6 Stellvertreter gewählt, Betriebsleitung will 4-6 nicht anerkennen (Stellvertreter/in)

Kersty, Monday, 29.04.2019, 21:44 (vor 1823 Tagen)

Hallo zusammen, ich brauche mal gesammeltes Wissen: In unserem Betrieb haben wir ca. 160 Schwerbehinderte und dabei mindestens 10 Standorte - 3 Hauptstandorte. Der Wahlvorstand hat entschieden, dass 6 Stellvertreter gewählt werden. Die Wahl fand im Dez. 18 statt und niemand hat weder vor noch nach der Wahl Einspruch gegen 6 Stellv. erhoben. Als wir die Arbeit aufnehmen wollte, wurde uns gesagt, dass die Stellv. 3-6 keinerlei Funktion übernehmen sollen - auch nicht im Vertretungsfall, was schon mehrmals seit Dez. notwendig gewesen ist. Ursprünglich wurden deshalb auch 6 gewählt, da die letzte Amtsperiode gezeigt hatte, dass damals 3 (nachher 2 wegen Rücktritts) nicht genug waren um vollumfänglich die Aufgaben gut zu bewältigen und auch die Standorte abdecken zu können. Wir 4 betroffenen verlangen ja noch nicht mal Freistellung - sogar Fortbildung würden wir zunächst aussetzen - aber zumindest wollten wir uns regelmäßig zusammensetzen, falls mal die Situation des Vertretungsfalles eintritt, die SBV präsent ist und wir uns daher austauschen. Doch auch dies wurde uns nun untersagt und am 7.5. haben wir einen offiziellen Termin mit der Abt. 1, wo uns mitgeteilt werden soll, dass wir nur Statisten sind - möglicherweise wird uns auch ein Rücktritt nahe gelegt.
Kann mir irgendjemand hier etwas rechtlich greifbares geben, was wir dem entgegensetzten könnten? Ich kenne den Schwellwenert von 200 - die 3 rechtfertigt, die anderen aber nicht - insofern ist das Gesetz auf der Seite des Betriebes ...aber wie gesagt, im Vorfeld wurde es anders besprochen zwischen der damals amtierenden Vertrauensperson und der Betriebsleitung und gewählt wurden offiziell 6 - ohne Einspruch.... Kann irgend jemand helfen?
LG Kersty

6 Stellvertreter gewählt, Betriebsleitung will 4-6 nicht anerkennen

Luculus, Monday, 29.04.2019, 22:16 (vor 1823 Tagen) @ Kersty

Kann mir irgendjemand hier etwas rechtlich greifbares geben, was wir dem entgegensetzten könnten? Ich kenne den Schwellwenert von 200 - die 3 rechtfertigt, die anderen aber nicht - insofern ist das Gesetz auf der Seite des Betriebes ...aber wie gesagt, im Vorfeld wurde es anders besprochen zwischen der damals amtierenden Vertrauensperson und der Betriebsleitung und gewählt wurden offiziell 6 - ohne Einspruch.... Kann irgend jemand helfen?
LG Kersty

Ich würd mal sagen, gewählt ist gewählt und wenn die Einspruchsfrist vorbei ist...pech
Die oben genannten 3 Stellvertretungen bei Schwellenwert von 200 MA mit GdB bezieht sich doch meines Wissens nach auf die ständige Heranziehung. Ab ca 100 Schwerbehinderten Beschäftigten könnte man eine volle Freistellung bekommen und bei großer Belastung kann der 1. Stellvertreter herangezogen werden zu ständigen Aufgaben. Z.B. Teilnahmen an bestimmten Regelterminen und Projektgruppen.
Ich persönlich finde 6 Stellvertretungen jetzt nicht übertrieben. In einem unserer Betriebe waren 4 Stellis gewählt, davon sind jetzt schon 3 weg und die Legislaturperiode hat grad angefangen...

6 Stellvertreter gewählt, Betriebsleitung will 4-6 nicht anerkennen

Kersty, Monday, 29.04.2019, 22:45 (vor 1823 Tagen) @ Luculus

Freigestellt wurde schon, 75 % wollte die Vertrauensperson nur - je 25 % Stellvertreter 1+2 .... es geht hier darum, dass man uns überhaupt keine Aufgaben zugestehen will

6 Stellvertreter gewählt, Betriebsleitung will 4-6 nicht anerkennen

Luculus, Tuesday, 30.04.2019, 07:31 (vor 1822 Tagen) @ Kersty

Die Stellvertreter 3-6 haben erstmal auch keine Funktion und auch keinen Fortbildungsbedarf. Wenn aber die ersten ausfallen (Urlaub, Krankheit, viele Verpflichtungen etc) sind sie für die Zeit Vertrauenspersonen mit allen Rechten und Pflichten. Wie gesagt, das kann schnell passieren, vielleicht nicht gleich zu Anfang aber innerhalb der 4 Jahre recht sicher. Natürlich ist es nicht vom Gesetz gedeckt sich täglich/wöchentlich zu treffen aber meine Stellis und ich in der Gedamt SBV treffen uns 3-4 Mal im Jahr für 3 h damit ich über neue Entwicklungen in der Gesetzgebung und im Betrieb informieren kann, da habe ich 7 Stellies bei 320 Schwerbehinderten Kollegen. Im örlichen mit 60 Schwerbehinderten habe ich 4 Stellis. Da sind aber alle eingebunden weil mein 1. Stelli und ich oft unterwegs sind.
Alle die bei uns gewählte SBVen sind treffen sich 1 Mal im Jahr kurz vor Weihnachten zum Austausch und für Infos.
Auch der Arbeitgeber sollte Interesse daran haben eine gute und starke SBV im Betrieb zu haben. Sie nimmt ihm nämlich verdammt viel Arbeit ab :-)

6 Stellvertreter gewählt, Betriebsleitung will 4-6 nicht anerkennen

Hotte, Stuttgart, Monday, 29.04.2019, 22:48 (vor 1823 Tagen) @ Kersty

Hallo zusammen, ich brauche mal gesammeltes Wissen: In unserem Betrieb haben wir ca. 160 Schwerbehinderte und dabei mindestens 10 Standorte - 3 Hauptstandorte. Der Wahlvorstand hat entschieden, dass 6 Stellvertreter gewählt werden. Die Wahl fand im Dez. 18 statt und niemand hat weder vor noch nach der Wahl Einspruch gegen 6 Stellv. erhoben. Als wir die Arbeit aufnehmen wollte, wurde uns gesagt, dass die Stellv. 3-6 keinerlei Funktion übernehmen sollen - auch nicht im Vertretungsfall, was schon mehrmals seit Dez. notwendig gewesen ist. Ursprünglich wurden deshalb auch 6 gewählt, da die letzte Amtsperiode gezeigt hatte, dass damals 3 (nachher 2 wegen Rücktritts) nicht genug waren um vollumfänglich die Aufgaben gut zu bewältigen und auch die Standorte abdecken zu können. Wir 4 betroffenen verlangen ja noch nicht mal Freistellung - sogar Fortbildung würden wir zunächst aussetzen - aber zumindest wollten wir uns regelmäßig zusammensetzen, falls mal die Situation des Vertretungsfalles eintritt, die SBV präsent ist und wir uns daher austauschen. Doch auch dies wurde uns nun untersagt und am 7.5. haben wir einen offiziellen Termin mit der Abt. 1, wo uns mitgeteilt werden soll, dass wir nur Statisten sind - möglicherweise wird uns auch ein Rücktritt nahe gelegt.
Kann mir irgendjemand hier etwas rechtlich greifbares geben, was wir dem entgegensetzten könnten? Ich kenne den Schwellwenert von 200 - die 3 rechtfertigt, die anderen aber nicht - insofern ist das Gesetz auf der Seite des Betriebes ...aber wie gesagt, im Vorfeld wurde es anders besprochen zwischen der damals amtierenden Vertrauensperson und der Betriebsleitung und gewählt wurden offiziell 6 - ohne Einspruch.... Kann irgend jemand helfen?
LG Kersty

Hey,
zunächst gilt einmal: gewählt ist gewählt.
Allerdimgs gilt auch: Stellvetreter dürfen nur dann zum Einsatz kommen, wenn alle anderen verhindert sind.
Beispiel: Stellvertreter 5 darf nur dann eingesetzt werden, wenn VP und Stellvertreter 1 - 5 verhindert sind. Das blosse Zusammensetzen von Vertrauensperson und alle 6 Stellvertreter, um zu informieren, ist nach meinem Wissenstand, nicht zulässig.
Was im Vorfeld besprochen wurde, ist leider irrelvant
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

6 Stellvertreter gewählt, Betriebsleitung will 4-6 nicht anerkennen

Kersty, Wednesday, 01.05.2019, 23:50 (vor 1820 Tagen) @ Hotte

Da hast Du vollkommen recht, aber genau das ist bereits mehrfach eingetreten, dass die ersten 3 verhindert waren, die BL ist aber der Auffassung, dass dann auch keiner von uns (von besonderen extra zu genehmigenden Einzelfällen) vertreten soll, sondern dass dann halt die SBV nicht vertreten ist.... aber obwohl Ausnahmen im Einzelfall nach Anfrage vielleicht genehmigt werden, gehen Vertreter 3-6 dann ohne Grundausbildung im SB Recht da rein, da Fortbildung nicht genehmigt und zugestanden wird....

6 Stellvertreter gewählt, Betriebsleitung will 4-6 nicht anerkennen

Cebulon, Monday, 29.04.2019, 23:10 (vor 1823 Tagen) @ Kersty

aber zumindest wollten wir uns regelmäßig zusammensetzen, falls mal die Situation des Vertretungsfalles eintritt, die SBV präsent ist und wir uns daher austauschen. Doch auch dies wurde uns nun untersagt.

Hallo, für solche rein vorsorglichen "regelmäßigen" Sitzungen gibt es keine Rechtsgrundlage. Die SBV ist kein Kollegialorgan. Konkrete Abstimmung ja, aber nur im Einzelfall und anlassbezogen, soweit Heranziehung nach § 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX bzw. Verhinderungsvertretung nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, alles hier nachzulesen.

dass die Stellv. 3-6 keinerlei Funktion übernehmen sollen - auch nicht im Vertretungsfall.

Da irrt die Geschäftsleitung: Sofern VP + die ersten zwei Stellv. mal gleichzeitig verhindert sein sollten, dann würde der dritten Stellv. kraft Gesetzes diese Verhinderungsvertretung in diesem Ausnahmefall automatisch zufallen. Einen Schulungsanspruch erwirbt sie dadurch aber regelmäßig nicht.

Gruß,
Cebulon

6 Stellvertreter gewählt, Betriebsleitung will 4-6 nicht anerkennen

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 30.04.2019, 14:38 (vor 1822 Tagen) @ Kersty

Hallo,

der AG hat hier gar nichts "anzuerkennen". Wenn der WV gem. § 2 Abs. 4 SchbVWO die Zahl der Stellvertreter festgelegt hat, dann gilt diese.
Selbst wenn der WV die vorgeschriebene Erörterung mit dem AG über die Zahl der Stellvertreter unterlassen hätte, führt das mE nicht zur Unwirksamkeit seiner Festlegung, da der WV sowieso nicht an die Auffassung der Organe gebunden ist, mit denen er die Zahl der Stellvertreter zu erörtern hat. (Sachadae in LPK-SGB IX, § 2 SchwbVWO Rn 33).

Bei 10 Standorten und mehr als 200 Wahlberechtigten halte ich diese Zahl auch nicht für mißbräuchlich.
Die Stellvertreter 4-6 werden in der gewählten Reigenfolge tätig, wenn es entweder eine Verhinderungsvertretung gibt, oder aber entsprechende Terminkollissionen.
Fairerweise sollte aber die SBV diese Stellvertreter auf den Konflikt hinweisen, bevor sie erstmals tätig werden. Schließlich müssen sie ggfs. den Konflikt mit dem AG individualrechtlich austragen - zB wenn es um die Vergütung von Mandatszeit geht.
Für einen organisierten Austausch mit diesen Stellis innnerhalb der Arbeitszeit fehlt es aber leider - wie schon geschrieben - an einer rechtlichen Anspruchsgrundlage.

--
&Tschüß

Wolfgang

6 Stellvertreter gewählt, Betriebsleitung will 4-6 nicht anerkennen

Cebulon, Tuesday, 30.04.2019, 22:31 (vor 1822 Tagen) @ albarracin

Selbst wenn der WV die vorgeschriebene Erörterung mit dem AG über die Zahl der Stellvertreter unterlassen hätte, führt das mE nicht zur Unwirksamkeit seiner Festlegung.

Hallo,

und hier ohnehin nicht, da die Anfechtungsfrist ja schon längst abgelaufen ist für diese verspätete Wahl im Dezember 2018.

Gruß,
Cebulon

6 Stellvertreter gewählt, Betriebsleitung will 4-6 nicht anerkennen

Kersty, Wednesday, 01.05.2019, 23:48 (vor 1820 Tagen) @ Cebulon

Ich denke, unseren Status (gewählt) ist unanfechtbar ....ich befürchte wir müssen hier versuchen den AG an seinem Standing nach außen zu packen (bester AG...blabla) ... um hier eine Aufgabenwahrnehmung durchzusetzen....wir vermuten sogar das mehr dahinter steckt, dass denen die Vertrauensperson ein Dorn im Auge ist und sie ihn durch dieses Auftreten zwingen wollen, vollumfänglich einen Job zu machen und die Aufgaben nicht auf uns runter zu brechen... er ist selbst schwerbehindert (blind) und hat noch viele private Ehrenämter und ist vermutlich "unbequem"...wir haben nun beschlossen, als erstes am 7. die Frage aufzuwerfen, warum - entgegen der ursprünglichen Absprache mit der VP der letzten Legislaturperiode - man erst mit 6 Stv. einverstanden war und jetzt nicht mehr .... und dann mal sehen. Wir werden mit den Standorten versuchen zu argumentieren und dann mal schauen.... :(

6 Stellvertreter gewählt, Betriebsleitung will 4-6 nicht anerkennen

Cebulon, Thursday, 02.05.2019, 00:23 (vor 1820 Tagen) @ Kersty

Aufgaben nicht auf uns runter zu brechen ...

Hallo, was ist mit "uns" gemeint? Bei diesen erwähnten "ca. 160 Schwerbehinderten" kann grundsätzlich einzig nur der erste Stellvertreter herangezogen werden laut § 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX, aber kein weiterer Stellvertreter.

Oder gibt's im Wahlbezirk "über 200", nur dann könnte auch der zweite Stelli herangezogen werden nach § 178 Abs. 1 Satz 5 SGB IX.

Gruß,
Cebulon

6 Stellvertreter gewählt, Betriebsleitung will 4-6 nicht anerkennen

Kersty, Thursday, 02.05.2019, 00:36 (vor 1820 Tagen) @ Cebulon

Das stimmt so nicht...es wurden ja bereits erster und zweiter Stellv. mit 25 % Freistellung anerkannt...wenn aber - wie gesagt - alle beide und die Vertrauensperson verhindert sind, sollten der 3te Stellv. - wenn verfügbar - den "Termin" wahr nehmen können - wofür wurden sonst insgesamt offiziell 6 Stellvertreter gewählt....

6 Stellvertreter gewählt, Betriebsleitung will 4-6 nicht anerkennen

Cebulon, Thursday, 02.05.2019, 00:48 (vor 1820 Tagen) @ Kersty

Das eine hat mit dem andern nichts zu tun und darf rechtlich nicht vermischt werden. Nochmals: Du musst sauber trennen zwischen Heranziehung und Verhinderungsvertretung, wie bereits geschrieben. Das sind zwei verschiedene Paragraphen, und die haben ganz unterschiedliche Voraussetzungen:

Das hängt im ersten Fall alleine von der Zahl der Wahlberechtigten ab (also gedeckelt), und richtet sich im zweien Fall danach, ob die vorrangigen Mitglieder der SBV gleichzeitig verhindert sind.

Gruß,
Cebulon

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Kersty, Thursday, 02.05.2019, 00:58 (vor 1820 Tagen) @ Cebulon

Danke, die beiden Begrifflichkeiten haben wir noch am Dienstag diskutiert und Dein Link war extrem hilfreich, habe gerade nochmals nachgelesen - das können wir bei unserem Gespräch gut nutzen - nochmals danke :) LG Kersty

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