Kostenübernahme (Seminare / Fortbildung)

Sunny777, Bad Segeberg, Tuesday, 04.06.2019, 20:39 (vor 1787 Tagen)

Ich habe im Januar eine Beschlussfassung getätigt, die ich meinem AG per Post zukommen ließ. Hierbei ging es um ein Einführungsseminar SBV I für meine neugewählte Stellvertretung. Habe keine Rückmeldung bekommen und ging somit davon aus, dass alles i.O.ist. Nun findet das Seminar statt und der AG will nicht zahlen. Ich habe auf ortsnahe, Erforderlichkeit, interne Organisation (Abkömmlichkeit bei seinem Abteilungsleiter besprochen) geachtet.
Wie gehe ich jetzt vor?
Kann es tatsächlich so sein, dass er auf den Kosten sitzen bleibt, weil ich keine Rückmeldefrist in den Beschluss gesetzt habe und somit keine Rückmeldung erhalten habe?

Kostenübernahme

WoBi, Wednesday, 05.06.2019, 12:14 (vor 1786 Tagen) @ Sunny777

Hallo Sunny777,

längeres Schweigen des Arbeitgebers bedeutet nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes keine Zustimmung.
BAG Beschluss vom 24.05.1995, Aktenzeichen: 7 ABR 54/94

Schnelle jetzige Lösung? Sofortiger Beschluss zur Rechtsunterstützung wegen Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Verfahren zur Zustimmungsersetzung mit einstweiligen Verfahren wegen Eilbedürftigkeit, damit die Stellvertretung das Seminar besuchen kann, ohne zu befürchten muss die Kosten, nebst Gehaltsausfall zu tragen. Hier also dem Arbeitgeber aufzeigen, dass erhebliche Kosten zusätzlich zu dem Seminar entstehen können = psychologische Wirkung. Das Arbeitsgericht wird je nach Vorlaufzeit ggf. eine einstweilige Verfügung nicht erteilen und im normalen Verfahren "hängt man lange in der Luft". Denn "vor Gericht und hoher See ist man in Gottes Hand".

Damit es beim nächsten Seminar besser läuft.

Mit der Such-Funktion wäre z.B. der Beitrag "Ablehnung einer Schulung durch den Arbeitgeber" gefunden worden.
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22131
Hier habe ich bereits einen Lösungsansatz für deine Problemstellung als Muster aufgezeigt.
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22134

Sehr geehrte Geschäftsleitung,

bitte um Kostenübernahmeerklärung für die Schulungsmaßnahme durch Seminaranbieter.
Seminar XXX,
Seminarort,
Zeitraum,
Kosten.

Die Schwerbehindertenvertretung hat den Seminarbesuch heute für die gewählte Vertrauensperson beschlossen. Es werden notwendige Fähigkeiten für die Information von behinderten und schwerbehinderten Menschen in dieser Schulungsmaßnahme vermittelt. Es handelt sich hierbei um eine Schulungsmaßnahme nach § 179 Absatz 4 Satz 3 SGB IX. Die vermittelten Kenntnisse sind für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung notwendig. Die Höhe der Fahrtkosten und der Seminargebühren haben wir bei der Prüfung der Erforderlichkeit vorweggenommen. Es gibt derzeit kein vergleichbares Angebot zu günstigeren Preisen.

Durch die heutige Mitteilung des Seminartermins ergibt sich genügend lange Zeit, um die Seminarteilnahme einzuplanen und damit die Abwesenheit bei betrieblichen Erfordernissen zu berücksichtigen. Die Vertretung der SBV-Funktion ist in dieser Zeit durch Stellvertretung sichergestellt.

Aus Rechtsgründen müssen wir Sie bitten, der Schwerbehindertenvertretung binnen 14 Tagen Ihr Einverständnis mit diesem Seminar oder auch eventuelle Einwände mitzuteilen. Nachdem das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, dass längeres Schweigen des Arbeitgebers kein Einverständnis bedeutet, müsste die Schwerbehindertenvertretung frühzeitig mit Ihnen nach einer Lösung suchen oder gegebenenfalls eine gerichtliche Klärung herbeiführen. Wir bedauern das zwar, dass wir hier mit Fristsetzungen anfangen müssen, aber diese Rechtsprechung zwingt uns leider dazu.

Mit freundlichen Grüßen


KEINE Genehmigung für das Seminar einholen, sondern die Kostenübernahme. Das erforderliche Seminar genehmigt die SBV selbst.

--
Gruß
Wolfgang

Kostenübernahme

Sunny777, Bad Segeberg, Wednesday, 05.06.2019, 17:21 (vor 1786 Tagen) @ WoBi

Ganz tolle, ausführliche Antwort.
Vielen Dank dafür!

RSS-Feed dieser Diskussion