Besuch eines SB Mitarbeiters zu Hause (Allgemeines)

Wauzi32, NRW, Wednesday, 27.11.2019, 20:27 (vor 1611 Tagen)

Hallo Leute,

brauche Auskunft habe bis jetzt nichts gefunden.
Kann ich einen SB Mitarbeiter der zur Zeit krank zu Hause ist zwecks Beratung oder ausfüllen von Unterlagen zu Hause besuchen und als SBV Arbeit geltend machen. Habe das bis jetzt gemacht ohne Einwände bis heute.

Besuch eines SB Mitarbeiters zu Hause

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 28.11.2019, 07:46 (vor 1610 Tagen) @ Wauzi32

Hallo,

Dein Bereich ist der Betrieb.
Da die allermeisten Kranken weder bettlägerig sind noch Hausarrest haben und es auch noch Telefon und E-Mail gibt, kommt ein Hausbesuch idR nicht in Frage und muß vom AG nicht vergütet werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

Besuch eines SB Mitarbeiters zu Hause

WoBi, Thursday, 28.11.2019, 12:02 (vor 1610 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin,

Dein Bereich ist der Betrieb.

Hier wird selbst auf die Struktur des Betriebes / der Dienststelle hingewiesen. So ist z.B. die Sinnhaftigkeit eines Hausbesuches bereits gegeben, wenn z.B. die SBV in A ihren Sitz hat, die betreffende Person am Standort B ihren Arbeitsplatz hat und zwischen A und B in C wohnt. Warum sollen beide Personen zum Standort B fahren?
Es sind viele weitere Voraussetzungen für eine Notwendigkeit oder Erforderlichkeit vorstellbar.

Um den Einwand vorzubeugen, dass die betreffende Person nach A kommen könnte. C liegt näher an B ;-). Weiter nutzt die betroffene Person den ÖPNV zur Arbeit nach B und es ist derzeit nicht verantwortbar (Fremd- und Eigengefährdung), dass die betroffene Person am Straßenverkehr teilnimmt.

Tipp zum Datenschutz und Geheimhaltung: Bitte bei der Anforderung/Genehmigung/Abrechnung/.. nicht C mit "unteroberkleindorfhausenriedweiler" angeben. Damit könnte die betroffene Person identifiziert werden.

Aber selbst wenn es kein "Filialbetrieb" ist, handelt die SBV unabhängig und weisungsfrei. Es liegt im Ermessen der SBV ihre Amtsausübung im Ehrenamt durchzuführen.

und muß vom AG nicht vergütet werden.

Dies ist in § 179 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 SGB IX geregelt. Die erforderliche Tätigkeit der SBV ist wie Arbeitszeit zu vergüten.

--
Gruß
Wolfgang

Besuch eines SB Mitarbeiters zu Hause

garda, Berlin, Thursday, 28.11.2019, 09:41 (vor 1610 Tagen) @ Wauzi32

Kann ich einen SB Mitarbeiter der zur Zeit krank zu Hause ist zwecks Beratung oder ausfüllen von Unterlagen zu Hause besuchen und als SBV Arbeit geltend machen. Habe das bis jetzt gemacht ohne Einwände bis heute.

Hallo,

wenn du es bisher gemacht hast, was spricht dagegen es weiter zu machen? Sinnvoll wäre da sicher eine Absprache mit dem AG.

Bei mir ist es so geregelt, dass ich als SBV mir inländische Dienstreisen selbst genehmige. Unausgesprochen gilt, dass es schon angemessen sein muss. Ich bin daher auch schon mal zum BEM-Vorgespräch rund 100 KM gefahren, als die kranke Kollegin in ihrer Heimat in der Tagesklinik war. Gerade wenn aus psychischen Gründen der Arbeitsplatz bzw. das Dienstgebäude nicht aufgesucht werden kann, treffe ich mich auch außerhalb.

Geregelt ist das nicht wirklich, sondern es ist Auslegungssache.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Besuch eines SB Mitarbeiters zu Hause

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 28.11.2019, 12:12 (vor 1610 Tagen) @ Wauzi32

Moin Moin Wauzi,

wenn es Gründe dafür gibt, kannst Du selbstverständlich die Beschäftigten auch zu Hause aufsuchen.

Gründe können z.B. sein:
1. Home-Office (Tele-Arbeit) bzw. Einrichtung dieses Arbeitsplatzes, Beratung über leidensgerechte Arbeitsplatzgestaltung. Wenn der Arbeitsplatz vor Ort liegt, ist diese Beratung schlecht im Betrieb durchführbar.

2. Kollege*in hat Ängste den Betrieb zu betreten, z.B. nach Mobbing-Erfahrung oder anderen Gründen

3. Kollege*in kann aufgrund der Behinderung nicht einfach zu Dir kommen. Neu rollstuhlpflichtig, kein Auto, schlechte Verkehrsanbindung, benötigt den Antrag für die entsprechenden Merkzeichen und Beratung über die Nachteilsausgleichsmöglichkeiten.....


Du siehst, es gibt Möglichkeiten, dieses zu begründen.


Liebe Grüße


Hendrik

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