Muss in einer ATZ der GdB die ganze Laufzeit erhalten bleiben (Rente / Pension / ATZ)

Becherzone, Limbach-Oberfrohna, Thursday, 14.11.2019, 17:29 (vor 1615 Tagen)

Hallo Leute,

ich habe mit meinem Problem nichts aussagekräftiges gefunden.
Ein Kollege hat einen GdB von 90 auf Heilungsbewährung und ist seit einem Jahr in einer vorzeitigen Altersteilzeit (ab 55 Jahre), in der aktiven Phase. Nur fragte eine Personalerin, wann er seine Schwerbehinderung verlängern würde. Denn diese müsse die ganze Laufzeit der ATZ vorhanden sein, so auch in der passiven Phase.
Wenn er nun in der Mitte der ATZ seinen GdB nach Heilungsbewährung verliert, bekommt er dann Probleme mit der ATZ?
Wo sind die Regeln für die ATZ niedergeschrieben?

Ich danke schonmal im Voraus für eure Tipps

Muss in einer ATZ der GdB die ganze Laufzeit erhalten bleiben

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 14.11.2019, 17:59 (vor 1615 Tagen) @ Becherzone

Moin Moin Uwe,

ATZ ist nicht gesetzlich sondern in den einzelnen Firmen geregelt. Daher würde ich den Betriebsrat nach der Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglichen Regelung zu der Altersteilzeit bei Euch fragen. Darin könnten auch Sonderregelungen für Menschen mit einer Schwerbehinderung vereinbart sein.

Liebe Grüße

Hendrik

Muss in einer ATZ der GdB die ganze Laufzeit erhalten bleiben

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 14.11.2019, 19:38 (vor 1615 Tagen) @ Becherzone

Hallo,

wenn die ATZ auf die vorgezogene Altersrente als schwerbehinderter Mensch ausgerichtet ist, muß selbstverständlich am Tag des Rentenbeginns die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch vorliegen gem. § 37 Satz 1 Nr. 2 SGB VI.

Und wenn ATZ tatsächlich so ausgerichtet ist, war es von beiden Seiten grob fahrlässig, einen Vertrag so abzuschließen, wenn Heilungsbewährung besteht.

--
&Tschüß

Wolfgang

Muss in einer ATZ der GdB die ganze Laufzeit erhalten bleiben

Hotte, Stuttgart, Thursday, 14.11.2019, 19:39 (vor 1615 Tagen) @ Becherzone

Hallo Leute,

ich habe mit meinem Problem nichts aussagekräftiges gefunden.
Ein Kollege hat einen GdB von 90 auf Heilungsbewährung und ist seit einem Jahr in einer vorzeitigen Altersteilzeit (ab 55 Jahre), in der aktiven Phase. Nur fragte eine Personalerin, wann er seine Schwerbehinderung verlängern würde. Denn diese müsse die ganze Laufzeit der ATZ vorhanden sein, so auch in der passiven Phase.
Wenn er nun in der Mitte der ATZ seinen GdB nach Heilungsbewährung verliert, bekommt er dann Probleme mit der ATZ?
Wo sind die Regeln für die ATZ niedergeschrieben?

Ich danke schonmal im Voraus für eure Tipps

Hey,

Es ist üblich, das am Ende der ATZ die Rente komt. Wenn der Kollege den GdB verlieren sollte, dürfte es eventuell Probleme mit der Rente geben.
Der Verlust des GdBs tritt ja erst 3 Monate nach unanfechbarkeit des Aufhebungsbescheides ein. Da lässt sich mit Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht etwas Zeit schinden
Habt ihr eine BV zur ATZ oder einen entspechenden Tarifvertrag
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Muss in einer ATZ der GdB die ganze Laufzeit erhalten bleiben

Becherzone, Limbach-Oberfrohna, Tuesday, 19.11.2019, 17:21 (vor 1610 Tagen) @ Hotte

Hallo Leute,
danke für eure Meinungen.
In der BV steht nur, dass schwb. Mitarbeiter schon mit 55 Jahren in ATZ gehen können. Andere Bedingungen sind nicht beschrieben.
Wenn dann am Ende ein Jahr fehlt, muss man eben Arbeitslos machen!

Gruß, Becherzone

Muss in einer ATZ der GdB die ganze Laufzeit erhalten bleiben

Cebulon, Wednesday, 20.11.2019, 21:25 (vor 1609 Tagen) @ Becherzone

Wenn dann am Ende ein Jahr fehlt, muss man eben Arbeitslos machen!

Naja, ob das die Bundesagentur für Arbeit wohl so einfach akzeptiert und ungekürzt mal locker ALG I zahlt für ein Jahr ohne irgendwelche „Sperrzeiten“?

Gruß,
Cebulon

Muss in einer ATZ der GdB die ganze Laufzeit erhalten bleiben

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 20.11.2019, 22:46 (vor 1609 Tagen) @ Cebulon

Wenn dann am Ende ein Jahr fehlt, muss man eben Arbeitslos machen!


Naja, ob das die Bundesagentur für Arbeit wohl so einfach akzeptiert und ungekürzt mal locker ALG I zahlt für ein Jahr ohne irgendwelche „Sperrzeiten“?

Gruß,
Cebulon

Hey,
außerdem kommt hinzu, das der frühe Rentenzugang als Schwerbehinderter wegfällt.

Hier kommt es jetzt wirklich darauf an, wieviel Zeit zu überbrücken ist.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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