Beamter - Gleichstellungsantrag- Dienstunfähigkeit (Gleichstellung)

laurentius43, Friday, 21.06.2019, 14:02 (vor 1742 Tagen)

Hallo,

ich benötige Unterstützung bei folgendem Sachverhalt:

Unser Arbeitgeber hat vor, einen verbeamteten Kollegen aufgrund von Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzten. Jetzt hat der Kollege einen Gleichstellungsantrag gestellt und ich bin ich von der BA zur Stellungnahme aufgefordert worden.

Meine Fragen:

Beinflusst der Antrag bzw. die eventuelle Gleichstellung überhaupt den Vorgang der Zurruhesetzung ?

Bin ich als Verterauensperson ab sofort überhaupt vom Arbeitgeber in dieser Angelegenheit zu unterrichten (Der Kollege ist ja "noch" nicht gleichgestellt)?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Beamter - Gleichstellungsantrag- Dienstunfähigkeit

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 21.06.2019, 14:18 (vor 1742 Tagen) @ laurentius43

Moin Moin Laurentius,

erstens stellt dieser Sachverhalt eine Gefährung des Arbeitsverhältnisses dar und somit ist eine Gleichstellung auch zu begründen, da eine Unkkündbarkeit dieses Szenario nicht abwenden kann. Diese stellt deshalb kein Hindernis für die Gleichstellung dar.

Ob Du jetzt schon zuständig bist und wie der Status innerhalb des laufenden Antragverfahrens aussieht kann nicht klar beantwortet werden. Vom gesetz her hat der Kollege die Schutzrechte erst ab dem Status der Gleichstellung mit Ausnahme des Kündigungsschutzes,.Er kann aber auch um eine Eilentscheidung aufgrund dieses Sachverhalts bitten.

Beamte sind meistens im öffentlichen Dienst beschäftigt - meistens, weil es u.B. bei der privatisierten Deutschen Post auch noch Beamte gibt - wenn für Dich eine Schwerbehindertenrichtlinie o.ä. des Bundeslandes gilt, in der wie in Niedersachsen steht, dass man im laufenden Verfahren wie ein Schwerbehinderter zu behandeln ist, dann hat er jetzt schon die Sxchutzrechte, wenn er das laufende Antragsverfahren offenbart. Somit wärest Du dann auch voll zuständig.

Es gäbe dann die Möglichkeit, da das Arbeitsverhältnis gefährdet ist, z.B. über ein Präventionsverfahren diese Entscheidung prüfen zu lassen. Das Integrrationsamt könnte, wenn es das für sinnvoll hält, auch ein eigenes Gutachten zur Dienstfähigkeit in Auftrag geben.

Darüber hinaus wärest Du dann auch über die Entscheidung umfassend zu informieren und vor der Vollziehung anzuhören.

Daher prüfe bitte, ob es einen solchen oder ähnlichen Erlass bei Euch gibt.

Liebe Grüße

Hendrik

Beamter - Gleichstellungsantrag- Dienstunfähigkeit

garda, Berlin, Friday, 21.06.2019, 14:41 (vor 1742 Tagen) @ laurentius43

Beinflusst der Antrag bzw. die eventuelle Gleichstellung überhaupt den Vorgang der Zurruhesetzung ?

Hallo Laurentius,

hier ein klares ja zumindest was die Zurruhesetzung betrifft. je nachdem wie weit das Verfahren ist sollte spätestens im Rahmen deiner Stellungnahme der Hinweis auf die Eilbedürftigkeit gegeben werden. Ob der Antrag etwas bewirkt kann sein, muss aber nicht.

Bin ich als Verterauensperson ab sofort überhaupt vom Arbeitgeber in dieser Angelegenheit zu unterrichten (Der Kollege ist ja "noch" nicht gleichgestellt)?

Du selbst solltest das nicht tun, wenn du nicht die Einwilligung hast, der Kollege hingegen schon und er sollte das auch!

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

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