelt, dass es ein BEM- bzw. Integrationsteam bzw. Inkulsionsteam gibt und dass für das Erstgespräch mehrere Ansprechpartner/innen zur Verfügung stehen ( Ja genau so ist es bei uns ). Ich denke es ist so wie du geschrieben hast. Es hat mir auf jeden Fall weiter geholfen . Danke

BEM Beauftragter

David ⌂, NRW, Sunday, 31.03.2019, 20:36 (vor 1847 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra,
bitte unterscheidet im § 167 (Prävention) Abs. 1 und Abs. 2 voneinander.
LG
David
VPschwbM

BEM-Beauftragter

Cebulon, Sunday, 10.03.2019, 19:09 (vor 1868 Tagen) @ Sandra

Hallo, wenn der BEM-Beauftragte der Vertreter des Arbeitgebers sein sollte - quasi in "Personalunion", dann käme das wohl einer Ablehnung des BEM als solches gleich.

In Prinzip kann Mitarbeiter doch frei entscheiden, wer aus dem BEM Team dabei sein soll, oder wie ist es geregelt?

Nach BAG-Ansicht könne der Beschäftigte sonst die Teilnahme etwa von Interessenvertretungen wie BR/SBV an Klärungsgesprächen verweigern. Ob das Sinn macht, diese besonders geschulten Mitglieder auszuschließen, ist eine andere Frage. "Des Menschen Wille ist sein Himmelreich."

Gruß,
Cebulon

BEM-Beauftragter

garda, Berlin, Monday, 11.03.2019, 12:59 (vor 1867 Tagen) @ Cebulon

Hallo, wenn der BEM-Beauftragte der Vertreter des Arbeitgebers sein sollte - quasi in "Personalunion", dann käme das wohl einer Ablehnung des BEM als solches gleich.

Hallo Cebulon,

das muss nicht so sein. bei uns besteht diese Personalunion, trotzdem kann man auch den BEM-Beauftragten ablehnen und das passiert auch im Einzelfall.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

BEM-Beauftragter

Sandra, Hessen, Monday, 11.03.2019, 15:59 (vor 1867 Tagen) @ garda

Hallo, wenn der BEM-Beauftragte der Vertreter des Arbeitgebers sein sollte - quasi in "Personalunion", dann käme das wohl einer Ablehnung des BEM als solches gleich.


Hallo Cebulon,

das muss nicht so sein. bei uns besteht diese Personalunion, trotzdem kann man auch den BEM-Beauftragten ablehnen und das passiert auch im Einzelfall.

Also geht es doch , dass man den BEM-Beauftragten ablehnen kann !!!

BEM-Beauftragter

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 11.03.2019, 16:13 (vor 1867 Tagen) @ Sandra

Moin Moin Sandra,

um mal einiges klar zu stellen. Es gibt für den Arbeitgeber die Möglichkeit, jemanden mit dem BEM zu beauftragen. Dieses ist immer der/die Arbeitgebervertreter/in im BEM, weil sie/er von diesem beauftragt ist, das BEM durchzuführen. Das hat aus meiner Sicht auch nichts mit Personalunion zu tun.

Sollte es mehrere Ansprechpartner/innen für das BEM nehmen, kann man sich jemanden aussuchen uns somit das Erstgespräch nicht beim BEM-Beauftragten führen. Ob man diese/n auf Dauer ausschließen kann, hängt davon ab, was beim BEM Gespräch herauskommt und wie das weitere Procedere/die weiteren Schritte bei Euch geregelt sind.

Daher kann dieses keine/r von uns abschließend beantworten.

Du hast aber immer das Recht das BEM zu beenden, da es für den Arbeitnehmer freiwillig ist.

Liebe Grüße

Hendrik

BEM-Beauftragter

Cebulon, Monday, 11.03.2019, 16:17 (vor 1867 Tagen) @ garda

Hallo Michael,

den Personalverantwortlichen des Arbeitgebers aus der Personalverwaltung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 SGB IX bestimmt der Arbeitgeber. Wenn dieser auch insoweit dem BEM-Berechtigten ein Auswahlrecht einräumt, ­ so wäre das wohl über das Gesetz hinaus. Das kann er, muss es aber m.E. nicht. Oder kennst Du hierzu gegenteilige Urteile/Literatur? Das mag natürlich im Einzelfall durchaus sinnvoll sein.

Sollte der BEM-Beauftragte etwa ein zertifizierter Disability Manager sein, sollte man sich das eher 2x überlegen, bevor man diesen ablehnt. Denn professionelles BEM-Verfahren bedarf geschulter qualifizierter Akteure, sofern nicht lediglich bloßer "Routinefall".

Gruß,
Cebulon

BEM-Beauftragter

garda, Berlin, Tuesday, 12.03.2019, 08:28 (vor 1866 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

da hast du sicherlich recht.

Gerade in Kleinbetrieben wird sich eine Ablehnung auch kaum darstellen lassen, wenn es nur den Inhaber gibt.

Unsere Ablehnungsmöglichkeit basiert natürlich auch auf einer Dienstvereinbarung und nicht (nur) auf dem Gesetz.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

BEM Beauftragter

Hotte, Stuttgart, Monday, 11.03.2019, 16:31 (vor 1867 Tagen) @ Sandra

Hallo ihr lieben, gestern hat mich einen schwerbehinderter Mitarbeiter gefragt ob er bein seinem BEM den BEM Beauftragten ausschließen kann aus persönlichen Gründen. In Prinzip kann der Mitarbeiter doch frei entscheiden wer aus dem BEM Team dabei sein soll , oder wie ist es geregelt?
Grüße Sandra

Hey,
schau mal hier:
https://www.talentplus.de/in-beschaeftigung/betriebliches-eingliederungsmanagement/die-beteiligten/index.html
Ein interesanter Artikel.
In Anbetracht dessen, das der BEM-Beauftragte vom AG bestimmt wird, glaube ich persönlich nicht, das die Teilnahme des BEM beauftrgaten abgelehnt werden kann. Es macht auch keinen Sinn.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

BEM Beauftragter

David ⌂, NRW, Sunday, 31.03.2019, 20:51 (vor 1847 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte.
Ein feiner Link. Jetzt müsste ich, bezüglich des von mir hier aus dem Link hereinkopierten und fettgedruckten Text, bei Talentplus/ Rehadat anfragen... ich frage aber erst einmal hier:
Beteiligung der zuständigen Arbeitnehmervertretung

Falls vorhanden, hat die zuständige Arbeitnehmervertretung (Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten zudem die Schwerbehindertenvertretung) grundsätzlich ein Informationsrecht – d. h. das Recht auf eine quartalsweise erstellte Liste mit Namen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den zurückliegenden 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, und über das unterbreitete BEM-Angebot.

Die Beteiligung der zuständigen Arbeitnehmervertretung am BEM ist gesetzlich vorgeschrieben – ihre Beteiligung kann nur durch die betroffenen Beschäftigten selbst abgelehnt werden.

Wo steht das im Gesetz /SGB IX ?

VG
David
VPschwbM

BEM Beauftragter

Cebulon, Sunday, 31.03.2019, 22:37 (vor 1847 Tagen) @ David

d.h. das Recht auf eine quartalsweise erstellte Liste mit Namen

Hallo, der BIH-Ratgeber, Seite 49, geht von monatlichen Intervallen statt Quartalen aus:

"Bei einem etablierten Verfahren sollte eine Monatsfrist eingehalten werden."

Außerdem sprach schon BAG am 30.09.2010, 2 AZR 88/09, von frühzeitiger Klärung, sobald die BEM-Voraussetzung vorliegen. Das ist jedoch in aller Regel nicht erst nach Monaten:

"Ziel des BEM ist die frühzeitige Klärung, ob und ggf. welche Maßnahmen zu ergreifen sind..."

Gruß,
Cebulon

BEM Beauftragter

onkel, Monday, 06.05.2019, 08:11 (vor 1811 Tagen) @ Hotte

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte mich hier der Meinung von "Hotte" anschließen. Was hilft es im BEM Verfahren, wenn der von dem man was will oder braucht, gar nicht am Verfahren teilnimmt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine Dienstvereinbarung mit dem AG BEMmäßig vereinbart wird, an dem er ausgeschlossen ist. Um ein sinnvolles Verfahren zu gewährleisten sollte meiner Meinung nach unbedingt ein Vertreter des AG teilnehmen. über den Titel könnte man streiten. Hat sich bei uns seit Jahren bewährt.

LG
onkel

--
carpe diem!

BEM Beauftragter

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 06.05.2019, 10:41 (vor 1811 Tagen) @ onkel

Moin Moin Onkel,

ich sehe das etwas anders. Es kommt aus meiner Sicht auf das Verfahren an. Gibt es ein BEM Erstgespräch in dem die/der Betroffene aus mehreren Personen aussuchen kann, mit wem er/sie dieses führen will, kann hierfür auch jemand anders als die/der BEM-Beauftragte ausgesucht werden. Für eine BEM Runde / Runder Tisch mit allen Beteiligten ist normalerweise die/der BEM Beauftragte dabei. Falls es dringende Gründe gibt, diesen auszuschließen würde ich an der Stelle des/der Betroffenen dieses mit dem PR/BR/SBV erörtern und nach betrieblichen Alternativen suchen.
Ein BEM Gespräch ohne BEM Beauftragte/n ist schwierig, ein BEM Gespräch mit einer/m BEM Beauftragte/n die aber von Arbeitnehmerseite nicht erwünscht ist und diese/n ggf. hemmt, seine Anliegen und Wünsche korrekt vorzutragen o.ä. kann ebenfalls negative Folgen haben.

Liebe Grüße

Hendrik

BEM Beauftragter

onkel, Tuesday, 07.05.2019, 08:30 (vor 1810 Tagen) @ Hendrik1

Moin, mein Lieben,
das ändert nichts an der Tatsache, dass ohne AG ein BEM Verfahren sinnlos ist. Letztendlich entscheidet der AG was gemacht wird. Er muss zustimmen. Der betroffene MA kann einen Kollegen bzw. Kollegin mit dem er befreundet ist (natürlich aus dem Haus) mitnehmen. Auch der Betriebsarzt wäre eine Möglichkeit.
Man sollte um vernünftige Ergebnisse für den MA zu erreichen "Die Kirche im Dorf" lassen.


Gruß
onkel

--
carpe diem!

BEM Beauftragter

Luculus, Wednesday, 08.05.2019, 06:50 (vor 1809 Tagen) @ onkel

In unserer kommunalen Klinik findet das BEM Erstgespräch nur mit der SBV statt wenn der MA das wünscht. Ist vielleicht ein merkwürdiger Ansatz, hilft aber gelegentlich die Leute vorab zu informieren. Die SBV kann dann auch schauen ob ein SB Antrag hilfreich wäre...

BEM Beauftragter

onkel, Wednesday, 08.05.2019, 09:34 (vor 1809 Tagen) @ Luculus

Moin nochmal,
es sollte in jedem Betrieb grundsätzlich ein "BEM -Team" geben, dass zuständig ist. Die SBV kann jederzeit vor dem Termin ein Infogespräch führen, um mit dem BEM -Eingeladenen die Marschrichtung festzulegen. Grundsätzlich ist hier eine Dienstvereinbarung sehr sinnvoll. Auch die GF weis dann voran sie ist. Wir hatten schon BEM -Termine mit bis zu 7 Personen.
Klare Regeln - einfacheres Arbeiten.

MfG
onkel

--
carpe diem!

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