Einstellung unter verschlechterten Tarifbedinungen (Allgemeines)

daha, Kiel, Wednesday, 12.06.2019, 12:57 (vor 1752 Tagen)

Hallo in die Runde,
meine Frage bezieht sich auf die Einstellung einer Kollegin in einen anderen Konzernbereich ohne Tarifvertrag.
Die Kollegin hat einen unbefristeten TVöD-Arbeitsvertrag in der Kern-GmbH. Nach längerer Beurlaubung wegen Krankheit und versuchter beruflicher Neuorientierung hat sie einen Sachgrundbefristeten Arbeitsvertrag in einer Tochter der Kern-GmbH, die keiner Tarifbindung unterliegt bekommen. Sie war in der Kern-GmbH aber weiter beurlaubt beschäftigt. Jetzt wird ihr in der Tochter eine Entfristung angeboten. Dazu muss sie in der Kern-GmbH kündigen und verliert so die Tarifbindung sowie die VBL. Gibt es eine Möglichkeit dem Arbeitgeber zu "veranlassen" sie weiter im alten Arbeitsvertrag zu belassen und vorzuschlagen, dass er eine Gestellung auf den neuen Arbeitsplatz vor zu nehmen? Die Kollegin hat eine Schwerbehinderung und hat das BEM-Verfahren durchlaufen, bei dem die neue Stelle gefunden wurde.
Über eine Idee eines Forumskollegen oder Kollegin würde ich mich freuen.
Liebe Grüße aus dem Norden

Einstellung unter verschlechterten Tarifbedinungen

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 12.06.2019, 13:07 (vor 1752 Tagen) @ daha

Hallo,

die bisherige Lösung riecht schon sehr streng nach unerlaubter AN-Überlassung.
War denn hier das VA überhaupt eingebunden ? Und gibt es weiterhin im Stammbetrieb keine Beschäftigungsmöglichkeit ?

--
&Tschüß

Wolfgang

Einstellung unter verschlechterten Tarifbedinungen

daha, Kiel, Thursday, 13.06.2019, 12:23 (vor 1751 Tagen) @ albarracin

Hallo,
das ist für unseren Betrieb rechtsanwältlich geklärt, da alle den gleichen Geschäftsführer haben kommt es zu keiner Arbeitnehmerüberlassung sondern es ist eine Gestellung (ähnlich wie bei den DRK-Schwestern). Es ist die Frage ob irgendetwas für die Kollegin getan werden kann, damit sie die Altersversorgung und Tarifbindung behält.

Vielen Dank

Einstellung unter verschlechterten Tarifbedinungen

der Nordfriese, Thursday, 13.06.2019, 14:09 (vor 1751 Tagen) @ daha

Hallo daha,
bei uns im Unternehmen würde ich versuchen das über einen Geschäftsbesorgungsvertrag zu regeln.
Bedeutet, die AN bleibt im alten Unternehmen und verrichtet die Tätigkeit in der Tochter, es erfolgt lediglich eine interne Verrechnung der Lohnkosten.
Haben wir schon mal praktiziert bei einen BRM.

Schönen Gruß
Der Nordfriese

Einstellung unter verschlechterten Tarifbedinungen

daha, Kiel, Friday, 14.06.2019, 07:53 (vor 1750 Tagen) @ der Nordfriese

Vielen Dank für die Antwort, werde es einmal probieren.

Einstellung unter verschlechterten Tarifbedinungen

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 13.06.2019, 14:28 (vor 1751 Tagen) @ daha

Hallo,
das ist für unseren Betrieb rechtsanwältlich geklärt, sondern es ist eine Gestellung (ähnlich wie bei den DRK-Schwestern). Es ist die Frage ob irgendetwas für die Kollegin getan werden kann, damit sie die Altersversorgung und Tarifbindung behält.

Vielen Dank

Hallo,

was hat das denn für ein angeblicher Anwalt geprüft ?

Genau die sog. "Gestellung" von DRK-Schwestern hat das BAG 21.02.2017 – 1 ABR 62/12 als (genehmigungspflichtige) AN-Überlassung im Sinne des AÜG entschieden.
Die Fachliteratur geht davon aus, daß mit diesem Urteil auch alle tarifvertraglichen Vorschriften zur "Gestellung" von AN - auch innerhalb eines Konzerns bzw. einer Behörde rechtswidrig sind.

Und über dieses Argument

da alle den gleichen Geschäftsführer haben kommt es zu keiner Arbeitnehmerüberlassung

kann man sowieso nur schallend lachen.
Sorry, aber da fehlt es aber bei Dir an elementarsten arbeitsrechtlichen Grundlagen. Die solltest Du schleunigst schulen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Einstellung unter verschlechterten Tarifbedinungen

daha, Kiel, Friday, 14.06.2019, 07:55 (vor 1750 Tagen) @ albarracin

Deine Antworten sind ja immer rechtlich gut fundiert, leider hatte es nichts mit meiner Frage zu tun. Abr es hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich mein Profil überarbeiten muss.

Einstellung unter verschlechterten Tarifbedinungen

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 14.06.2019, 12:21 (vor 1750 Tagen) @ daha

Hallo,

natürlich hat schon die höchstwahrscheinlich illegale bisherige AN-Überlassung mit deinem Problem zu tun.

Und das nächste Problem ist, daß der AG eine Kündigung der betroffenen ANin erwartet. Damit, nämlich mit der Eigenkündigung der ANin, werden sämtliche Schutzrechte der ANin ausgehebelt.
Leider hast Du ja auch nicht auf die Frage geantwortet, ob eigentlich bereits das IA eingeschaltet war bzw. ist, wie es ebenfalls gesetzliche Verpflichtung des AG wäre.

--
&Tschüß

Wolfgang

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