Umbau (Allgemeines)

Frauenlob, Wednesday, 03.04.2019, 11:00 (vor 1848 Tagen)

Hallo Kollegen,

für einen schwerbehinderten Menschen mit Rollstuhl soll der Eingang zum Haus erweitert werden.
Hier müsste ein Fenster im EG verkleinert werden und die Hausfront (Hausansicht) wäre hiermit verändert.
Eine Mitbewohnerin ist gegen diese Maßnahme und somit kann der Umbau nicht erfolgen.
Welche Rechtsmöglichkeiten gibt es.
Vielen Dank für Eure Rückmeldung

Umbau

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 03.04.2019, 11:20 (vor 1848 Tagen) @ Frauenlob

Moin Moin Frauenlob,

geht es um einen Arbeitsplatz, oder um ein Privathaus?
Für letzteres sind wir nicht zuständig, dann hängt auch noch alles davon ab, ob es um Mietwohnungen und/oder Eigentumswohnungen geht etc. In diesem Fall würde ich mich an einen der Sozialverbände wenden, ob diese hier Beratung und/oder Hilfestellung leisten können.

Beim Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber die Entscheidungshoheit, wobei hier auch die Barrierefreiheit zu beachten ist.

Liebe Grüße

Hendrik

Umbau

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 03.04.2019, 11:43 (vor 1848 Tagen) @ Frauenlob

Hallo,

beim behindertengerechten Umbau von Gebäuden hat die Rechtsprechung den Eigentümern oder sonstigen Beteiligten wie zB Arbeitgebern oder Miteigentümern sehr hohe Duldungspflichten auferlegt.
Das ist schlicht und ergreifend wie in vielen anderen Fällen auch das Ergebnis einer Abwägung der unterschiedlichen Interessen.
Und wenn die "Miteigentümerin" diesen Umbau nicht will, muß sie schon sehr gute und detaillierte Gründe angeben, warum sie das nicht will. Im Einzelfall muß das gerichtlich entschieden werden, ob dann ihre Gründe ausschlaggebend sind oder nicht.

--
&Tschüß

Wolfgang

Umbau

Frauenlob, Wednesday, 03.04.2019, 13:20 (vor 1848 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Deine Rückmeldung. Gibt es für Deine Antwort irgendwelche Gerichtsentscheidungen oder Aktenzeichen?

Gruß

Heinz

Umbau

garda, Berlin, Wednesday, 03.04.2019, 13:26 (vor 1848 Tagen) @ Frauenlob

vielen Dank für Deine Rückmeldung. Gibt es für Deine Antwort irgendwelche Gerichtsentscheidungen oder Aktenzeichen?

Hallo Heinz,

bevor hier jemand sucht beantworte bitte erst mal die Rückfrage um was für ein Objekt es sich handelt.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Umbau

Frauenlob, Wednesday, 03.04.2019, 13:30 (vor 1848 Tagen) @ garda

Hier handelt es sich um ein Privatgebäude

Umbau

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 03.04.2019, 14:46 (vor 1848 Tagen) @ Frauenlob

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Deine Rückmeldung. Gibt es für Deine Antwort irgendwelche Gerichtsentscheidungen oder Aktenzeichen?

Ja.
Der BGH hat zwar in einer Entscheidung vom 13.01.2017, V ZR 96/16
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=77698&pos=0&anz=1
entschieden, daß eine WEG zwar den Einbau eines Aufzugs nicht dulden mußte, aber in der Begründung deutlich gemacht, daß eine WEG sehr wohl eine Rampe und/oder einen Treppenlift dulden muß, wenn ansonsten ein Wohnungseigentümer seine Wohnung nicht bzw. nur unzureichend nutzen kann.
Die Urteilsbegründung enthält zusätzlich umfangreiche Verweise auf (rechtskräftige) Einzelfallentscheidungen anderer Gerichte.
Ein Umbau ist übrigens grundsätzlich eine (bezuschußte) Teilhabeleistung gem. § 77 SGB IX.
U.a. hier sind Beratungsstellen aufgeführt:
https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/selbstbestimmt-leben/barrierefreier-bau-wohnungen.php

--
&Tschüß

Wolfgang

Umbau

Georgina, Wednesday, 03.04.2019, 15:55 (vor 1848 Tagen) @ Cebulon

Hallo, schau mal in den § 554a BGB sowie unter www.deutschesmietrecht.de und dabei auch mal an den Rückbau denken.


Moin,
genau...bei gemieteten Objekten soll der Vermieter es zwar (in zumutbarem Rahmen) dulden, kann aber eine Kaution in Höhe der Kosten für den Rückbau verlangen.
Auch er Vermieter benötigt u.U. die Zustimmung der WEG- bei Änderungen an der Fassade haben dann alle Miteigentümer mitzusprechen. Selbiges gilt, wenn man selber Eigentümer ist.

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