GdB und psychische Behinderungen (Allgemeines)

Luculus, Saturday, 21.09.2019, 21:42 (vor 1677 Tagen)

Ich würde gern erfahren ob es bei anderen auch so große Probleme mit der Einstufung psychisch eingeschränkter Kolleginnen und Kollegen gibt. Ich bin noch nicht so in die Knochentabelle "eingegrooved". Es kommen immer häufiger Kollegen zu mir die schon ziemlich schlimme Auswirkungen ihrer Behinderung zeigen. Leider ergibt sich selten ein GDB über 30. Aber wenns 30 sind kann man ja wenigstens die Gleichstellung beantragen. Etwas mehr Urlaub aber in manchen Fällen auch die Steuererleichterung könnten da einige Nachteile ausgleichen.
Wie sind eure Erfahrungen dabei?

GdB und psychische Behinderungen

Tanja, Hessen, Monday, 23.09.2019, 12:11 (vor 1675 Tagen) @ Luculus

Hallo Luculus,

mehr Urlaub gibt es bei der Gleichstellung allerdings nicht. Bleibt nur die Steuerliche Entlastung die es auch ohne Gleichstellung ab 30% gibt und den verbesserten Kündigungsschutz.

Es ist schwer aufgrund einer psychischen Erkrankung den GdB zu erhöhen, immer wieder probieren. Stellungnahmen von Psychiater dazulegen und genau beschreiben wie die Einschränkungen sich äußern.

Habe damit schon gute Erfolge erzielt.

Viele Grüße

GdB und psychische Behinderungen

garda, Berlin, Monday, 23.09.2019, 15:28 (vor 1675 Tagen) @ Tanja

mehr Urlaub gibt es bei der Gleichstellung allerdings nicht. Bleibt nur die Steuerliche Entlastung die es auch ohne Gleichstellung ab 30% gibt und den verbesserten Kündigungsschutz.

Hallo Tanja,

steuerlich wirkt sich eine Behinderung unter einem GdB von 50 bereits ab einem GdB von 25 (alte Bescheide, insbesondere BG/UK!) aus, wenn:

eine Rente oder etwas ähnliches bezogen wird (Unfallrente, Opferentschädigung, Impfschaden usw.) oder
wenn die körperliche Bewegungsfähigkeit deutlich eingeschränkt ist (manchmal auch umgangssprachlich das kleine Merkzeichen G genannt), was dann auch mit diesen Worten im Bescheid drin steht oder
wenn die Behinderung auf einer typischen Berufskrankheit beruht.

In Berlin fügt das Versorgungsamt dann auch das Steuermerkblatt bei mit entsprechenden Hinweisen bei.

Rechtliche Grundlage ist § 33 b EStG in Verbindung mit § 65 EStDV 1955. Bei der Lektüre einiger Googleergebnisse habe ich da übrigens auch ziemlich unscharfe, ungenaue und unvollständige Texte gefunden.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

GdB und psychische Behinderungen

Tanja, Hessen, Tuesday, 24.09.2019, 09:35 (vor 1674 Tagen) @ garda

25 % ist schon recht selten. Aber natürlich auch da.
Aber mir ging es insbesondere um die Aussage das es bei Gleichstellung die gleichen Nachteilsausgleiche gibt. Und das ist halt nicht richtig.

GdB und psychische Behinderungen

Luculus, Tuesday, 24.09.2019, 11:46 (vor 1674 Tagen) @ Tanja

Hallo Tanja,
eigentlich ging es mir im Thema nicht so sehr um die Gleichstellung. In einigen wenigen Fällen bringt die den Betroffenen bei psychischen Erkrankungen etwas aber das ist leider selten.
Weder gibt es 5 Tage mehr Urlaub (Entlastung), noch werden Hilfsmittel benötigt. Und es ist auch schwierig Minderleistungszuschüsse zu bekommen. Das alles ist bei Menschen mit physischen Einschränkungen wesentlich besser zu realisieren.

GdB und psychische Behinderungen

garda, Berlin, Monday, 23.09.2019, 15:08 (vor 1675 Tagen) @ Luculus

Ich würde gern erfahren ob es bei anderen auch so große Probleme mit der Einstufung psychisch eingeschränkter Kolleginnen und Kollegen gibt. Ich bin noch nicht so in die Knochentabelle "eingegrooved". Es kommen immer häufiger Kollegen zu mir die schon ziemlich schlimme Auswirkungen ihrer Behinderung zeigen. Leider ergibt sich selten ein GDB über 30. Aber wenns 30 sind kann man ja wenigstens die Gleichstellung beantragen. Etwas mehr Urlaub aber in manchen Fällen auch die Steuererleichterung könnten da einige Nachteile ausgleichen.
Wie sind eure Erfahrungen dabei?

Hallo Luculus,

bei Krankheiten des neurotischen Formenkreises (Depressionen, Angststörungen usw.) ist meist bei 30 Schluss und nur sehr selten wird man hier mehr erreichen. Dazu muss schon einiges vorgefallen sein. Da kommt es wenig drauf an, wie stark die Menschen subjektiv leiden (und dass ist oft ganz schlimm!) sondern was man an Auswirkungen belegen bzw. glaubhaft machen kann.

Im psychotischen Formenkreis geht hier ganz schnell deutlich mehr, da sind wir dann aber auch ruck zuck aus dem Berufsleben ganz oder zumindest zeitweise raus. Hier wird man nur bei großer Therapietreue und einer gewissen Stabilität unter 50 kommen.

Auch eine Gleichstellung zu bekommen ist nicht immer einfach und muss ebenfalls gut begründet werden.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

GdB und psychische Behinderungen

Luculus, Tuesday, 24.09.2019, 11:57 (vor 1674 Tagen) @ garda

In meiner Beratung befinden sich oft Menschen die starke psychische Einschränkungen haben. Sie sind z.B. an manchen Tagen nicht in der Lage das Haus zu verlassen, brechen bei der Arbeit in Tränen aus, erleiden Nervenzusammenbrüche etc. Teilhabe am Leben kann nicht mehr stattfinden. Die arbeiten und benötigen alle Freizeit um wieder arbeitsfähig zu werden und die Ausfallzeiten sind hoch. Wenn dann ein GdB von 30-40 erreicht wird beantrage ich die Gleichstellung und meistens klappt das auch. So ist dann Unterstützung vom I-Amt/Fachdienst möglich. Allerdings gibt's da oft wenig Unterstützungsmöglichkeiten. Bei Kollegen mit Amputationen kann man viele Dinge zur Arbeitserleichterung beschaffen, bei Menschen mit psychischen Einschränkungen gibt's da oft nicht viel. Man sieht eben nicht was "kaputt" ist nach seelischen Unfällen und es gibt zu wenig Hilfsmittel/-Möglichkeiten.

GdB und psychische Behinderungen

Georgina, Monday, 30.09.2019, 06:49 (vor 1669 Tagen) @ Luculus

Moin,
bei psychischen Einschränkungen ist das "Defizit" nicht direkt sichtbar oder für Aussenstehende greifbar.
Die Schwierigkeiten liegen oft eher in der Alltagsbewältigung (Beginnen und Ausführen von Tätigkeiten) oder wirken sich auf grundlegende Kompetenzen des Arbeitslebens (Pünktlichkeit, Ausdauer, Frustrationstoleranz, Selbsregulationsfähigkeit) aus. Solche Dinge können natürlich auch mal schnell zu Schwierigkeiten am Arbeitsplatz führen....

Hilfestellungen ergeben sich hier wahrscheinlich eher in der Gestaltung von Arbeitsorganisation und -Umfeld und in Abhängigkeit der einzelnen Bedürfnisse. Dazu fallen mir spontan solche Dinge ein wie:
- Einzelbüro zur Reizabschirmung
- Verminderter Kundenkontakt
- Umorganisation von Aufgaben (Innendienst ohne Reisetätigkeit)
- Gleitzeit
- Reduktion der Arbeitszeit
....

Das könnte man auch mit einer Gleichstellung erreichen. Der GDB wird auch oft nur befristet auf 2 Jahre erteilt.

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