Einstellung (Einstellung)
Hallo liebe SBV´n,
ich will die Seiten zur Einstellung ergänzen.
Dabei bin ich im Basiskommentar BUND-Verlag (14. Auflage) § 178 Rn 21 letzter Satz auf folgendes gestoßen:
"Das Teilnahmerecht der SBV gilt auch für die Auswertungsgespräche des Arbeitgebers".
Verweis auf Ernst/Adlhoch/ Seel Komm. zu § 95 Rn 60ff a.F. und Hess VGH 19.03.2015 - 1 B 1930/14, Rn 44
Mich würde nun interessieren, ob dies in Betrieben bzw. Dienststellen so "gelebt" wird bzw. welche Probleme dabei auftauchen.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter