Aussetzen einer Entscheidung des Arbeitgebers (Allgemeines)
Liebe Mitstreiterinnen und liebe Mitstreiter.
Als VPschwbM beschäftigt mich folgende Frage:
Hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung entsprechend §178 SGB IX, Abs. 2 Satz 1 nicht beteiligt und hat die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung des Arbeitgebers entsprechend § 178 Abs. 2 Satz 2 ausgesetzt.
(Die Durchführung oder Vollziehung einer ohne Beteiligung nach Satz 1 getroffenen Entscheidung ist auszusetzen, die Beteiligung ist innerhalb von sieben Tagen nachzuholen; ) Kann diese Entscheidung dennoch im BR /PR, vor der nachgeholten Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung durch den Arbeitgeber, rechtskräftig zur Abstimmung gebracht werden ?
Danke für Eure Ansichten / Eure Meinung zu dem Sachverhalt
Liebe Grüße
David
VPschwbM