SB-Status bei Klage (Antragstellung / Widerspruch)

MonikaSBV, Wednesday, 08.01.2020, 16:20 (vor 1569 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe heute eine interessante Frage erhalten, die ich aber peinlicher weise nicht 100%ig beantworten konnte.
Eine Kollegin, GdB von 70 wurde auf einen GdB von 40 heruntergestuft. Nach einem abgelehnten Widerspruchsverfahren hat die Kollegin geklagt. Die Klage ist am Sozialgericht eingegangen.
Meine Frage dazu war: Ist meine Kollegin noch so lange schwerstbehindert mit einem GdB von 70, bis die Klage ein Urteil hervorgerufen hat?
Für eine schnelle Antwort wäre ich Euch super dankbar.
Ganz liebe Grüße
MonikaSBV :-) :-)

SB-Status bei Klage

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 08.01.2020, 16:56 (vor 1569 Tagen) @ MonikaSBV

Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe heute eine interessante Frage erhalten, die ich aber peinlicher weise nicht 100%ig beantworten konnte.
Eine Kollegin, GdB von 70 wurde auf einen GdB von 40 heruntergestuft. Nach einem abgelehnten Widerspruchsverfahren hat die Kollegin geklagt. Die Klage ist am Sozialgericht eingegangen.
Meine Frage dazu war: Ist meine Kollegin noch so lange schwerstbehindert mit einem GdB von 70, bis die Klage ein Urteil hervorgerufen hat?
Für eine schnelle Antwort wäre ich Euch super dankbar.
Ganz liebe Grüße
MonikaSBV :-) :-)

Hey,
ja. Denn der Herabstufungsbescheid ist noch nicht rechtskräftig. Das Urteil der letzten Instanz ist dann entscheidend.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

SB-Status bei Klage

MonikaSBV, Wednesday, 08.01.2020, 17:00 (vor 1569 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort...
habe ich mir fast gedacht :-)
Weißt Du, ob ich das mit einem Gesetzestext oder Kommentar belegen kann?
Die Perso lässt sich mit so einer Antwort "OHNE BEWEIS" :-) nicht abspeisen.
Vielen lieben Dank
Monikaa

SB-Status bei Klage

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 08.01.2020, 17:03 (vor 1569 Tagen) @ MonikaSBV

Hallo Hotte,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort...
habe ich mir fast gedacht :-)
Weißt Du, ob ich das mit einem Gesetzestext oder Kommentar belegen kann?
Die Perso lässt sich mit so einer Antwort "OHNE BEWEIS" :-) nicht abspeisen.
Vielen lieben Dank
Monikaa

Hey,
die Person soll sich den Herabstufungsbescheid anschauen. Dort gibt es am Ende einen text (Rechtsbescheid?) zum Thema ab wann der Bescheid rechtskräftig wird.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

SB-Status bei Klage

MonikaSBV, Wednesday, 08.01.2020, 17:05 (vor 1569 Tagen) @ Hotte

Supi, vielen Dank und Dir einen schönen Tag...
Monika

SB-Status bei Klage

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 08.01.2020, 17:07 (vor 1569 Tagen) @ MonikaSBV

§ 199 Beendigung der Anwendung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen

(1) Die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen werden nicht angewendet nach dem Wegfall der Voraussetzungen nach § 2 Absatz 2; wenn sich der Grad der Behinderung auf weniger als 50 verringert, jedoch erst am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststellenden Bescheides.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

SB-Status bei Klage

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 09.01.2020, 10:44 (vor 1568 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,

für die Zeit der rechtlichen Klärung muß das VA den Schwerbehindertenausweis verlängern. Diesen verlängerten Ausweis legt man der Personalabteilung vor und diese hat die Verlängerung zu akzeptieren, da der Sb-Ausweis ein amtliches Dokument gem. § 152 Abs. 5 SGB IX ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html

Ein Bescheid ist dagegen kein amtlicher Nachweis für das aktuelle Bestehen der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch und geht den AG sowieso mit den dort getroffenen Feststellungen nichts an.

--
&Tschüß

Wolfgang

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