behinderter Bewerber aus Islamischem Land (Einstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 16.09.2019, 09:10 (vor 1684 Tagen)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wie ist es, wenn auf eine externe Stellenausschreibung sich ein Bewerber, der in einem islamischem Land lebt, mit einer Erkrankung, die durchaus eine Schwerbehinderung nach sich ziehen kann, bewirbt; ist die SBV zu beteiligen?
Hier ist es Myasthenia Gravis, eine Autoimmunerkrankung (Muskelschwäche) durch die es laut Aussage unter anderem deutliche Geheinschränkungen gibt .... Da es in seinem Land keine Anträge auf Schwerbehinderung gibt, fällt die Einschätzung schwer.
Kennt jemand Gerichtsurteile o.ä.

Liebe Grüße

Hendrik

behinderter Bewerber aus Islamischem Land

Hotte, Stuttgart, Monday, 16.09.2019, 10:03 (vor 1684 Tagen) @ Hendrik1

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wie ist es, wenn auf eine externe Stellenausschreibung sich ein Bewerber, der in einem islamischem Land lebt, mit einer Erkrankung, die durchaus eine Schwerbehinderung nach sich ziehen kann, bewirbt; ist die SBV zu beteiligen?
Hier ist es Myasthenia Gravis, eine Autoimmunerkrankung (Muskelschwäche) durch die es laut Aussage unter anderem deutliche Geheinschränkungen gibt .... Da es in seinem Land keine Anträge auf Schwerbehinderung gibt, fällt die Einschätzung schwer.
Kennt jemand Gerichtsurteile o.ä.

Liebe Grüße

Hendrik

Hey Hendrik,
ich denke, das die SBV nicht zu beteiligen ist. Nach meiner Ansicht ist das SGB IX eindeutig, was die Zuständigkeit der SBV betrifft.. Urteile kenne ich nicht. Aber das SGV IX ist anzuwenden für Bewerber, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

behinderter Bewerber aus Islamischem Land

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 16.09.2019, 10:50 (vor 1684 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

es gibt zwar sehr wohl die "offensichtliche" Schwerbehinderung, die auch ohne Feststellung des Versorgungsamtes die Wahrnehmung der Rechte ermöglicht (LPK-SGB IX, Düwell, § 152 Rn 4, BAG vom 13.11.2011, 8 AZR 608/10 ab Rn42).
https://juris.bundesarbeitsgericht.de/zweitesformat/bag/2015/2015-03-05/8_AZR_608-10.pdf

Dies gilt aber grundsätzlich nur dann, wenn der Bewertungsrahmen für eine gesicherte Diagnose mindestens bei GdB 50 beginnt. Myasthenia Gravis zählt aber zu den Muskelerkrankungen der Nr. B 18.6 VG, bei denen der Bewertungsrahmen bereits ab GdB 20 beginnt. Somit liegt auch beim besten Willen keine "offensichtliche" Schwerbehinderung vor.

--
&Tschüß

Wolfgang

behinderter Bewerber aus Islamischem Land

Hotte, Stuttgart, Monday, 16.09.2019, 11:40 (vor 1683 Tagen) @ albarracin

Hallo Hendrik,

es gibt zwar sehr wohl die "offensichtliche" Schwerbehinderung, die auch ohne Feststellung des Versorgungsamtes die Wahrnehmung der Rechte ermöglicht (LPK-SGB IX, Düwell, § 152 Rn 4, BAG vom 13.11.2011, 8 AZR 608/10 ab Rn42).
https://juris.bundesarbeitsgericht.de/zweitesformat/bag/2015/2015-03-05/8_AZR_608-10.pdf

Dies gilt aber grundsätzlich nur dann, wenn der Bewertungsrahmen für eine gesicherte Diagnose mindestens bei GdB 50 beginnt. Myasthenia Gravis zählt aber zu den Muskelerkrankungen der Nr. B 18.6 VG, bei denen der Bewertungsrahmen bereits ab GdB 20 beginnt. Somit liegt auch beim besten Willen keine "offensichtliche" Schwerbehinderung vor.

Hallo Wolfgang,
bedeutet dies, das z.b. ein Rollstulfahrer, der nicht in Deutschland lebt und sich auf eine Stelle in Deutschland bewirbt, als sb Bewerber zu bewerten ist?
Die Behinderung ist schliesslich offensichtlich.
VG
Hotte

--
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behinderter Bewerber aus Islamischem Land

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 16.09.2019, 13:35 (vor 1683 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

das kann es durchaus bedeuten, wenn der Grund für die Benutzung des Rollstuhl offensichtlich ist wie zB bei Amputationen.
Bei der Rollstuhlnutzung wegen innerer Krankheiten wie zB MS ist das dann zB nicht unbedingt offensichtlich.

--
&Tschüß

Wolfgang

behinderter Bewerber aus Islamischem Land

Monica99, Monday, 16.09.2019, 13:45 (vor 1683 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

Hallo Wolfgang,
bedeutet dies, das z.b. ein Rollstulfahrer, der nicht in Deutschland lebt und sich auf eine Stelle in Deutschland bewirbt, als sb Bewerber zu bewerten ist?
Die Behinderung ist schliesslich offensichtlich.

So nicht grundsätzlich! Denn es kommt darauf an, was der Grund zur Nutzung des Rollstuhls ist. Ist er zwingend auf den Rolli angewiesen wie zB Querschnitt.

Hallo Hendrik1
er sollte einfach einen Schwerbehindertenausweis bzw die Anerkennung als Schwerbehinderter beantragen. Dann gelten die allgemeinen Regelungen wie für ldf. Antragsverfahren.

--
mfg Monica

behinderter Bewerber aus Islamischem Land

Hotte, Stuttgart, Monday, 16.09.2019, 16:07 (vor 1683 Tagen) @ Monica99

Hallo Hendrik1
er sollte einfach einen Schwerbehindertenausweis bzw die Anerkennung als Schwerbehinderter beantragen. Dann
gelten die allgemeinen Regelungen wie für ldf. Antragsverfahren.

Hallo Monica,
ich glaube nicht, das ein Antrag aus dem Ausland hier von Erfolg gekrönt sein könnte.
VG
Hotte

--
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behinderter Bewerber aus Islamischem Land

Monica99, Monday, 16.09.2019, 17:03 (vor 1683 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte

Hallo Monica,
ich glaube nicht, das ein Antrag aus dem Ausland hier von Erfolg gekrönt sein könnte.

er sollte HIER in der BRD einen Antrag stellen!!!!! Das Recht dazu hat er!! Weiteres dazu findet man im Web!!

--
mfg Monica

behinderter Bewerber aus Islamischem Land

Hotte, Stuttgart, Monday, 16.09.2019, 17:08 (vor 1683 Tagen) @ Monica99

Hallo Hotte

Hallo Monica,
ich glaube nicht, das ein Antrag aus dem Ausland hier von Erfolg gekrönt sein könnte.

er sollte HIER in der BRD einen Antrag stellen!!!!! Das Recht dazu hat er!! Weiteres dazu findet man im Web!!

Hallo Monica,
Hendrik schreibt im Eröffnungsthread:
wie ist es, wenn auf eine externe Stellenausschreibung sich ein Bewerber,der in einem islamischem Land lebt, mit einer Erkrankung, die durchaus eine Schwerbehinderung nach sich ziehen kann, bewirbt; ist die SBV zu beteiligen? ....

Sicherlich kannst du uns jetzt sagen, bei welchem Amt der Bewerber in Deutschland seinen Antrag stellen soll?
VG
Hotte

--
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behinderter Bewerber aus Islamischem Land

Monica99, Monday, 16.09.2019, 17:57 (vor 1683 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

Migration und Behinderung
Auf jeden Fall ist es sinnvoll, mit Fragen oder Problemen zu einer Beratungsstelle zu gehen. Beratungsstellen für Flüchtlinge und Migranten gibt es in vielen Städten und Landkreisen in Deutschland.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Familienratgeber-Artikel Flüchtlinge und Behinderung.

Selbsthilfe-Vereine von Migranten mit Behinderung

Also, erst einmal sich dorthin wenden wo man sich allgemein als Flüchtling oder Migrant hinwenden muss!

--
mfg Monica

behinderter Bewerber aus Islamischem Land

Hotte, Stuttgart, Monday, 16.09.2019, 18:08 (vor 1683 Tagen) @ Monica99

Hallo Hotte,

Migration und Behinderung
Auf jeden Fall ist es sinnvoll, mit Fragen oder Problemen zu einer Beratungsstelle zu gehen. Beratungsstellen für Flüchtlinge und Migranten gibt es in vielen Städten und Landkreisen in Deutschland.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Familienratgeber-Artikel Flüchtlinge und Behinderung.

Selbsthilfe-Vereine von Migranten mit Behinderung

Also, erst einmal sich dorthin wenden wo man sich allgemein als Flüchtling oder Migrant hinwenden muss!

Hallo Monica,
sorry, aber wo schreibt Hendrik das es sich um einen Flüchtling handelt? Er schreibt doch deutlich, das der Bewerber in einem islamistischen Staat lebt, also sehr deutlich für dich übersetzt: Der Bewerber hat sich aus dem Ausland beworben und ist nicht in Deutschland!
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

behinderter Bewerber aus Islamischem Land

Monica99, Monday, 16.09.2019, 20:05 (vor 1683 Tagen) @ Hotte

Hallo,

sorry, aber wo schreibt Hendrik das es sich um einen Flüchtling handelt? Er schreibt doch deutlich, das der Bewerber in einem islamistischen Staat lebt, also sehr deutlich für dich übersetzt: Der Bewerber hat sich aus dem Ausland beworben und ist nicht in Deutschland!

Soweit ok, doch mit welchen Recht will er hier arbeiten?
Bürger eines islamistischen Staat könne ja nicht einfach hier einreisen um hier zu arbeiten. Denn es dürfte sich hier ja nicht um einen EU-Bürger handeln.

Folglich kann es sich wohl nur um einen Flüchtling oder Migranten handeln.

--
mfg Monica

behinderter Bewerber aus Islamischem Land

Hotte, Stuttgart, Monday, 16.09.2019, 20:39 (vor 1683 Tagen) @ Monica99

Hallo,

sorry, aber wo schreibt Hendrik das es sich um einen Flüchtling handelt? Er schreibt doch deutlich, das der Bewerber in einem islamistischen Staat lebt, also sehr deutlich für dich übersetzt: Der Bewerber hat sich aus dem Ausland beworben und ist nicht in Deutschland!


Soweit ok, doch mit welchen Recht will er hier arbeiten?
Bürger eines islamistischen Staat könne ja nicht einfach hier einreisen um hier zu arbeiten. Denn es dürfte sich hier ja nicht um einen EU-Bürger handeln.

Folglich kann es sich wohl nur um einen Flüchtling oder Migranten handeln.

Hallo Monica,
irgendwie habe ich jetzt den Eindruck, als wenn du den Eingangsbeitrag von Hendrik mit der entsprechenden Fragestellung entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hast!
Eine andere Alternative wäre natürlich, das du es nicht zugeben kannst, das dieser Rat: von dir
.....
Hallo Hendrik1
er sollte einfach einen Schwerbehindertenausweis bzw die Anerkennung als Schwerbehinderter beantragen. Dann gelten die allgemeinen Regelungen wie für ldf. Antragsverfahren.
schlicht und einfach falsch war bzw. nicht möglich ist

VG
Hotte

--
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"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

behinderter Bewerber aus Islamischem Land

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 16.09.2019, 22:47 (vor 1683 Tagen) @ Hotte

Moin Moin,

zur Klarstellung, der Bewerber hat sich auf eine Stelle als Wossenschaftlicher Mitarbeiter beworben. Ob und unter welchen Voraussetzungen er als solcher hier arbeiten kann/darf, auch um eine wissnschaftliche Arbeit, Promotion bzw. Habilitation zu erstellen, ist mir nicht bekannt. Es geht nicht um einen Flüchtling o.ä.

Liebe Grüße

Hendrik

behinderter Bewerber aus Islamischem Land

SFliege, Tuesday, 17.09.2019, 10:40 (vor 1683 Tagen) @ Hotte

Hotte liegt vollkommen richtig. :-)

Ein kleiner Blick in § 2 Abs. 2 SGB IX macht es deutlich.
"Menschen sind im Sinne des Teils 3 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben."

behinderter Bewerber aus Islamischem Land

Cebulon, Monday, 16.09.2019, 22:04 (vor 1683 Tagen) @ Hendrik1

Ist die SBV zu beteiligen?

Hallo, wenn solch ein „ausländischer“ Stellenbewerber keine amtliche Arbeits-Genehmigung vorlegen kann, dürfte Beteiligung der SBV wohl schon deswegen sinnfrei bzw. nicht erforderlich sein. Dann wäre dieser offensichtlich ungeeignet für die Stellenbesetzung aus Rechtsgründen, selbst wenn er offensichtlich schwerbehindert wäre.

Gruß,
Cebulon

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