Teilnahmen der SBV an Wirtschaftsausschußsitzungen (Gesamt-Konzern-SBV)

Stier, Meppen, Monday, 27.05.2019, 11:06 (vor 1788 Tagen)

Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich benötige eure Hilfe. Wir sind ein Konzern mit einem KBR der aus zwei GBR`s besteht. Der KBR tagt zusammen mit dem Wirtschaftsausschuss. Jetzt gibt es in einem GBR nur eine SBV in einem Betrieb. Sonst kann nirgendwo eine
Schwerbehindertenvertretung gewählt werden. Kann diese eine Schwerbehindertenvertretung an den Sitzungen des KBR/Wirtschaftsausschuss teilnehmen. Es ist klar, dass diese SBV nicht allen Betriebe im Konzern vertreten kann. (Unterschiedliche GBR`s). Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Dankeschön.

Teilnahmen der SBV an Wirtschaftsausschußsitzungen

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 27.05.2019, 11:33 (vor 1788 Tagen) @ Stier

Hallo,

§ 180 Abs. 2 SGB IX läßt leider laut übereinstimmender Rechtsprechung und Kommentierung keinen Spielraum:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__180.html

Für die Bildung einer KSBV sind mindestens zwei GSBVen zwingend notwendig. Gibt es nur eine GSBV, dann hat diese keine Ersatzrechte auf Konzernebene.


In Deinem Fall gibt es also keine SBV-Vertretung auf Konzernebene und somit auch keine SBV-Beteiligung beim KBR und dessen Ausschüssen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Teilnahmen der SBV an Wirtschaftsausschußsitzungen

Stier, Meppen, Monday, 27.05.2019, 13:26 (vor 1788 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin,
wir haben in unserem Konzern 2 GBR mit jeweils 2 Betriebsstätten, aber nur in einer von 4 Betriebsstätten konnte eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden. Das heißt, ein GBR hat eine SBV und der andere nicht. Wie ist denn der § 180 Absatz 2 zu verstehen:

(2) Ist für mehrere Unternehmen ein Konzernbetriebsrat errichtet, wählen die Gesamtschwerbehindertenvertretungen eine Konzernschwerbehindertenvertretung. Besteht ein Konzernunternehmen nur aus einem Betrieb, für den eine Schwerbehindertenvertretung gewählt ist, hat sie das Wahlrecht wie eine Gesamtschwerbehindertenvertretung.

Gruß Stier

Teilnahmen der SBV an Wirtschaftsausschußsitzungen

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 28.05.2019, 12:01 (vor 1787 Tagen) @ Stier

Hallo,
Du bekommst von mir keine andere Antwort als die, die Du schon in einem anderen Forum bekommen hast.

Für eine KSBV sind mindestens zwei GSBVen notwendig. Ohne KSBV keine Interessenvertretung auf Konzernebene und erst recht kein Teilnahmerecht an KBR-Sitzungen.

--
&Tschüß

Wolfgang

RSS-Feed dieser Diskussion