Betriebsratsbüro 1 OG (Allgemeines)

Wauzi32, NRW, Friday, 17.01.2020, 12:37 (vor 1554 Tagen)

Hallo zusammen,

habe heute erfahren das dass BR Büro vom Erdgeschoß ins erste OG versetz wird.
Habe an Barrierefreiheit und Aufzug erinnert damit die SB Mitarbeiter es erreichen können.
Als Antwort bekam ich gesagt im anderen Werk ist das Büro unten.

Kann ich und soll ich da was machen?

Betriebsratsbüro 1 OG

der Nordfriese, Friday, 17.01.2020, 13:21 (vor 1554 Tagen) @ Wauzi32

Hallo Wautie32
da wir deinen Betrieb nicht kennen, kann hier schlecht geholfen werden.
Habt ihr MA, die aufgrund ihrer Behinderung einen barrierefreien Zugang zum Büro des BR benötigen?
Wenn im anderen Werk das Büro des BR im Erdgeschoss ist, sollen dann die SBM in das Büro des Betriebsrates im anderen Werk?
Gibt es Sitzungs-/ Besprechungsräume im Erdgeschoss die ihr nötigenfalls für entsprechende Gespräche nutzen könntet, wenn ja, würde ich diese für feste Termin (1. Woche) blocken, um evtl. entsprechenden Kollegen die Möglichkeit zu geben, den BR in seinem Büro aufzusuchen. Da gibt es so viele Möglichkeiten, dem AG zu zeigen, dass er seine Entscheidung noch einmal überdenken sollte.

Was sagt eigentlich der BR dazu dass das BR-Büro (ohne Zustimmung) verlegt wurde?
Der BR ist Herr in seinen Räumlichkeiten, da geht es nicht einfach, das der AG das BR-Büro verlegt.

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