Anordnung der Mehrarbeit (Allgemeines)
Hallo,
Bin ich als SBV berechtigt das für meine Stunden anfallenden Mehrarbeitsformular als Anornender zu unterschreiben und somit anzuordnen?
Westbrink, Thursday, 21.03.2019, 17:03 (vor 1862 Tagen)
Hallo,
Bin ich als SBV berechtigt das für meine Stunden anfallenden Mehrarbeitsformular als Anornender zu unterschreiben und somit anzuordnen?
albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 22.03.2019, 08:44 (vor 1862 Tagen) @ Westbrink
Hallo,
da hier kein Mensch Deine konkreten betrieblichen Gegebenheiten und Abläufe kennt sowie die betriebliche Definition von "Mehrarbeit", kannst Du hier keine ernsthaften Antworten erwarten - schon gar nicht auf Grundlage einer derart hingerotzten Frage ohne jegliche Rahmeninformationen.
Im Übrigen sollte Deine SBV-Tätigkeit sowieso im Rahmen Deiner individuellen Arbeitszeit liegen bzw. innerhalb eines Monats Mehrarbeit zeitlich ausgleichen.
--
&Tschüß
Wolfgang
Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 22.03.2019, 11:17 (vor 1861 Tagen) @ albarracin
Moin Moin,
ergänzend möchte ich auf den § 179,6 SGB IX hinweisen, wo geregelt ist, dass Du für Arbeiten außerhalb der Arbeitszeit entsprechende Arbeits- oder Dienstbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts erhältst.
Die Mehrarbeit würde ich dem Arbeitgeber mitteilen, wenn er diese nicht sowieso über elektronische Zeiterfassung o.ä. mitbekommt.
Liebe Grüße
Hendrik
mietze_katz, Oberbayern, Sunday, 24.03.2019, 19:14 (vor 1859 Tagen) @ Westbrink
Hallo,
Bin ich als SBV berechtigt das für meine Stunden anfallenden Mehrarbeitsformular als Anornender zu unterschreiben und somit anzuordnen?
Hallo,
Deine Frage gibt keine Auskunft zu Deiner Stellung im Betrieb? Zu 100% Freigestellt?
Falls nicht, muss eine Wertung der vertraglich geschuldeten und der SBV-Tätigkeit gemacht werden. Und hier ist es so, dass die SBV-Tätigkeit vorrangig der vertraglich geschuldeten Tätigkeit ist, d.h. Mehrarbeit bei der SBV-Tätigkeit kann erst entstehen, wenn die vertraglich geschuldete Tätigkeit gleich NULL ist.
Falls ja, hängt es nach m.M. sehr nach dem betrieblichen Reglungen und Defination von Mehrarbeit ab. Stimme es mit der Geschäftsleitung ab.
VG
Cebulon, Sunday, 24.03.2019, 20:34 (vor 1859 Tagen) @ Westbrink
Bin ich als SBV berechtigt das für meine Stunden anfallenden Mehrarbeitsformular als Anordnender zu unterschreiben und somit anzuordnen?
Hallo,
weil eine Mandatstätigkeit keine Arbeit im Sinne des ArbZG sein dürfte, kann folglich insoweit für diese SBV-Amtstätigkeit m.E. schon rein logisch-begrifflich keine Mehrarbeit angeordnet werden.
Gruß,
Cebulon
bifavi, Hessen, Thursday, 28.03.2019, 09:01 (vor 1856 Tagen) @ Westbrink
Moin Westbrink,
sowas ähnliches gib es bei uns im Unternhemen auch.
Bei uns sind Stunden zu melden die über einer Stunde über der normalen Arbeitszeit liegen.
Wenn die nicht gemeldet werden werden die vom Zeiterfassungssystem nicht gewertet.
Ich fülle den Meldebogen aus und Unterzeichne den auch. Als Begrundung schreibe ich: Zur Aufgabenerfüllung der SBV erforderlich gewesen.
Sicher solltest du darauf achten das du deine Amtstätigeit innherhalb deiner normalen Arbeitszeit erledigst.
Aber wie es manchmal so ist (Arbeitgeber lädt zu Termin ein) ist das nicht immer zu schaffen.
LG bifavi