Was raus ist, muss draußen bleiben? (Allgemeines)

sirri, Saturday, 11.01.2020, 14:19 (vor 1560 Tagen)

Hallo,

meine Freundin befindet sich in einer befristeten Anstellung in einer Behörde und sucht woanders eine neue, möglichst unbefristete, Anstellung.

Sie hatte sozusagen schon fast die Zusage einer neuen Behörde. Die hatten vor Wochen sie um Einverständnis gebeten, ihre aktuelle Personalakte einzusehen. Da sie damit kein Problem hatte, hatte sie diese denen schriftlich erteilt. Jetzt bekam sie die Absage. Sie war ganz überrascht und fragte nach. Unter vorgehaltener Hand, wurde ihr mitgeteilt, dass es da in ihrer Personalakte eine Aktennotiz gibt, die schließlich dafür gesorgt hat, ihr abzusagen.

Diese Aktennotiz hätte aber gar nicht mehr in ihrer Personalakte sein dürfen. Ohne ins Detail gehen zu wollen, sie hatte die Entfernung dieser Notiz beantragt und ihr wurde die Entfernung schriftlich bestätigt. Weitere Notizen gab es keine.

Also hätte diese Notiz gar nicht mehr drin sein dürfen.

Persönliches Pech oder könnte sie sogar was dagegen machen?

HG

• Forum für die SBV

sirri, Saturday, 11.01.2020, 21:12 (vor 1560 Tagen) @ Cebulon

Ähm, nein.

Entschuldigung, dachte wäre ok.

Dann bitte löschen. Danke.

Was raus ist, muss draußen bleiben?

SFliege, Monday, 13.01.2020, 09:37 (vor 1558 Tagen) @ sirri

Unter vorgehaltener Hand, wurde ihr mitgeteilt, dass es da in ihrer Personalakte eine Aktennotiz gibt, die schließlich dafür gesorgt hat, ihr abzusagen.

Nun, die Schwierigkeit wird wohl darin bestehen, die weitere Existenz dieser Notiz auch nachweisen zu können.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wird zu diesem Punkt und zu Fragen eines Schadensersatzes sicherlich weiterhelfen können.

Was raus ist, muss draußen bleiben?

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 13.01.2020, 15:29 (vor 1558 Tagen) @ sirri

Moin Moin Sirri,

also Sie kann erst einmal Einsicht in ihre Personalakte nehmen, dann sieht sie, ob diese Notiz enthalten ist. Sollte dieses der Fall sein und die Behörde die Datei "versehentlich" sogar noch weitergeleitet haben, dann ist dieses ein Fall für einen Anwalt. Zudem sollte dann der / die Schwerbehindertenbeauftargte und Datenschmutzbeauftragte mit hinzugezogen werden.


Liebe Grüße

Hendrik

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