Soft oder Hard skill? (Allgemeines)

maiklewa, Monday, 19.08.2019, 08:11 (vor 1710 Tagen)

Hallo,

Personalabteilung ist der Meinung, dass z. B. "möglichst" ein Hard skill ist. Ich bin da anderer Meinung, da z. B. aus "möglichst Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht" keine zwingende Voraussetzungen hervorgeht.

Aber wie ist das rechtlich? Was sagen evtl. sogar Gericht zu solchen Wörtern?

Gibts da Unterscheidungstabellen sozusagen?

Danke.

Gruß

Soft oder Hard skill?

WoBi, Monday, 19.08.2019, 09:27 (vor 1710 Tagen) @ maiklewa

Hallo maiklewa,

Synonyme für "möglichst" nach deutschem Sprachgebrauch und dem Nachschlagewerk sind:

  • besser
  • eher
  • klugerweise
  • lieber
  • mehr
  • nach Möglichkeit
  • tunlichst
  • wenn es geht
  • wenn [es] möglich [ist]

Es ist mehr eine "kann" als eine "muss" Option. Ausnahme ist die Umschreibung mit "tunlichst". Denn "tunlichst" kann neben weicheren Bedeutungen auch als "unbedingt" oder "auf jeden Fall" ausgelegt werden. Das ist aber dann bereits der zweite Deutungsversuch einer klar zu formulierenden Ausschreibungsbedingung.
"möglichst" fällt in die Kategorie der Zusatzfähigkeiten, wie sie unter den Begriffen "Wünschenswert wären .." oder "Von Vorteil wären .." oft in Stellenausschreibungen formuliert werden.
Beispiel: Voraussetzung sind ein abgeschlossenes Studium, möglichst im Bereich der Sozialwissenschaften
Zwingend ist hier das abgeschlossene Studium. Wünschenswert die Studienrichtung

Wenn Fähigkeiten zwingend erforderlich sind, stehen diese unter "Erwartet werden …" oder "Erforderlich sind …"

--
Gruß
Wolfgang

Soft oder Hard skill?

maiklewa, Tuesday, 20.08.2019, 08:56 (vor 1709 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

dankeschön.

Gruß

Soft oder Hard skill?

garda, Berlin, Monday, 19.08.2019, 11:50 (vor 1710 Tagen) @ maiklewa

Hallo,
Personalabteilung ist der Meinung, dass z. B. "möglichst" ein Hard skill ist. Ich bin da anderer Meinung, da z. B. aus "möglichst Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht" keine zwingende Voraussetzungen hervorgeht.
Aber wie ist das rechtlich? Was sagen evtl. sogar Gericht zu solchen Wörtern?

Hallo Maiklewa,

zur sprachlichen Dimension hast du schon etwas bekommen, jetzt etwas pragmatisch: um was für einen Job geht es denn bitteschön? Das würde die Einordnung leichter machen.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Soft oder Hard skill?

maiklewa, Tuesday, 20.08.2019, 08:56 (vor 1709 Tagen) @ garda

Hallo Garda,

für eine Abteilung soll quasi eine Allroundfachkraft eingestellt werden.

Gesucht wird primär ein Vfa.

"Aufgaben
- Bearbeitung von Rechnungen
- Schreib- und Telefondienst
- Führen der Urlaubs- und Krankenkartei
- Bearbeitung der Entgeltangelegenheiten der Bediensteten der Straßenmeisterei
- Mitarbeit bei Beschaffungen aller Art
- Bearbeitung der Ein- und Ausgangspost
- Aktenführung, Archivierung, Überwachen der Wiedervorlagen
- Dateneingabe und -überwachung im Rahmen der Kostenerfassung - Bearbeitung von Schadens- und Haftpflichtangelegenheiten
- Terminüberwachung von Arbeitsmedizinischen Untersuchungen

Qualifikationsanforderungen
- eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder eine vergleichbare Qualifikation
- möglichst Kenntnisse des Tarifrechts
- gute Kenntnisse in der Anwendung der MS-Office-Standardsoftware - gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache

Soziale Kompetenzen
- Fähigkeit zur systematischen und eigenverantwortlichen Aufgabenerledigung
- Fortbildungsbereitschaft
- Kommunikations- und Konfliktfähigkeit"

Soft oder Hard skill?

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 20.08.2019, 09:21 (vor 1709 Tagen) @ maiklewa

Moin Moin Maiklewa,

aus meiner Sicht ist hier möglichst klar abgegrenzt von den Voraussetzungen, daher eher unter die Rubrik "nice to have" einzuordnen. Klar ist aber, dass diese Qualifikation, wenn die/der Schwerbehinderten sie nicht hat, dazu führen kann, dass ein/e andere/r Bewerber/in eingestellt wird, wegen Qualifikationsunterschied.

Damit wäre die/der Schwerbehinderte, wenn die Ausbildung stimmt, einzuladen, weil es nach § 165 SGB IX heißt: " Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt". Dieses gilt für die zwingenden Voraussetzungen, nicht für anders gekennzeichnete.

Liebe Grüße

Hendrik

Soft oder Hard skill?

garda, Berlin, Tuesday, 20.08.2019, 10:00 (vor 1709 Tagen) @ maiklewa

Hallo Maiklewa,

hier also die hard skills:

Qualifikationsanforderungen
- eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder eine vergleichbare Qualifikation

Das ist ein muss und unabdingbar. Strittig wird da meist, was so vergleichbar ist...

- möglichst Kenntnisse des Tarifrechts

Nice to have, kann man auch später lernen.

- gute Kenntnisse in der Anwendung der MS-Office-Standardsoftware
- gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache

Beides also muss und unabdingbar.

Jetzt die soft skills:

Soziale Kompetenzen
- Fähigkeit zur systematischen und eigenverantwortlichen Aufgabenerledigung
- Fortbildungsbereitschaft
- Kommunikations- und Konfliktfähigkeit"

Das sind genau die Anforderungen die meist behauptet werden und schwer überprüfbar sind. Hier kommt es auf die durchaus subjektive Wertung an, wie die Bewerber beim Gespräch rüber kommen.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Soft oder Hard skill?

WoBi, Tuesday, 20.08.2019, 10:03 (vor 1709 Tagen) @ maiklewa

Hallo maiklewa,

versuche mal eine „Übersetzung“, wie ich die Anforderungen lesen würde. Soll ich mich als schwerbehinderter/gleichgestellter Mensch auf die Stellenausschreibung bewerben? Erfülle ich die gestellten Erwartungen? Wobei Stellenausschreibungen auch eine Wunschzettelfunktionalität haben.

- eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder eine vergleichbare Qualifikation

Die zwingende „abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten“, wird durch „vergleichbare Qualifikation“ aufgeweicht. Bewerben können sich also auch Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Büromanagement, Bürokaufmann, Personalsachbearbeiter, Rechtsanwalt-/Notarfachangestellter, …

- möglichst Kenntnisse des Tarifrechts

Da es sich um einen öffentlichen Arbeitgeber handelt, wären Kenntnisse über den TVöD in der jeweiligen Ausprägung wie TVöD Bund, TVöD VKA oder TVöD-V, .. mit der Tabellenstruktur von Entgeltgruppen und Stufen wünschenswert. Da der TVöD nicht spezifiziert worden ist, reichen hier bereits oberflächliche Kenntnisse aus dem allgemeinen Tarifrecht (Schulwissen) aus. Also z.B. die Wertigkeit der Tarifverträge in der Rechtestruktur zwischen Gesetzen und Betriebs-/Dienstvereinbarungen oder das Tarifverträge zwischen Arbeitgeber(verbänden) und den (tariffähigen) Gewerkschaften geschlossen werden. Es werden keine „umfangreiche“ oder „tiefgehende“ Kenntnisse erwartet.

- gute Kenntnisse in der Anwendung der MS-Office-Standardsoftware

Es werden „gute“ Kenntnisse erwartet. Man sollte also die Grundfunktionen und die Grundzüge der Programme kennen und die Tabellenkalkulation nicht als Textbe- und verarbeitungsbasisprogramm anwenden. Ob die Serienbrieffunktion zu den „guten“ oder „sehr guten“ Kenntnisse gehört, ist bereits Auslegungssache. Wer die Funktionalität von „Strg + C“, „Strg + V“, „Strg + X“ und die Auswirkungen von "Mehrfachklicks am linken Seitenrand" mündlich erklären kann, dürfte „gute“ bis "erweiterte" Kenntnisse haben und auch die nachfolgende Anforderung erfüllen.

- gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache

Diese Fähigkeit wird bereits durch den Lebenslauf und das Bewerbungsanschreiben weitgehendst abgedeckt, wenn selbige Dokumente fehlerfrei vorliegen. Wobei doppelte „Leerzeichen“ für einen sehbehinderten Menschen sehr schwer erkennbar sind und dies als eine behinderungsbedingte Einschränkung zu berücksichtigen sind.

Da es um die Einladung zum Vorstellungsgespräch geht, also um§ 165 Satz 2 SGB IX, kann von dieser Verpflichtung nur abgesehen werden, wenn offensichtlich die fachliche Eignung (§ 165 Satz 3 SGB IX) nicht vorliegt. Und dies muss "unzweifelhaft" der Fall sein.

--
Gruß
Wolfgang

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