Überschneidung von Seminarinhalten (Seminare / Fortbildung)

gunnar, Monday, 08.04.2019, 09:17 (vor 1835 Tagen)

Hallo
ich habe auf diesen Seiten bereits einmal über ein Urteil gelesen in dem es um die Überschneidung von Seminarinhalten ging.
Finde es aber nicht mehr.
Kann mir jemand helfen? Danke im Voraus ✿

--
MfG
Gunnar

Überschneidung von Seminarinhalten

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 08.04.2019, 10:04 (vor 1835 Tagen) @ gunnar

Hallo Gunnar,
vielleicht hilft dir dieser Auszug weiter:

Die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung kann auch dann erforderlich sein, wenn auf einer Schulungsveranstaltung in geringem Umfang auch nicht für die konkrete Betriebsratsarbeit erforderliches Wissen vermittelt wird.
Nimmt die Behandlung nicht erforderlicher Themen aber einen größeren Umfang ein, ist der erforderliche und der nicht erforderliche Teil der Schulungsveranstaltung sowohl in thematischer Hinsicht als auch hinsichtlich der zeitlichen Behandlung der einzelnen Themen so klar voneinander abgrenzbar, dass ein zeitweiser Besuch der Veranstaltungen möglich und sinnvoll ist, so beschränkt sich die Erforderlichkeit auf den Teil, auf den für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt werden.
Ist ein zeitweiser Besuch einer solchen Schulungsveranstaltung praktisch nicht möglich oder sinnvoll, ist entscheidend, ob die Schulungszeit der erforderlichen Themen mehr als zu 50 % überwiegt.

Quelle:
LAG Hamm v. 21.10.2005 - 10 TaBV 82/05
LAG Hamm v. 27.01.2006 - 10 TaBV 121/05
LAG Hamm v. 19.01.2007 - 10 TaBV 62/06

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

RSS-Feed dieser Diskussion