Einstellung (Einstellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 09.08.2019, 18:43 (vor 1720 Tagen)

Hallo liebe SBV´n,
ich will die Seiten zur Einstellung ergänzen.
Dabei bin ich im Basiskommentar BUND-Verlag (14. Auflage) § 178 Rn 21 letzter Satz auf folgendes gestoßen:
"Das Teilnahmerecht der SBV gilt auch für die Auswertungsgespräche des Arbeitgebers".
Verweis auf Ernst/Adlhoch/ Seel Komm. zu § 95 Rn 60ff a.F. und Hess VGH 19.03.2015 - 1 B 1930/14, Rn 44

Mich würde nun interessieren, ob dies in Betrieben bzw. Dienststellen so "gelebt" wird bzw. welche Probleme dabei auftauchen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Einstellung

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 09.08.2019, 21:33 (vor 1720 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

die Teilnahme an den Auswertungsgesprächen ist für uns als SBV unverzichtbar, da erst hier abschließend die Argumente und Beweggründe der anderen Beteiligten deutlich werden. Ohne Teilnahme an diesen Auswertungsgesprächen ist eigentlich die Teilnahme an den Vorstellungsgesprächen ziemlich wertlos. Auch wenn wir immer mal wieder im Einzelfall uns in Erinnerung bringen müssen, wird die Teilnahme an den Auswertungsgesprächen von unserem AG nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Falls doch, würden wir auch diese Teilnahme versuchen einzuklagen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Einstellung

garda, Berlin, Monday, 12.08.2019, 06:56 (vor 1717 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

das wird auch so praktiziert. Meist wird direkt im Anschluss an das Vorstellungsgespräch gevotet und dabei wird bei mir auch nach meinen Eindrücken gefragt. Ist halt wie so oft eine Frage der handelnden Personen.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Einstellung

GerdS, Hessen, Monday, 12.08.2019, 08:16 (vor 1717 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Moin zusammen,
ja das wird bei uns auch so praktiziert.
Direkt im Anschluss an den stattgefundenen Gesprächen findet dann die Auswertung statt.
Funktioniert hier bei uns sehr gut.

--
Viele Grüße
Gerd

RSS-Feed dieser Diskussion