AG reagiert nicht auf Fragen von Schwerbehinterten (Umgang mit Arbeitgeber)

Swobby, Wednesday, 23.10.2019, 13:43 (vor 1646 Tagen)

Hallo,

eine durch mich in der Rolle der Vertrauensperson der Gesamtschwerbehindertenvertretung vertretene(n) Beschäftigte(n), tätig an einem Standort unseres Unternehmens an dem keine eigene SBV gewählt werden kann, hat Probleme mit der Leitung des Standorts.

Eine vom Integrationsamt geförderte (an den AG gezahlte Vergütung hierfür) zur Erweiterung der Arbeitsunterbrechungen von 2,5 Stunden täglich, bei einer Gesamtzeit von 8 Stunden, ist nicht umzusetzen.

Die Leitung die bereits mehrfach angesprochen und nun auch von MA angeschrieben wurde, drückt die "Ohren zu" und reagiert nicht auf das vorgebrachte Anliegen, die Arbeitsunterbrechungen von derzeit 1 Stunde auf 2 Stunden gesundheitsbedingt (die Förderung umfasst 2,5 Stunden) zu erweitern.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte ich um die betroffene Person zu unterstützen, wenn auch meine "Appelle" seitens GSBV beim AB fruchtlos verhallen.

Rechtsanwalt durch mich "beauftragt" zur Unterstützung, mit Kostenübernahme durch den AG, einsetzbar?

Hat jemand Erfahrung und Rat zu einer solchen Situation?

Walter

Danke schon mal

AG reagiert nicht auf Fragen von Schwerbehinterten

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 24.10.2019, 16:12 (vor 1645 Tagen) @ Swobby

Moin Moin Swobby,

ich würde dem Arbeitgeber klar machen, dass er eine Förderung durch das Integrationsamt bekommt und mich, wenn er sich weigert, diese umzusetzen, an das Integrationsamt wenden. Diese müssten, wenn Sie für eine Arbeitsunterbrechung von 2,5 Stunden zahlen und der Arbeitgeber das nicht einhält, diesen zur Rede stellen.

Frage ist, hat der Arbeitgeber diese Leistung beantragt, oder über wen lief dieser Antrag auf die Leistung. Wenn der Arbeitgeber selber diese Leistung beantragt hat, oder im Rahmen eines Präventionsverfahrens dieser zugestimmt hat, dann muss er diese meines Erachtens (bin kein Jurist und Rechtsberatung kann und darf ich sowieso nicht leisten) auch einhalten.
Prüf bitte, wenn Du es nicht weißt, wie diese Maßnahme zustande gekommen ist und stell dann den Arbeitgeber mit Fristsetzung schriftlich zur Rede.

Liebe Grüße

Hendrik

AG reagiert nicht auf Fragen von Schwerbehinterten

rollo, Friday, 20.12.2019, 09:19 (vor 1588 Tagen) @ Swobby

Moin Swobby,

wenn die Förderleistung nicht zweckgebunden eingesetzt werden, kann das Integrationsamt die bereits gezahlten Förderleistungen vom AG zurückfordern. Dieses Argument würde ich definitiv beim AG anbringen. In vergleichbaren Situationen in unserem Unternehmen war dies der entscheidende Fakt um eine sofortige Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen zu erwirken.

Mit weihnachtlichen Grüßen
rollo

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