Aufbewahrungsfristen von Bewerbungsunterlagen (Einstellung)

StephanT, Thursday, 09.01.2020, 14:03 (vor 1562 Tagen)

Guten Tag liebe User,

als SBV erhalte ich bei Bewerbungsverfahren, die Unterlagen der Bewerber (i.d.R. in digitaler Form).
Wie lange dürfen die Bewerbungsunterlagen aufgehoben werden?

Vielen DANK!

Herzliche Grüße
Stephan

Aufbewahrungsfristen von Bewerbungsunterlagen

der Nordfriese, Thursday, 09.01.2020, 14:52 (vor 1562 Tagen) @ StephanT

Hallo StephanT,
es gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit.
Du solltest dich, sobald das Bewerbungsverfahren abgeschlossen ist, von den Unterlagen trennen.

Aufbewahrungsfristen von Bewerbungsunterlagen

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 09.01.2020, 15:33 (vor 1562 Tagen) @ StephanT

Hallo,

war aus Deiner Sicht das Verfahren diskriminierungsfrei, solltest Du die Unterlagen auch m.E. zügig nach der Entscheidung vernichten.

Gab es aber aus Deiner Sicht Beanstandungen und/oder Fragwürdigkeiten, wäre es m.E. gerechtfertigt, mindestens die Klagefrist des § 15 AGG abzuwarten.

--
&Tschüß

Wolfgang

Aufbewahrungsfristen von Bewerbungsunterlagen

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 09.01.2020, 15:45 (vor 1562 Tagen) @ StephanT

Moin Moin Stephan,

wir bewahren diese Daten immer mindestens 1 Jahr ab Stellenausschreibung auf, da es teilweise Verlängerungen der Ausschreibung, Verzögerungen im Bewerbungsverfahren etc. gibt und die Frist zur Klage meines Wissens nach 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens beträgt.

Liebe Grüße

Hendrik

Aufbewahrungsfristen von Bewerbungsunterlagen

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 09.01.2020, 16:24 (vor 1562 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

worauf stützt Du Dich bei dieser Aussage ?

die Frist zur Klage meines Wissens nach 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens beträgt.

Die Frist zB nach § 15 Abs. 4 AGG
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__15.html

beträgt zwei Monate

--
&Tschüß

Wolfgang

Aufbewahrungsfristen von Bewerbungsunterlagen

WoBi, Thursday, 09.01.2020, 22:34 (vor 1562 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin,

Die Frist zB nach § 15 Abs. 4 AGG
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__15.html

beträgt zwei Monate

Dies ist nur die Frist, innerhalb der ein Anspruch schriftlich geltend gemacht werden muss. Im Falle einer Bewerbung beginnt die Frist grundsätzlich mit dem Zugang der Ablehnung (§ 15 Abs. 4 Satz 2 AGG), nicht jedoch vor dem Zeitpunkt, in dem der Bewerber von seiner Benachteiligung Kenntnis erlangt.

Nach § 61b Abs. 1 ArbGG muss eine Klageeinreichung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der schriftlichen Geltendmachung des Anspruches gewahrt werden.

Damit dürfte ein Frist von 6 Monate bereits knapp bemessen sein, denn die SBV muss erst von der Geltendmachung und der Klageerhebung Kenntnis erlangen. Dies kann schwierig sein, wenn der Arbeitgeber es nicht an die "große Glocke" hängt bzw. die Geltendmachung an einen anderen Standort, weil die vertretungsberechtigte Person dort tätig ist, sendet.

--
Gruß
Wolfgang

Aufbewahrungsfristen von Bewerbungsunterlagen

Cebulon, Thursday, 09.01.2020, 16:42 (vor 1562 Tagen) @ Hendrik1

wir bewahren diese Daten immer mindestens 1 Jahr ab Stellenausschreibung auf

Hallo, das halte ich so pauschal für problematisch, da eine so lange Aufbewahrung von einem Jahr (und länger) i.d.R. nicht erforderlich ist. Die sehr kurze und deshalb vielfach kritisierte AGG-Frist beträgt m.W. in aller Regel gerade mal zwei Monate nach § 21 Abs. 5 AGG. Für solch eine Jahresfrist bedürfte es grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung der Bewerber. Sonst besteht ein Rechtsanspruch auf Löschung/Vernichtung wegen Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechts nach BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81.

Dazu die BfDI-Ansicht amtlicher "Datenschutz-Gurus":
„Die Bewerbungsunterlagen sind bei einer ablehnenden Bewerbung nach sechs Monaten ab Zugang der Ablehnung an die Bewerberin oder den Bewerber zurückzugeben oder aber zu vernichten ...“

Gruß,
Cebulon

Aufbewahrungsfristen von Bewerbungsunterlagen

StephanT, Thursday, 09.01.2020, 16:35 (vor 1562 Tagen) @ StephanT

Liebe User,

vielen DANK zunächst für die umfangreichen Rückmeldungen!!
Das Hilft mir in der praktischen Arbeit echt weiter!

Mit besten Grüßen
Stephan

Aufbewahrungsfristen von Bewerbungsunterlagen

Cebulon, Thursday, 09.01.2020, 17:30 (vor 1562 Tagen) @ StephanT

Wie lange dürfen Bewerbungsunterlagen aufgehoben werden?

Hallo, grds. "noch vertretbar" um die vier bis sechs Monate.

Gruß,
Cebulon

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