Probleme der SBV zum Thema Datenschutz/neue DSGVO (Seminare / Fortbildung)

prototyp, Brandenburg, Thursday, 23.05.2019, 15:35 (vor 1799 Tagen)

Hallo in die Runde,
ich steh grad ein wenig auf dem Schlauch. Ich habe ein Seminar zum Thema "Datenschutz im SBV-Amt, Handlungsfelder der SBV" für 3 Tage gebucht, der Arbeitgeber hat es abgelehnt mit dem Spruch : "bei uns läuft alles" / alternativ bietet er mir die Möglichkeit, an einem 6-stündigem Seminar zur DSGVO teilzunehmen, welches vorrangig für Personalberater ausgeschrieben wurde (SBV darf auch).
Natürlich möchte ich das Seminar besuchen, welches speziell und ausschließlich für die SBV ist.

Habt Ihr vielleicht Erfahrungen, welche Argumente beim Arbeitgeber wirken ?
Welche konkreten Probleme treten bei euch in der alltäglichen Arbeit im Bereich Datenschutz auf ?

-> Ich habe im Moment noch wenig Fragen bzw. Argumente für die Begründung des Seminars : u.a. :
Anforderung von Diagnosen bei Beantragung Gleichstellung / welche Rechte hat der Vertreter der SBV..../..., welche Daten darf ich wie speichern, aufbewahren...

Über eure Anregungen würde ich mich sehr freuen

LG prototyp

Probleme der SBV zum Thema Datenschutz/neue DSGVO

Cebulon, Thursday, 23.05.2019, 20:00 (vor 1799 Tagen) @ prototyp

bei uns läuft alles

Hallo, dürfte „Wald- und Wiesen-Seminar“ sein, jedenfalls nicht auf BR/SBV zugeschnitten. Relevant aber auch, ob nun das BDSG (für Bundesbehörden und Betriebe) oder Landesdatenschutzrecht (für Behörden nach LPVG) unterrichtet wird wegen Art. 88 DSGVO.

Aktuelle (auf die SBV zugeschnittene) „Broschüre“ zur EU-DSGVO gibt’s von der Anwältin Britta Schwalm (28 Seiten).

Gruß,
Cebulon

Probleme der SBV zum Thema Datenschutz/neue DSGVO

prototyp, Brandenburg, Friday, 24.05.2019, 11:30 (vor 1798 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,
danke für deinen Tipp. Das wusste ich noch nicht, dass es eine Broschüre für die SBV zum Thema Datenschutz gibt.
Ich werde Sie mir bestellen. Aber nicht gleich, sonst hat mein Arbeitgeber noch ein Argument mehr für die fehlende Erforderlichkeit der Teilnahme am Seminar :-)
Viele Grüße
prototyp

Probleme der SBV zum Thema Datenschutz/neue DSGVO

Vertigo, Saarland, Friday, 19.07.2019, 11:20 (vor 1742 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

ich wurde jetzt erst auf diesen Thread aufmerksam, weil ich schon länger nicht mehr im Forum war.
Du hast diese Broschüre zu EU-DSGVO von Britta Fuchs empfohlen.
Ich habe bei diesem angegebenen Verlag (VNRAG) nichts gefunden (außer dass ich Kundenkontakt über eine Mailadresse hätte aufnehmen können) und auch auf Amazon ist sie zur Zeit nicht erhältlich und es ist nicht bekannt, wann und ob sie nochmal lieferbar ist.

Auch hätte mich der Preis interessiert. Hast du noch einen Tipp für mich, wo ich sie noch bekommen kann?

Gruß

--
Gruß
Vertigo

Probleme der SBV zum Thema Datenschutz/neue DSGVO

Cebulon, Friday, 19.07.2019, 11:37 (vor 1742 Tagen) @ Vertigo

Du hast Broschüre zur EU-DSGVO von Britta Fuchs empfohlen.

Hallo, der Name von der Verfasserin dieser Broschüre ist Britta Schwalm (nicht Fuchs!). Wenn Du in Google folgende Nummer eingibst, solltest Du schnell fündig werden: „ISBN 978-3-8125-2663-0“

Gruß,
Cebulon

Probleme der SBV zum Thema Datenschutz/neue DSGVO

Vertigo, Saarland, Tuesday, 23.07.2019, 09:43 (vor 1738 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

ja vielen Dank.....ich hatte nach Britta Schwalm gesucht. :-)
Amazon und Thalia ist nix lieferbar, aber durch die ISBN Nummer hab ich bei Lehmanns media und bei Hugendubel noch was gefunden. Kostet 19,95 Euro.
Vielen Dank nochmal für die Antwort.
Gruß

--
Gruß
Vertigo

Probleme der SBV zum Thema Datenschutz/neue DSGVO

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 23.05.2019, 23:25 (vor 1799 Tagen) @ prototyp

Hallo,

die notwendigen Argumente sollte Dir eigentlich der Veranstalter nennen können, wenn das Seminar speziell für SBVen ausgeschrieben war.

--
&Tschüß

Wolfgang

Probleme der SBV zum Thema Datenschutz/neue DSGVO

prototyp, Brandenburg, Friday, 24.05.2019, 11:27 (vor 1798 Tagen) @ albarracin

ja, albarracin, ich werde noch mal Kontakt aufnehmen zum Bildungsträger.
Danke für den Tipp.
Viele Grüße
prototyp

Probleme der SBV zum Thema Datenschutz/neue DSGVO

SBV-IWL, Monday, 15.07.2019, 15:26 (vor 1746 Tagen) @ prototyp

Hallo

Grundlagenschulungen sind erforderlich, um die wesentlichen rechtlichen und praktischen Bedingungen der eigenen Tätigkeit als Vertrauensperson wahrzunehmen,
Der Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung hat zwei Voraussetzungen:
• Die Schulungsveranstaltung muss Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.
• Die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung muss für die Schwerbehindertenvertretung persönlich erforderlich sein.

Die Erforderlichkeit ist gegeben, um einerseits das in der Schulung vermittelte Wissen für die Erfüllung seiner/unserer anstehenden Aufgaben zu erfüllen bzw. die für die Amtstätigkeit erforderlich sind (§ 179 Abs. 4 SGB IX)
Zusammenarbeit zwischen Vertrauensperson, Betriebsrat und Arbeitgeber stärken.
Das Seminar ist eine Schulungsveranstaltung im Sinne des § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX (Jede Vertrauensperson hat ein Recht auf die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, soweit dort Kenntnisse vermittelt werden, die für die Amtstätigkeit erforderlich sind) und § 37 Abs.6 BetrVG, die zur Behandlung anstehenden Themen für die weitere Arbeit der SBV ist.
Die betrieblichen Notwendigkeiten wurden bezüglich der zeitlichen Lage des Seminars (soweit von der Schwerbehindertenvertretung beeinflussbar) berücksichtigt.
Der Arbeitgeber darf dir nicht vorschreiben, welche Seminare du besuchen kannst, nur weil sie "billiger" für ihn sind. Beim Datenschutz ist ein Grundlagenseminar notwendig. Es wäre was anderes, wenn du bereits 2 oder 3 gleiche Seminare besucht hättest, dann kann der AG dies ablehnen....
Ob der Besuch einer Schulungsveranstaltung erforderlich ist, entscheidet die Vertrauensperson grundsätzlich selbst – nicht der Arbeitgeber !
Außerdem erforderlich sind Grundlagenkenntnisse des Arbeits- und Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsrechts sowie Kenntnisse in betriebswirtschaftlichen, technischen und arbeitsmedizinischen Bereichen, die für die Betreuung und Eingliederung der schwerbehinderten Menschen notwendig sind.
Schließlich ist eine Schulung für die Schwerbehindertenvertretung nicht nur dann erforderlich im Sinne des Gesetzes, sie muss lediglich einen konkreten Bezug zu den Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung aufweisen.

Beim Datenschutz ist der Verantwortliche der Arbeitgeber, das heißt machst du was falsch bei der Datenverarbeitung haftet er. Umso besser wäre es , du weißt Bescheid wie es geht ;-) Hier geht es um die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten! Du musst ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten anlegen usw.

Ich hoffe ich konnte die soweit ein wenig helfen und nicht noch mehr verwirren
Gruß Birgit

Probleme der SBV zum Thema Datenschutz/neue DSGVO

Cebulon, Monday, 15.07.2019, 17:35 (vor 1746 Tagen) @ SBV-IWL

Beim Datenschutz ist der Verantwortliche der Arbeitgeber, das heißt machst du was falsch bei der Datenverarbeitung haftet er.

Hallo Birgit, wo hast Du das denn her? Kann man das auch irgendwo nachlesen, dass ein Arbeitgeber generell für die SBV hafte bezüglich Datenschutz und verantwortlich sei? Und wie wird das begründet?

Zu der Verantwortlichkeit siehe Zeitschrift Datenschutzberater 01/2019 „Der Betriebsrat als Verantwortlicher“ entsprechend.

Gruß,
Cebulon

Probleme der SBV zum Thema Datenschutz/neue DSGVO

SBV-IWL, Tuesday, 30.07.2019, 10:32 (vor 1731 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon

ich war zufälligerweise auf dem Seminar zum Thema "Datenschutz & Gleichbehandlung der SBV" Da wurde dies auch diskutiert. Inwieweit ist die SBV eine haftbare Person, wir sind ja nicht rechts- und vermögensfähig ?

Dies ist zwar für den Betriebsrat, aber die SBV steht meiner Ansicht nach dem in nichts nach:
Betriebsrat Datenschutz
Auszug: Wer ist verantwortlich im Sinne des DSGVO?
Art. 4 Nr. 7 DSGVO definiert den Verantwortlichen als denjenigen, der über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet. Ohne Zweifel ist der Arbeitgeber Verantwortlicher, wenn es um die Verarbeitung der personenbezogenen Daten seiner Beschäftigten geht.
Da der Betriebsrat also weisungsfrei und außerhalb der Kontrolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten personenbezogene Beschäftigtendaten verarbeitet, stellt sich die Frage, ob er aufgrund dieser Eigenverantwortlichkeit die Rolle des Verantwortlichen gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 7 DSGVO einnimmt und somit die volle Pflichtenlast der DSGVO trägt, einschließlich des Risikos, wegen eigener Datenschutzverstöße Bußgelder zahlen zu müssen.

Ich bin grad dabei, unseren Data Protection Officer anzufragen, ob sie da was konkretes für die SBV haben. Eine grundsätzliche Haftung des AG bei wissentlichen groben Verstößen der SBV halte ich da aber für ausgeschlossen.

Nützliche Seite zur DSGVO: Datenschutz Wiki
gruß Birgit

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