AG muss Lebenslauf vom Bewerber lesen? (Allgemeines)

sirri, Sunday, 22.12.2019, 14:15 (vor 1581 Tagen)

Hallo,

ein schwerbehinderter Bewerber kann ja die Schwerbehinderung entweder im Anschreiben oder im Lebenslauf angeben.

Woraus ergibt sich, dass der AG auch den Lebenslauf lesen muss?

Ich finde bis jetzt nur 9 AZR 791/07. Daraus geht hervor, dass der AG "nur" das Anschreiben komplett lesen muss.

Besten Dank.

HG

AG muss Lebenslauf vom Bewerber lesen?

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 22.12.2019, 15:09 (vor 1581 Tagen) @ sirri

Hallo,

Das von Dir zitierte Urteil ist schon lange überholt und bezog sich auf eine alte Rechtslage.

Grundlage dafür, daß eine (herausgehobene) Erwähnung im Lebenslauf beachtet werden muß, ist BAG vom 18.09.2014, 8 AZR 759/13,
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2014&nr=17585&pos=3&anz=47
was sich auch in jedem halbwegs aktuellen SGB IX-Kommentar hätte nachlesen lassen.

--
&Tschüß

Wolfgang

AG muss Lebenslauf vom Bewerber lesen?

sirri, Sunday, 22.12.2019, 15:28 (vor 1581 Tagen) @ albarracin

Danke und sorry.

HG

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