Wen beteilligen wenn es keine SBV gibt? (Allgemeines)

sbrosius, Wednesday, 27.11.2019, 15:12 (vor 1606 Tagen)

Hallo in die Runde,

ich arbeite bei einer Stadtverwaltung. Diese hat noch einige Eigenbetriebe, von denen zumindest einer, keine eigene Schwerbehindertenvertretung gewählt hat.
Nun meine Frage, wer ist zu beteiligen bei einer Personalmaßnahme, die einen Schwerbehinderten betrifft?
Übernimmt der Personalrat dann die Aufgabe der SBV? Und wenn ja, ist das gesetzlich geregelt?

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße

Wen beteilligen wenn es keine SBV gibt?

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 27.11.2019, 15:48 (vor 1605 Tagen) @ sbrosius

hallo,

gibt es keine SBV, dann gibt es auch keine Beteiligung.
Ein BR oder PR hat auch keine wie auch immer geartete "Ersatzzuständigkeit".

Eine Ersatzzuständigkeit für eine örtlich nicht vorhandene SBV kann lediglich eine Stufenvertretung der SBV, also im öD eine GSBV oder HSBV gem.§ 180 Abs. 1 bzw. Abs. 3 SGB IX.

--
&Tschüß

Wolfgang

Wen beteilligen wenn es keine SBV gibt?

Luculus, Monday, 02.12.2019, 09:37 (vor 1601 Tagen) @ albarracin

Das stimmt so nicht.

Integrationsamt: "Aufgaben: Zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrates gehört es, darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge eingehalten und die Vorschriften des Arbeitsschutzes beachtet werden. Zu seinen allgemeinen Aufgaben zählt ausdrücklich die Unterstützung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, das heißt ihre Eingliederung und berufliche Entwicklung zu fördern sowie Maßnahmen mit dieser Zielsetzung bei der Dienststelle zu beantragen (vergleiche zum Beispiel § 68 Absatz 1 Nummer 4-5 BPersVG und § 64 Nummer 6-7 LPVG NW).

Der Personalrat hat zusätzliche besondere Aufgaben in Bezug auf schwerbehinderte Beschäftigte. Insbesondere hat er darauf zu achten, dass die Pflichten des Arbeitgebers beziehungsweise Dienstherrn gegenüber den schwerbehinderten Beschäftigten tatsächlich auch erfüllt werden (§ 176 SGB IX), beispielsweise die Beschäftigungspflicht (§§ 154-155 SGB IX), die Förderung des beruflichen Fortkommens sowie die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsorganisation (§ 164 SGB IX)."

Quelle: Integrationsamt

Wenn es eine KonzernSBV gibt wäre die zuständig. Bei uns gibt es stillschweigend eine Unterstützung einiger Betriebe durch die GSV der Mutterverwaltung für einen Regiebetrieb und für AÖR. Der Arbeitgeber duldet dies aus Eigeninteresse. Die Mitarbeitenden wollen/können nicht wählen, der AG braucht aber das KnowHow ;-) also lässt er die GSV und die Betriebe gewähren.

Wen beteilligen wenn es keine SBV gibt?

Cebulon, Tuesday, 03.12.2019, 12:17 (vor 1600 Tagen) @ Luculus

Das stimmt so nicht.

Hallo Luculus, es ist genau so, wie von albarracin beschrieben. Der Betriebsrat hat zwar mit der SBV so oder so teils überlappende Aufgaben mit der SBV, aber z.B. gerade nicht die SBV-Rechte der „Beteiligung“ etwa aus § 178 Abs. 2 SGB IX. Dem Betriebsrat fallen keineswegs deren schwerbehindertenrechtliche Befugnisse als „Ersatzvertretung“ nach SGB IX zu, wonach niemals Ersatzvertretung der SBV durch den Betriebsrat. Nichts anderes sagen albarracin und die Integrationsämter.

Gruß,
Cebulon

Wen beteilligen wenn es keine SBV gibt?

Luculus, Tuesday, 03.12.2019, 14:13 (vor 1600 Tagen) @ Cebulon

Stimmt! Sorry. Wenn es keine SBV gibt muss der AG nicht an deren Stelle den BR/PR beteiligen. In Stellenbesetzungsverfahren wahrt BR/PR jedoch die Rechte der Schwerbehinderten. Auch in anderen Fällen berät der BR/PR Schwerbehinderte aber es gibt eben keine weitergehenden Rechte. Mein AG räumt mir viele Rechte ein bzw ich nehme sie mir dabei vergesse ich manchmal dass die meissten AG dies nicht tun.

Wen beteilligen wenn es keine SBV gibt?

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 28.11.2019, 13:27 (vor 1605 Tagen) @ sbrosius

Moin Moin Srobius,

Du arbeitest in einer Stadtverwaltung, daher im öffentlichen Dienst. Wenn es in einem Betrieb, aus welchem Grund auch immer, keine SBV gibt, dann gibt es im öffentlichen Dienst oft eine Stufenvertretung. Zu erfragen wäre dieses über den Personalrat, der kann Dir das übergeordnete Personalratsgremium nennen und der kennt wiederum die Stufenvertretung der SBV, mit der er zusammenarbeitet.

Der Personalrat ist bei einer Personalmaßnahme auch zu beteiligen, dies ergibt sich aber aus den Personalvertretungsgesetzen der Bundesländer bzw. dem darüberstehenden Bundesgesetz.

Liebe Grüße

Hendrik

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