Schwerbehinderte in Europa

Christian Maurer @, Friday, 08.03.2002, 14:38 (vor 8056 Tagen)

Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Schwerbehindertengesetz.
Folgendes, ein Schwerbehinderter wechselt innerhalb
Europas den Wohnsitz.
Konkreter Fall, Augsburg -> Paris.
Was passiert mit dem Schwerbehindertenausweis >
Gibt es Richtlinien die innerhalb Europa angewendet
werden.
Die Auskuenfte der Versorgungsaemter in Deutschland
und Frankreich sind leider nicht sehr aufschlussreich.
Gibt es ein Europaeisches Informationsblatt, oder muss
man die Anerkennungsprozedur im andren EU Land nochmal
durchlaufen>
Wer kann helfen>
Besten Dank!
Christian Maurer

Re: Schwerbehinderte in Europa

hackenberger, Wednesday, 20.03.2002, 14:04 (vor 8044 Tagen) @ Christian Maurer

Hallo Christian,

zuerst einmal eine ganz wichtige Feststellung! Unser
Thema wird nicht mehr durch das
Schwerbehindertengesetz behandelt sondern nun durch
das Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) also kurz
SGB IX.

Hier ist auch deine Frage behandelt.

Im Teil 1, Kapitel 1 § 2 Absatz 2.

Schwerbehindert ... von wenigstens 50% und sie ihre
Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre
Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73
rechtmäßig im Geltungsbereich des Gesetzbuches haben.

Diese war im SchwbG übrigens der § 1 gewesen!

Eine übergreifende europäische Regelung ist mir nicht
bekannt, wäre aber im Zuge eines vereinten Europa
dringend angeraten!

Aber wende dich mit deinem Anliegen doch ruhig auch
einmal an den Beauftragten der Bundesregierung für die
Belange der Schwerbehinderten!

Herrn Karl Hermann Haack:
http://www.behindertenbeauftragter.de/

Er wird auch ganz bestimmt Dir eine Antwort zu diesem
Thema zukommen lassen.

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