Begründung bei Absage einforderbar (Einstellung)

NicolePaetz, Wednesday, 27.03.2019, 16:19 (vor 1856 Tagen)

Folgender Sachverhalt (ich hoffe, mir kann jemand helfen):

Ich bin Schwerbehindertenvertretung in einem Verein, wo ich als Gruppenleitung arbeite (Kinderheim). Es gab eine freie Stelle (neu geschaffen) als pädagogische Leitung. Darauf habe ich mich beworben, da ich neben dem Abschluss als Diplom-Pädagogin auch einen Master in Sozialmanagement habe und bereits als pädagogische Leitung gearbeitet habe.
Ich selbst bin schwerbehindert, unbefristet.

Es gab vier Vorstellungsgespräche (2 externe Bewerber, 1 weiterer interner Bewerber und ich).
Am Tag nach den Gesprächen wurde ich von der Geschäftsführerin angerufen und mir wurde mitgeteilt "Frau P., wie sie an meiner Stimme hören, sind sie es nicht geworden".
Auf Nachfrage sagte sie, die Bewerberin, die ausgewählt wurde, hätte keine besseren Qualifikationen als ich. Als ich nachfragte, warum sie ausgewählt wurde, antwortete sie "Wir haben zwei Stunden darüber diskutiert". Bis heute habe ich keine Antwort erhalten, das Gespräch war vor 12 Tagen.

Am VG nahm meine Stellvertretung teil. Sie wurde vor der Entscheidung lediglich gefragt, ob alles fair war.
Ist das ausreichend?

Dazu muss ich sagen, dass es im Vorfeld ein Gespräch gab, unter 4 Augen, ich habe also leider keinen Zeugen, indem sie mich fragte, ob ich in der Einrichtung bleibe, wenn ich zwei Gruppenleitungen erhalte.

Ich vermute, sie hatte nie vor, jemand interenen einzustellen.

Mir steht ein Arbeitsplatz zu, wo ich meine Kenntnisse und Fähigkeiten entfalten und weiter entwickeln kann.
Ich arbeite als Erzieherin im Gruppendienst, da unsere Gruppe ständig personell unterbesetzt ist. Ich habe nie den Beruf einer Erzieherin gelernt. Aufgrund der Arbeit im Gruppendienst geht es mir gesundheitlich schlechter...

GIbt es Möglichkeiten für mich?

Danke und viele Grüße
Nicole

Begründung bei Absage einforderbar

Cebulon, Wednesday, 27.03.2019, 20:17 (vor 1856 Tagen) @ NicolePaetz

Auf Nachfrage sagte sie, die Bewerberin, die ausgewählt wurde, hätte keine besseren Qualifikationen als ich. Als ich nachfragte, warum sie ausgewählt wurde, antwortete sie "Wir haben zwei Stunden darüber diskutiert".

Hallo, sollte ein Fall des § 164 Abs. 1 Satz 7 SGB IX vorliegen (Quote sbM unter 5 Prozent und SBV [Ihr Stelli] oder BR nicht einverstanden), dann ist anzuhören, zu erörtern und zu begründen. Dann müsste "Geschäftsführerin" Farbe bekennen.

Auf Nachfrage sagte sie, die Bewerberin, die ausgewählt wurde, hätte keine besseren Qualifikationen als ich.

Unter "Qualifikation" versteht man gemeinhin Eignung, Befähigung und fachliche Leistung:

(1) Hat denn Ihre SBV-Stellv. Gelegenheit erhalten, eine vergleichende Stellungnahme abzugeben, also Anhörung gemäß § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX?

(2) Hat denn Stellv. Gelegenheit (Ladung) erhalten, an allen vier Bewerbungsgesprächen nach § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX teilzunehmen als unverzichtbare Grundvoraussetzung für eine vergleichende Stellungnahme?

(3) Hat diese denn zuvor auf Anforderung Einsicht in alle vier Bewerbungsunterlagen genommen laut § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX?

Sollte Frage (1) oder (2) verneint werden, wäre das AGG-Verfahrens-Diskriminierung wg. Behinderung laut ständiger Rechtsprechung.

Am VG nahm meine Stellvertretung teil. Sie wurde vor der Entscheidung lediglich gefragt, ob alles fair war. Ist das ausreichend?

Nein, nicht ausreichende Anhörung, zumal "alles" ohnehin nur Ihr Vorstellungsgespräch umfasst, so wie ich das verstanden habe, oder?

Gruß,
Cebulon

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