Datenschutz-Verfahrensverzeichnis (Allgemeines)

Almut, Wednesday, 10.04.2019, 12:25 (vor 1841 Tagen)

Mir stellen sich auf Grund der DSGVO einige rechtliche Fragen. Ich habe als SV in einer Kommune ein so genanntes Verfahrensverzeichnis erstellt. Dieses ist relativ umfangreich. Es wird für die gesamte Kommune ein Verzeichnis mit allen Verfahren geben. Nun sollen meine Verfahren da ebenfalls eingefügt werden und bei der behördlichen Datenschutzbeauftragten liegen.
Auch wenn in der Liste ja nichts geheimes enthalten ist sträubt es sich in mir das so zu tun. Der Personalrat hat damit eher kein Problem seine Verfahren dort einzuordnen. Ich bin mir auch nicht im Klaren darüber, wie meine Rechtstellung ist.
Wie haltet Ihr es mit der Verfahrensliste und den Datenschutzfolgebschätzung?

DSGVO: Datenschutz-Verfahrensverzeichnis:

Cebulon, Wednesday, 10.04.2019, 13:40 (vor 1841 Tagen) @ Almut

Es wird für die gesamte Kommune ein Verzeichnis mit allen Verfahren geben. Nun sollen meine Verfahren da ebenfalls eingefügt werden und bei dem behördlichen Datenschutzbeauftragten liegen.

Hallo Almut,

hat das der Datenschutzbeauftragte der Kommune vom Personalrat und der SBV verlangt, oder wer? Beim Betriebsrat ist es jedenfalls so, dass er der Kontrolle der Datenschutz-Aufsicht der Länder-Datenschutzbeauftragten unterliegt und nicht dem betrieblichen Datenschutz-Beauftragten, sagt BAG vom 11.11.1997, 1 ABR 21/97. Genau das dürfte wohl entsprechend auch für PR und SBV gelten nach neuem Recht.

BAG "Die Betriebsräte - und damit auch der Gesamtbetriebsrat - unterliegen nicht der Kontrolle durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach § 36 V und § 37 BDSG. Ein Kontrollrecht des Datenschutzbeauftragten wäre mit der vom Betriebsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Unabhängigkeit des Gesamtbetriebsrats von der Arbeitgeberin unvereinbar. Ein so massiver und wertungswidersprüchlicher Eingriff in ein Strukturprinzip des Betriebsverfassungsgesetzes kann dem Bundesdatenschutzgesetz nicht entnommen werden. Das Gesetz erweist sich insoweit als lückenhaft, als es keine Vorschriften über das Verhältnis der beiden Organe zueinander enthält."

Gruß,
Cebulon

Datenschutz-Verfahrensverzeichnis

Almut, Wednesday, 10.04.2019, 13:57 (vor 1841 Tagen) @ Cebulon

Danke für die schnelle Antwort. Im Prinzip verlangt das der Arbeitgeber. Das Urteil habe ich auch gefunden, allerdings ist die Landesdatenschutzbeauftragte in Niedersachsen der Auffassung, dass es anders ist aber ihre Rechtsauffassung sich noch ändern kann.
Irgendwie würde ich ungern eine Auflistung (fast)aller meiner Tätigkeiten und der Arten von Daten dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Außerdem symbolisiert das doch auch, dass ich in Bezug auf Datenschutz den Vorgaben meines Arbeitgebers voll unterliege. Aber natürlich halte ich mich an die gesetzlichen Vorschriften und finde Datenschutz/Datensicherheit und Verschwiegenheit grade als SBV sehr wichtig.

DSGVO: Datenschutz-Verfahrensverzeichnis

Cebulon, Wednesday, 10.04.2019, 14:15 (vor 1841 Tagen) @ Almut

allerdings ist die Landesdatenschutzbeauftragte in Niedersachsen der Auffassung, dass es anders ist aber ihre Rechtsauffassung sich ändern kann.

Hallo Almut, hast Du denn dazu was Schriftliches von dieser Landesdatenschutz-Beauftragten in Niedersachsen? Wie lautet deren Begründung im Wortlaut und welcher genaue Artikel der DSGVO bzw. Paragraph vom Landesdatenschutzgesetz?

Zwar hat das BVerwG, 04.09.1990, 6 P 28/87, Rn. 16, für einen Personalrat beim Bundesgrenzschutz die Frage der Kontrollbefugnis durch den internen Datenschutzbeauftragten bzw. Dienststellenleiter offengelassen ("kann dahinstehen"). Für die SBV maßgeblich dürfte aber auf die Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit abzustellen sein, also BAG vom 11.11.1997, 1 ABR 21/97.

Gruß,
Cebulon

DSGVO: Datenschutz-Verfahrensverzeichnis

Cebulon, Wednesday, 10.04.2019, 16:12 (vor 1840 Tagen) @ Almut

Mehr zu diesen Rechtsfragen mit klaren Antworten sowie Belegen von Prof. Düwell für die SBV in SuI 4/2019, Seite 4. Demnach ist diese Stellungnahme der Landesdatenschutzbeauftragten teils wohl zu pauschal zur Einordnung des "Personalrates bzw. Betriebsrates":

Düwell: "Eine Verpflichtung, einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu benennen, besteht nach § 38 BDSG n.F. erst, wenn in der Beschäftigtenvertretung in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Das ist jedenfalls für eine SBV auszuschließen."

Eine einheitliche Positionierung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes sowie der Länder scheint in weiter Ferne gerückt, nachdem sich Gesetzgeber erneut nicht dazu durchringen mochte, für Interessenvertretungen klare präzise Revelungen 2018 zu normieren. Die Untätigkeit des Gesetzgebers wurde bereits kritisiert vom BAG, 11.11.1997, 1 ABR 21/97, Rn. 58 - 60.

Der Datenschutzbeauftragte kann aber als Auskunftsperson i.S.d. § 80 Absatz 2 Satz 4 BetrVG ein wichtiger und ein sachkundiger Unterstützer bzw. Ratgeber für den BR sein.

Gruß,
Cebulon

DSGVO: Datenschutz-Verfahrensverzeichnis

Almut, Wednesday, 10.04.2019, 17:32 (vor 1840 Tagen) @ Cebulon

Vielen Dank, das hilft doch sehr weiter. Dann ist ja meine Rechtsauffassung doch nicht so weit hergeholt.

Datenschutz-Verfahrensverzeichnis

Holz_116, Thursday, 24.03.2022, 11:31 (vor 762 Tagen) @ Almut

Ich soll für unsere Datenschutzbeauftragte ein Datenschutzverzeichnis ausfüllen. Da ich nicht bei einer Kommune die SBV bin, stehe ich gerade gedanklich auf dem Schlauch.
Die Position der Datenschutzbeauftragten ist, jeder muss dieses Verzeichnis ausfüllen. Da der Verbund unserer Krankenhäuser (2 GmbH`en) 3x BR, 3x SBV beinhaltet hatte ich schon nachgefragt, ob die BR bzw die anderen SBV`en dieses ausgefüllt haben.
Gibt es eine neuere Position zu diesem Thema?

Datenschutz-Verfahrensverzeichnis

Cebulon, Friday, 25.03.2022, 16:38 (vor 760 Tagen) @ Holz_116

Gibt es eine neuere Position zu diesem Thema?

Frage doch einfach mal bei Deinem Landesdatenschutzbeauftragten offiziell nach der Rechtsgrundlage für die SBV als Ein-Personen-Organ und berichte dann bitte hier. Danke!

Gruß,
Cebulon

Datenschutz-Verfahrensverzeichnis

Almut, Friday, 25.03.2022, 22:57 (vor 760 Tagen) @ Holz_116

Ich habe "mein" Verzeichnis mittlerweile einfügen lassen unter der Bedingung, dass sollte es einen Veröffentlichungszwang geben wie in Bayern, dies Verzeichnis gelöscht werden muss!

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