Personalaktenanforderung von anderen Arbeitgebern (Allgemeines)

sabsezicke, Wednesday, 13.11.2019, 22:23 (vor 1624 Tagen)

Hallo,

bewirbt man sich bei einem AG im ÖD (1), und man ist noch oder war davor bei einem anderen AG im ÖD (2) wird ja oft i. R. d. Stellenbesetzungsverfahrens die Personalakte durch 1 von 2 angefordert.

Woraus ergibt sich diese Verfahrensweise? Kann man das als Bewerber verhindern?

Wie ist das datenschutzrechlich zu bewerten?

Ist das überhaupt rechtens?

Danke.

LG

Personalaktenanforderung von anderen Arbeitgebern

garda, Berlin, Thursday, 14.11.2019, 09:45 (vor 1624 Tagen) @ sabsezicke

Hallo,
bewirbt man sich bei einem AG im ÖD (1), und man ist noch oder war davor bei einem anderen AG im ÖD (2) wird ja oft i. R. d. Stellenbesetzungsverfahrens die Personalakte durch 1 von 2 angefordert.
Woraus ergibt sich diese Verfahrensweise? Kann man das als Bewerber verhindern?

Hallo,

das ist nur mit Einwilligung des Bewerbers zulässig, man kann also widersprechen. Ob das die Chancen erhöht, darf man getrost bezweifeln.

Wie ist das datenschutzrechlich zu bewerten?

Sofern die Einwilligung erfolgt ist alles in Ordnung.

Ist das überhaupt rechtens?

Ja. So wird sichergestellt, dass eine korrekte tarifliche Einstufung erfolgt unter Anrechnung von Beschäftigungszeiten und Qualifikationen. Natürlich schaut man dabei auch auf den disziplinarischen Teil und die Fehlzeiten.

Warum stellst du dieselbe Frage dreimal?

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Personalaktenanforderung von anderen Arbeitgebern

sabsezicke, Friday, 29.11.2019, 08:37 (vor 1609 Tagen) @ Luculus

Sorry, aber hier wohl geirrt!

Wenn man Ihre sonstigen Kommentare liest, bekommt man ein sehr gutes Bild über Sie.

Personalaktenanforderung von anderen Arbeitgebern

Luculus, Monday, 02.12.2019, 07:30 (vor 1606 Tagen) @ sabsezicke

Das gilt doch aber nur bei einigen Tatbeständen innerhalb einer Behörde/Dienststelle. Wenn sich jemand z.B. beim Bund bewirbt und vorher in einer Kommune war, dasft die Akte nicht weiter gegeben werden. Gleiches gilt mE bei Bewerbung von Kommune zu Kommune. Bewirbt man sich jedoch vom MI Soziales ins MI Inneres eines Landes, dann brauchts keine Zustimmung zur Weitergabe da der Dienstherr der Gleiche bleibt.

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