Was ist gültig? Umgang mit Versorgungsamt (Antragstellung / Widerspruch)

bifavi, Hessen, Thursday, 28.03.2019, 07:51 (vor 1828 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter m/w/d,

in der letzten Zeit hatte ich widerspüchliche von Fällen vom VA welche ich nicht nachvollziehen kann.
Mitarbeiter kommt mit Festellungsbescheid zu mir. Darauf keine Nachprüfung und Gültigkeitsdauer vermerkt.
Selber Mitarbeiter kommt nach Erhalt des SB Ausweises wieder.
Darauf eine Befristung vermerkt.:-(
Was gilt nun?
Der SB Ausweis oder der nicht angefochtene Bescheid?


LG bifavi

Was ist gültig? Umgang mit Versorgungsamt

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 28.03.2019, 09:46 (vor 1828 Tagen) @ bifavi

Hallo,

Ausweis und Bescheid sind zwei verschiedene Paar Stiefel.

Nachprüfung bzw. Heilungsbewährung richten sich nach den einschlägigen Vorschriften in der VersmedV.
Die Befristung des Ausweises ist als Grundsatz in § 6 Abs. 2 SchwbAwV
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/__6.html
vorgegeben. Die Anforderungen der SchwbAwV für eine evtl. zu erwartenden "wesentlichen Änderung" sind nicht deckungsgleich mit den Anforderungen der VersmedV.

Wird der Ausweis zur Verlängerung vorgelegt, kann das VA - unabhängig von der Empfehlung des Gutachters - bei jedem Bescheid eine Nachprüfung einleiten, muß es aber nicht.

--
&Tschüß

Wolfgang

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