EHEMALIGER Kollege wendet sich an die SBV (Allgemeines)

fisch21, Wednesday, 18.09.2019, 15:01 (vor 1681 Tagen)

Hallo zusammen,

ein Teilbetrieb wurde vor 5 Jahren verkauft und die entsprechenden Mitarbeiter gingen in die Firma des Käufers über. Einer dieser ehemaligen Kollegen hat sich nun mit einer Frage zu seiner Schwerbehinderung an uns gewandt. Dürfen wir hier überhaupt eine Beratung durchführen, wenn der Kollege schon seit 5 Jahren nicht mehr zu unserem Betrieb bzw. zu unserer Firma gehört? Darf die SBV grundsätzlich nur die (aktuellen) Mitarbeiter des Betreuungsgebietes beraten?

Im voraus vielen Dank und viele Grüße
Carl:-)

EHEMALIGER Kollege wendet sich an die SBV

WoBi, Wednesday, 18.09.2019, 15:59 (vor 1681 Tagen) @ fisch21

Hallo fisch21,

die Antwort liegt in deiner Frage, die SBV darf grundsätzlich nur die Beschäftigten des Betreuungsgebietes beraten. Dafür wird die SBV von ihrer Arbeitsverpflichtung freigestellt.

Hier "grundsätzlich" deshalb, es könnte sich um einen Bewerber handeln oder es gibt Fragen bezüglich einer Vereinbarung im Rahmen des Firmenübertritts z.B. nach § 613a BGB.

--
Gruß
Wolfgang

EHEMALIGER Kollege wendet sich an die SBV

Cebulon, Wednesday, 18.09.2019, 19:22 (vor 1681 Tagen) @ fisch21

Hallo Carl,

allenfalls, wenn überhaupt, nur im Rahmen eines Restmandats, und davon kann nach fünf Jahren wohl keine Rede sein.

Gruß,
Cebulon

EHEMALIGER Kollege wendet sich an die SBV

Luculus, Thursday, 19.09.2019, 13:03 (vor 1680 Tagen) @ fisch21

Zum Dürfen haben ja schon einige geantwortet ;-)
Ich berate allerdings gelegentlich auch mal ehemalige Kollegen die in der neuen Firma keine SBV haben. Ich war da auch schon in BEM Verfahren involviert. Natürlich hänge ich das nicht an die große Glocke und es wird sicher auch Grenzen geben aber ich kann da schon ein wenig breiten Rücken zeigen. Mein Arbeitgeber im ÖD lässt mich das aber auch machen und hinterfragt nicht. Ich bin aber auch komplett freigestellt und brauche keine Rechenschaft ablegen.

EHEMALIGER Kollege wendet sich an die SBV

Tanja, Hessen, Thursday, 19.09.2019, 13:18 (vor 1680 Tagen) @ Luculus

Genauso handhabe ich das auch, ebenfalls Rentner. Gehört für mich zum guten Service dazu, sein fundiertes Wissen zu teilen.

EHEMALIGER Kollege wendet sich an die SBV

Ironie, Thursday, 19.09.2019, 13:47 (vor 1680 Tagen) @ Luculus

Guten Tag,

das handhabe ich auch so; zumal die KollegInnen, die sich nach
ihrem Ausscheiden weiter an mich wenden genau diejenigen sind,
die aufgrund ihrer Krankheiten respektive Einschränkungen über das
Integrationsamt gekündigt wurden und zum Teil jahrzehntelang ihre
Arbeitskraft meinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt hatten.

Mit einem Gruß zum "drohenden" Wochenende

Ironie

EHEMALIGER Kollege wendet sich an die SBV

Monica99, Thursday, 19.09.2019, 19:25 (vor 1680 Tagen) @ Luculus

Hallo,

Ich berate allerdings gelegentlich auch mal ehemalige Kollegen die in der neuen Firma keine SBV haben. Ich war da auch schon in BEM Verfahren involviert.

Dieses kann merkliche negative rechtliche Folgen haben!!!! Denn es ist ein sehr deutlicher Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Besonders auch weil es hier um Gesundheitsdaten geht! Das Gesetz und die Richter kennen hier kein gut gemeint/-gewollt.

--
mfg Monica

EHEMALIGER Kollege wendet sich an die SBV

Cebulon, Thursday, 19.09.2019, 21:43 (vor 1680 Tagen) @ Monica99

Denn es ist ein sehr deutlicher Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Besonders auch weil es hier um Gesundheitsdaten geht!

Hallo Monica, welchen Paragraphen vom „Datenschutzgesetz“ meinst Du denn, gegen den „verstoßen“ werden könnte, wenn Ehemalige von ihren „Gesundheitsdaten“ erzählen?

Dieses kann merkliche negative rechtliche Folgen haben!!!!

Welche konkreten „negativen rechtlichen Folgen“ sollte das denn datenschutzrechtlich haben – wenn man da jemandem zuhört? Mit Mandat als SBV hätte das alles natürlich aber nichts zu tun, da durch nichts wahlrechtlich legitimiert, sondern eher mit „Freizeitvergnügen“ bzw. „kollegialer Hilfe“. Eine Amtstätigkeit ist das definitiv nicht!

Gruß,
Cebulon

EHEMALIGER Kollege wendet sich an die SBV

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 19.09.2019, 23:12 (vor 1680 Tagen) @ Cebulon

Moin Moin Monica, moin moin Cebulon,

Datenschutzrechtlich sehe ich hier nur die Probleme, dass man internes Wissen über die neue Firma erfährt, wenn man dort an BEM Gesprächen teilnimmt. Ich sehe mehr ein arbeitsrechtliches Problem, da der Arbeitgeber einen nicht für Tätigkeiten außerhalb der Firma bezahlen muss.
Daher solche Tätigkeiten besser im Frei bzw. Urlaub machen, um keinen solchen Konflikt aufkommen zu lassen.

Öiebe Grüße

Hendrik

EHEMALIGER Kollege wendet sich an die SBV

Luculus, Friday, 20.09.2019, 00:28 (vor 1680 Tagen) @ Hendrik1

Gut wenn der AG ein Auge zudrückt. Außerdem weiss er schon, was er an mir hat :-)

EHEMALIGER Kollege wendet sich an die SBV

Luculus, Friday, 20.09.2019, 00:28 (vor 1680 Tagen) @ Monica99

Negative Folgen könnte es ggf. haben wenn man an Vorstellungsgesprächen im ÖD teilnehmen würde. Ich arbeite hochvertraulich und wenn ein ehemaliger Kollege möchte das die SBV der früheren Orga teilnimmt, dann mach ich das wenn es irgend geht. Beide Arbeitgeber (meiner und der des Ausgegliederten) haben ein Interesse daran dass alles glatt läuft und ich habe auch manchmal gute Ideen.
Der Kollege kann mich jederzeit aus dem Verfahren nehmen und verlangen dass ich alle Unterlage aushändige oder vernichte.
Bisher habe ich noch keine schlechten Erfahrungen wegen Datenschutz gemacht und ich weigere mich verzweifelten Menschen erst Mal einen Wisch unter die Nase zu halten und sie ohne sofortige Unterschrift nicht zu beraten. Ich habe eine rechtliche Legitimation und benötige keine Einwilligung wenn jemand zu mir kommt. Ich habe aber auch eine Verfahrensliste mit Risikoanalyse.

EHEMALIGER Kollege wendet sich an die SBV

Ironie, Friday, 20.09.2019, 12:18 (vor 1679 Tagen) @ Monica99

Servus Monica99,

mich würde schon interessieren, um welche Verstöße es sich,
ausgerechnet gegen den Datenschutz, handeln könnte.

Mit feierabendlichem Gruß

Ironie

EHEMALIGER Kollege wendet sich an die SBV

MatthiasNRW, Friday, 20.09.2019, 12:21 (vor 1679 Tagen) @ Luculus

Hallo,

Ich berate allerdings gelegentlich auch mal ehemalige Kollegen die in der neuen Firma keine SBV haben. Ich war da auch schon in BEM Verfahren involviert. Natürlich hänge ich das nicht an die große Glocke und es wird sicher auch Grenzen geben aber ich kann da schon ein wenig breiten Rücken zeigen. Mein Arbeitgeber im ÖD lässt mich das aber auch machen und hinterfragt nicht. Ich bin aber auch komplett freigestellt und brauche keine Rechenschaft ablegen.

an der Stelle ein kurzer Hinweis:

Die Beratungsleistung ohne Mandatierung als gewählte Interessenvertretung kann die Grenzen des § 2 Abs. 3 Nr. 3 RDG bzw. § 3 RDG überschreiten. In dem Fall wären die Voraussetzungen des § 6 RDG zu beachten. Für die Konsequenzen (§§ 9, 20 RDG) trägt übrigens allein die beratende Person Verantwortung. Und ja, es gibt Anwälte, die genau diese Verstöße an die zuständigen Stellen melden. Im Konfliktfall, wenn der Arbeitgeber also ggf. bereits einen Juristen am Tisch sitzen hat, wird der findige Anwalt von diesem Mittel auch Gebrauch machen.

Aus diesem Grund bietet es sich -wenn überhaupt- an, eine Rolle als "Beistand" einzunehmen. Klar sollte jedoch auch sein, dass eine entsprechende Person nicht im § 167 Abs. 2 SGB IX vorgesehen ist und man vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig ist. Wenn keine SBV gewählt ist, sitzt im Zweifel keine am Tisch.

--
Gruß
Matthias

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