Arztbesuche während der Arbeitszeit (Allgemeines)

lunos1961, Fürth, Friday, 02.08.2019, 09:47 (vor 1722 Tagen)

Guten Morgen,

eine Frage zur Arbeitszeitregelung bei Arztbesuchen während der Arbeitszeit.
Für uns gilt Tarifvertrag TVöD-K
und Inklusionsrichtlinie Bayern für den öffentlichen Dienst ( besonders Punkt 12.1.3 und Punkt 7.1)

Bei uns gibt es folgendes Problem,
ein AN arbeitet fest in der Frühschicht wegen einer bestehenden und die Schwerbehinderung betreffenden Erkrankung.
Regelmäßige ärztliche Untersuchungen können nur während dieser Arbeitszeit durchgeführt werden. Nun weigert sich der Arbeitgeber diese Zeit als Arbeitszeit zu werten und zu vergüten, mit dem Hinweis der AN könnte an diesem Tag seine Arbeitszeit verschieben.

Ich bin der Meinung das er dies nicht verlangen darf, da die Lage der Arbeitszeit auf Grund der Schwerbehinderung vereinbart wurde.

Beste Grüße

Arztbesuche während der Arbeitszeit

MatthiasNRW, Friday, 02.08.2019, 10:45 (vor 1722 Tagen) @ lunos1961

Hallo,

eine Frage zur Arbeitszeitregelung bei Arztbesuchen während der Arbeitszeit.
Für uns gilt Tarifvertrag TVöD-K
und Inklusionsrichtlinie Bayern für den öffentlichen Dienst ( besonders Punkt 12.1.3 und Punkt 7.1)

Bei uns gibt es folgendes Problem,
ein AN arbeitet fest in der Frühschicht wegen einer bestehenden und die Schwerbehinderung betreffenden Erkrankung.
Regelmäßige ärztliche Untersuchungen können nur während dieser Arbeitszeit durchgeführt werden. Nun weigert sich der Arbeitgeber diese Zeit als Arbeitszeit zu werten und zu vergüten, mit dem Hinweis der AN könnte an diesem Tag seine Arbeitszeit verschieben.

Was bedeutet an dieser Stelle regelmäßig?
Regelmäßig kann wöchentlich sein, einmal im Monat oder zu Beginn eines Halbjahres.

Ich bin der Meinung das er dies nicht verlangen darf, da die Lage der Arbeitszeit auf Grund der Schwerbehinderung vereinbart wurde.

Die Inklusionsrichtlinie ist in dem von dir genannten Punkt meines Erachtens sehr deutlich:
12.3.1 
Bei der Gewährung von Dienstbefreiung oder Arbeitsbefreiung aus Anlässen, welche sowohl die Interessen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung berühren als auch ihre Ursache in der Behinderungsart haben, ist großzügig zu verfahren (zum Beispiel therapeutische Maßnahmen, Dialyse, Mobilitätstraining für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen, Fortbildungsveranstaltungen für besondere Gruppen von behinderten Menschen).

Im Zusammenhang mit der TVöD-Ausgestaltung des § 616 BGB (müsste § 29 sein, wenn ich mich nicht irre), bin ich grundsätzlich bei dir, dass für notwendige Arztbesuche bezahlte Befreiung von der Arbeitsleistung zu gestatten ist.

Jedoch: Bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen kann es durchaus behinderungsgerecht sein, dass an einzelnen Tagen von der Regelarbeitszeit abgewichen wird. Bei wöchentlichen Terminen kann ich mir das schwer vorstellen, bei Terminen alle sechs Monate schon eher. Das ist am Ende auch eine medizinische Einschätzung.

--
Gruß
Matthias

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