Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetscher (Allgemeines)

Karsti, Tuesday, 24.09.2019, 13:21 (vor 1647 Tagen)

Hallo, wer könnte mir beim folgenden Thema weiter helfen?
Wir beschäftigen gehörlose Mitarbeiter in unserer Verwaltung. Um diese in der täglichen Arbeit, in Arbeitsschutzbelehrungen, Personalversammlungen und Schwerbehindertenjahresversammlungen begleiten zu können, benötigen wir die Hilfe von Gebärdensprachdolmetscher. Nun stellt sich die Frage, wer könnte diese Kosten übernehmen? Im § 82 SGB IX sind die Leistungen zur Förderung der Verständigung leider sehr schwammig beschrieben. In einer Nachfrage beim Integrationsamt konnte mir dieses auch leider nicht beantwortet werden.

Gruß Karsten

Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetscher

MatthiasNRW, Tuesday, 24.09.2019, 14:06 (vor 1647 Tagen) @ Karsti

Hallo,

Wir beschäftigen gehörlose Mitarbeiter in unserer Verwaltung. Um diese in der täglichen Arbeit, in Arbeitsschutzbelehrungen, Personalversammlungen und Schwerbehindertenjahresversammlungen begleiten zu können, benötigen wir die Hilfe von Gebärdensprachdolmetscher. Nun stellt sich die Frage, wer könnte diese Kosten übernehmen? Im § 82 SGB IX sind die Leistungen zur Förderung der Verständigung leider sehr schwammig beschrieben. In einer Nachfrage beim Integrationsamt konnte mir dieses auch leider nicht beantwortet werden.

Der letzte Satz überrascht mich ein wenig.
In aller Regel sollten den Integrationsämtern die Fördermöglichkeiten bekannt sein.

Der von dir genannte § 82 SGB IX gilt nur für die soziale Teilhabe (Kapitel 13 ab § 76 SGB IX).

Im Rahmen ihrer Zuständigkeit haben die Integrationsämter aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Leistungen für Gebärdensprachdolmetscher im Rahmen der Arbeitsassistenz zu erbringen (§ 185 Abs. 5 SGB IX bzw. § 17 Abs. 1a SchwbAV). Hierbei handelt es sich auch nicht um einen Teil der Ermessensleistungen des § 185 Abs. 3 SGB IX.

Daher nochmals das Integrationsamt ansprechen bzw. Beratung beim Integrationsfachdienst (im Idealfall der IFD für hörbehinderte Menschen) in Anspruch nehmen. Den zuständigen IFD findest du unter: https://www.integrationsaemter.de/ifd/88c51/index.html

--
Gruß
Matthias

Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetscher

Karsti, Tuesday, 24.09.2019, 14:20 (vor 1647 Tagen) @ MatthiasNRW

Hallo,

Wir beschäftigen gehörlose Mitarbeiter in unserer Verwaltung. Um diese in der täglichen Arbeit, in Arbeitsschutzbelehrungen, Personalversammlungen und Schwerbehindertenjahresversammlungen begleiten zu können, benötigen wir die Hilfe von Gebärdensprachdolmetscher. Nun stellt sich die Frage, wer könnte diese Kosten übernehmen? Im § 82 SGB IX sind die Leistungen zur Förderung der Verständigung leider sehr schwammig beschrieben. In einer Nachfrage beim Integrationsamt konnte mir dieses auch leider nicht beantwortet werden.


Der letzte Satz überrascht mich ein wenig.
In aller Regel sollten den Integrationsämtern die Fördermöglichkeiten bekannt sein.

Der von dir genannte § 82 SGB IX gilt nur für die soziale Teilhabe (Kapitel 13 ab § 76 SGB IX).

Im Rahmen ihrer Zuständigkeit haben die Integrationsämter aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Leistungen für Gebärdensprachdolmetscher im Rahmen der Arbeitsassistenz zu erbringen (§ 185 Abs. 5 SGB IX bzw. § 17 Abs. 1a SchwbAV). Hierbei handelt es sich auch nicht um einen Teil der Ermessensleistungen des § 185 Abs. 3 SGB IX.

Daher nochmals das Integrationsamt ansprechen bzw. Beratung beim Integrationsfachdienst (im Idealfall der IFD für hörbehinderte Menschen) in Anspruch nehmen. Den zuständigen IFD findest du unter: https://www.integrationsaemter.de/ifd/88c51/index.html

Hallo Matthias,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dann werde ich es dort versuchen und natürlich das Integrationsamt (die verantwortliche Mitarbeiterin) noch einmal ansprechen. Ich denke auch das dieses Amt zuständig ist.

Gruß Karsten

Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetscher

Berliner im Ländle, Wednesday, 25.09.2019, 12:19 (vor 1646 Tagen) @ Karsti

Wichtig ist der direkte Bezug zur beruflichen Tätigkeit. Der ist selbstverständlich bei Arbeitssicherheitsschulungen oder Weiterbildungen gegeben. Aber bei Personal- oder Schwerbehindertenversammlungen eher nicht (wird jedenfalls bei uns nicht akzeptiert, die Kosten muss die Firma also selbst tragen). Wichtig ist, dass der Termin mit dem Dolmetscher vorab mit dem Integrationsamt besprochen wird und man die verbindliche Zusage für eine Kostenübernahme hat. Hinterher kann man damit nicht mehr kommen. Ich muss sagen, dass das bei uns nach einem holprigen Start richtig gut klappt, ich bin total zufrieden!

Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetscher

Luculus, Friday, 27.09.2019, 17:11 (vor 1644 Tagen) @ Berliner im Ländle

Bei uns werden Kosten für SB-Versammlung und Personalversammlung ebenfalls übernommen. Es ist doch Recht jeden Arbeitnehmers den Versammlungen folgen zu können. Was wenn die SBV/Stelli gehörlos/höreingeschränkt ist?
Schwierig finde ich, wenn gehörlose Koll. sich anmelden dann aber nicht auftauchen. Dann sitzen die Gebärdendolmetscher blöd da... Daher engagiere ich eher Schriftsprachdolmetscher wohl wissend, dass Gehörlose Koll. evt. noch Erklärungen brauchen.

Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetscher

MatthiasNRW, Monday, 30.09.2019, 10:19 (vor 1642 Tagen) @ Luculus

Hallo,

Bei uns werden Kosten für SB-Versammlung und Personalversammlung ebenfalls übernommen. Es ist doch Recht jeden Arbeitnehmers den Versammlungen folgen zu können. Was wenn die SBV/Stelli gehörlos/höreingeschränkt ist?
Schwierig finde ich, wenn gehörlose Koll. sich anmelden dann aber nicht auftauchen. Dann sitzen die Gebärdendolmetscher blöd da... Daher engagiere ich eher Schriftsprachdolmetscher wohl wissend, dass Gehörlose Koll. evt. noch Erklärungen brauchen.

mir ist es ebenfalls so bekannt, dass arbeitsplatzbezogene Dolmetscherkosten (Gebärdensprache oder auch Schriftdolmetschung) recht umfassend übernommen werden. Sofern ein Bedarf absehbar ist, kann dieser natürlich auch über ein oder zwei Jahre festgestellt und die Kostenübernahme bewilligt werden.

Würde in einem Bewilligungsbescheid beispielsweise so aussehen:

12 Abteilungsbesprechungen à 1 Std. (2 Dolmetscher) = 24 Stunden
2 Personalgespräche à 1 Std. = 2 Std.
2 Schwerbehindertenversammlungen à 2 Std, (2 Dolmetscher) = 8 Stunden
1 Personalversammlung à 2 Std, (2 Dolmetscher) = 4 Stunden
usw.

Kann in der Summe dann durchaus fünf- oder sechsstellig werden.

Hier bietet sich also der Dialog mit dem zuständigen Integrationsamt zur besten Vorgehensweise an.
Zum markierten letzten Satz: Der Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscher als Arbeitsassistenz ist natürlich ein individueller Anspruch. Kann natürlich ggf. als Poolleistung erbracht werden, sofern mehrere Personen betroffen sind. Dass entsprechende Anträge allerdings seitens der SBV im eigenen Namen gestellt werden können, wäre mir neu. Aber auch da mag die Vorgehensweise bei den Integrationsämtern unterschiedlichs ein, daher absprechen :)

--
Gruß
Matthias

Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetscher

SFliege, Monday, 30.09.2019, 13:22 (vor 1641 Tagen) @ MatthiasNRW

... Dass entsprechende Anträge allerdings seitens der SBV im eigenen Namen gestellt werden können, wäre mir neu.

Mit dem Initiativrecht nach § 178 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB IX wäre eine Antragstellung für Arbeitgeberleistungen schon machbar.

Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetscher

MatthiasNRW, Monday, 30.09.2019, 14:49 (vor 1641 Tagen) @ SFliege

... Dass entsprechende Anträge allerdings seitens der SBV im eigenen Namen gestellt werden können, wäre mir neu.


Mit dem Initiativrecht nach § 178 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB IX wäre eine Antragstellung für Arbeitgeberleistungen schon machbar.

Da hast recht. Vielen Dank für den Hinweis!

--
Gruß
Matthias

Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetscher

Cebulon, Monday, 30.09.2019, 15:13 (vor 1641 Tagen) @ MatthiasNRW

Dass entsprechende Anträge allerdings seitens der SBV im eigenen Namen gestellt werden können, wäre mir neu.

Halte das für fraglich, ob das der § 178 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB IX rechtlich hergibt. Gibt’s zu dieser Rechtsfrage Literatur, wonach SBV ohne gesonderte Vollmacht (Unterschrift des Begünstigten?) z.B. beim InA oder Reha-Trägern solche Förderanträge stellen kann?

BIH 1.2.2 Initiativrecht für Maßnahmen
“Die Stellung als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen räumt keine gesetzliche Befugnis ein, für einen schwerbehinderten Menschen in seinen persönlichen Angelegenheiten tätig zu werden und seine individuellen Ansprüche durchzusetzen. Sie kann zum Beispiel nicht von sich aus den Zusatzurlaub beim Arbeitgeber beantragen oder einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft für den Betroffenen stellen ...“

Gruß,
Cebulon

Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetscher

SFliege, Monday, 30.09.2019, 18:06 (vor 1641 Tagen) @ Cebulon

Es gibt Integrationsämter, die das Antragsrecht der SBV schon so weit auslegen. (leider keine Literatur verfügbar)
Allerdings wird davon ausgegangen, dass "vor" einer Antragsstellung Arbeitgeber und Inklusionsbeauftragter "pflichtgemäß" auch rechtzeitig und umfassend informiert worden sind.
Sollten Unstimmigkeiten zwischen SBV und AG vorliegen, dann geht es nicht gegen den Willen des Arbeitgebers.

Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetscher

MatthiasNRW, Tuesday, 01.10.2019, 15:20 (vor 1640 Tagen) @ SFliege

Es gibt Integrationsämter, die das Antragsrecht der SBV schon so weit auslegen. (leider keine Literatur verfügbar)
Allerdings wird davon ausgegangen, dass "vor" einer Antragsstellung Arbeitgeber und Inklusionsbeauftragter "pflichtgemäß" auch rechtzeitig und umfassend informiert worden sind.
Sollten Unstimmigkeiten zwischen SBV und AG vorliegen, dann geht es nicht gegen den Willen des Arbeitgebers.

Unkritisch dürfte in der Regel eine Antragsstellung sein, die keine Auswirkungen auf Betriebsabläufe hat und auch keine finanziellen Verpflichtungen des AG zur Folge hätte. Anders ist sicherlich zu urteilen, wenn es beispielsweise um Anpassungen im IT-System geht und/oder der AG einen Eigenanteil neben den Zuwendungen aus der Ausgleichsabgabe zu tragen hätte.

Das Antragsrecht muss seitens der Integrationsämter vielfach auch nicht weit ausgelegt werden. Die Mandatierung als SBV schließt nicht aus, dass jemand im Namen des Arbeitgebers rechtswirksame Anträge stellt und Aufträge an Dritte erteilt. Ein derartiges Vorgehen stellt meiner Erfahrung nach keine Ausnahme dar. Oftmals wird die Abwicklungen von Maßnahmen der SBV überlassen. Die Integrationsämter gehen von einer erfolgten innerbetrieblichen Absprache aus, wie du schreibst. Ich kenne tatsächlich auch keinen Antrag, bei dem die "SBV des Unternehmens XY" etwas beantragt hat oder "im Namen von Mitarbeiter Z". Häufiger ist der Fall, dass Firma XY beantragt und als Ansprechpartner die SBV genannt ist, die auch den Antrag unterschrieben hat. Bei Förderungen im sechsstelligen Bereich / ggf. mit Bankbürgschaft, mag das Vorgehen natürlich ein anderes sein und das jeweilige Integrationsamt sich der Vertretungsvollmacht versichern.

Kritisch wird es meiner Meinung nach im Innenverhältnis zwischen SBV und AG, wenn tatsächlich keine Vertretungsvollmacht besteht. In dem Fall treten unter Umständen Haftungsfragen der Vertrauensperson auf (insb. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit).

--
Gruß
Matthias

Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetscher

SFliege, Wednesday, 02.10.2019, 09:39 (vor 1640 Tagen) @ Luculus

Bei uns werden Kosten für SB-Versammlung und Personalversammlung ebenfalls übernommen. Es ist doch Recht jeden Arbeitnehmers den Versammlungen folgen zu können. Was wenn die SBV/Stelli gehörlos/höreingeschränkt ist?
Schwierig finde ich, wenn gehörlose Koll. sich anmelden dann aber nicht auftauchen. Dann sitzen die Gebärdendolmetscher blöd da... Daher engagiere ich eher Schriftsprachdolmetscher wohl wissend, dass Gehörlose Koll. evt. noch Erklärungen brauchen.

Gerade die Beantragung von Leistungen für einen Gebärdensprachdolmetscher zur Schwerbehindertenversammlung durch die SBV dürfte "besonders" unkritisch sein. (sofern nicht ein allgemeines Kontingent hierfür schon bereitsteht)

Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetscher

Cebulon, Tuesday, 24.09.2019, 20:39 (vor 1647 Tagen) @ Karsti

... einer Nachfrage beim Integrationsamt konnte mir dieses auch leider nicht beantwortet werden.

... siehe dazu auch das BIH-Fachlexikon der Integrationsämter, die ZB 4/2005 zum „Servicepaket“ der Integrationsämter, bzw. BIH-Infothek.

Gruß,
Cebulon

Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetscher

Karsti, Wednesday, 25.09.2019, 08:03 (vor 1647 Tagen) @ Cebulon

... einer Nachfrage beim Integrationsamt konnte mir dieses auch leider nicht beantwortet werden.


... siehe dazu auch das BIH-Fachlexikon der Integrationsämter, die ZB 4/2005 zum „Servicepaket“ der Integrationsämter, bzw. BIH-Infothek.

Gruß,
Cebulon

Hallo Cebulon,
diese ZB ist sehr Interessant. Ich werde mir auf jeden Fall noch einmal einen Termin geben lassen im Integrationsamt.
Gruß
Karsten

Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetscher

Wauzi32, NRW, Wednesday, 25.09.2019, 17:03 (vor 1646 Tagen) @ Karsti

Hallo,
die IFD Dolmetscher sind kostenlos brauchst auch kein Antrag zu stellen nur anrufen am besten schreiben und klarmachen. Leider sind die schwer zubekommen. Ich habe für meine SBV Versammlung die ich am 07.10. mache Anfang des Jahres schon nachgefragt. Für die Betriebsversammlung habe ich keinen IFD Dolmetscher mehr bekommen also stelle ich einen Antrag beim Amt für Soziale Angelegenheiten der auch genehmigt wird schicke Ihn
nach Köln damit der Termin Ausgeschrieben wird und bekomme externe Dolmetscher. Alles kein Problem nur Zeitaufwendig.

Viel Erfolg

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