Teilnahme an BR Sitzung (Stellvertreter/in)

Franz100, Thursday, 14.03.2019, 13:18 (vor 1869 Tagen)

Hallo Zusammen
Kann ich meine Stellvertreterin während meines Urlaubs an der BR Sitzung teilnehmen lassen.
Mir ist ist es wichtig das meine Stellvertreterin immer auf dem aktuellsten Stand ist, da auch ich mal ausfallen kann.
Wir haben die Regelung das ich einmal im Monat und bei Besonderheiten an der BR Sitzung teilnehme.

L.G

Franz

Teilnahme an BR Sitzung

WoBi, Thursday, 14.03.2019, 14:03 (vor 1869 Tagen) @ Franz100

Hallo Franz100,

wenn du als gewählte Vertrauensperson durch deinen Urlaub verhindert bist, also das stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung im Amt ist, ist die Stellvertretung teilnahmeberechtigt an allen Sitzungen des Betriebsrates.

"Wir haben die Regelung das ich einmal im Monat und bei Besonderheiten an der BR Sitzung teilnehme."
Hat der BR nur einmal im Monat eine Sitzung? Gibt es keine Ausschüsse, Monatsgespräch, ….?

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Gruß
Wolfgang

Teilnahme an BR Sitzung

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 15.03.2019, 13:03 (vor 1868 Tagen) @ Franz100

Moin Moin Franz,

die SBV hat das Recht an jeder Betriebsratssitzung teikzunehmen, nicht nur einmal im Monat. Dieses ist in § 178 oder 179 SGB IX verankert. Du kasst dort sogar Tagesordnungspunkte setzen. An den Ausschüssen, die der Betriebsrat gegründet hat, hast Du ebenfalls ein Teilnahmerecht, sowie am Wirtschaftsausschuss. Wenn Du nicht kannst, hast Du wie bei jedem anderen Termin auch, das Recht, eine/n Stellvertreter/in als Abwesenheitsvertrtetung zu schicken. Der Betreibsrat hat keinerlei Rechte, Dir dieses zu verbieten.

Liebe Grüße

Hendrik

Teilnahme an BR Sitzung

bifavi, Hessen, Monday, 18.03.2019, 12:18 (vor 1865 Tagen) @ Franz100

Hallo Franz 100,

was habt ihr denn da für eine Regelung?
Wer hat die aufgestellt?
Ihr habt das Recht an allen Sitzungen des Betriebsrates und dessen Auschüssen teilzunehmen!
Dieses Recht der Teilnahme würde ich mir nicht beschneiden lassen wollen.
Themen die nicht auf der Einladung zur Betriebsratssitzung stehen, können ja auch unter dem Punkt verschiedenes behandeln werden. Nimmst du an der BR Sitzung nicht teil hast du keine Kenntnis und kannst dein Amt nicht ausführen.
Je nachdem wieviele Leute du betreust könnte man Dir auch Untätigkeit vorwerfen.
Deine Stellvertreterin ist bei deiner angezeigten Verhinderung in der gleichen Rechtsstellung wie du.
Du solltest daher eine Verhinderungsanzeige bei deinem Arbeitgeber abgeben. Denn nur wenn du im Urlaub bist, heißt das nicht das du an den BR Sitzungen nicht teilnimmst.
Man kann das Amt ja auch ausführen wenn man im Urlaub ist. Ist ja schließlich Ehrenamt.

Mein Arbeitger und der BR bekommen jedenfalls von mir eine Verhinderungsanzeige. Damit der Arbeitgeber einen Ansprechpartner hat und der BR weiß wer einzuladen ist.

LG
bifavi

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