Kostenübernahme für Rechtsanwalt verweigern (Allgemeines)

Hertha, Sunday, 19.01.2020, 19:47 (vor 1558 Tagen)

Guten Tag,

Was kann ich tun, wenn mir der Arbeitgeber für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes
die Kostenübernahme verweigert? Ich habe einen komplizierten Fall und unser Justiziar ist mir mit seiner Argumentation doch sehr überlegen. Nun wollte ich mir einen Rechtsanwalt nehmen, habe aber schon zu hören bekommen, dass mein Dienstherr die Kosten hierfür nicht übernehmen wird.
Nun weiß ich nicht weiter....Könnt Ihr mir Tips geben, bitte?

LG
Hertha

Kostenübernahme für Rechtsanwalt verweigern

Hendrik1, Niedersachsen, Sunday, 19.01.2020, 20:12 (vor 1558 Tagen) @ Hertha

Moin Moin Hertha,

zunächst einmal ist die Frage, um welchen Sachverhalt es sich handelt, denn hieraus lässt sich eine Kostenübernahme bzw. rechtliche Prüfung besser begründen, bzw. kann hier nur Hilfestellung gegeben werden, wenn Du den Grund dessen, in welcher Angelegenheit Du rechtlichen Beistand benötigst, mitteilst.

Liebe Grüße

Hendrik

Kostenübernahme für Rechtsanwalt verweigern

Hertha, Sunday, 19.01.2020, 20:23 (vor 1558 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,
gerne. Interne Ausschreibung im ÖD. Einziger Bewerber ein schwerbehinderter Kollege.
Nun soll die Stelle extern ausgeschrieben werden mit dem Argument und dem Hinweis auf § 6 Bundesgleichstellungsgesetz, es wären zu wenig Frauen in dem Bereich beschäftigt. Der interne Bewerber soll dann auch zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Mir scheint hier nicht nur eine Verletzung hinsichtlich § 164 SGB IX vorzuliegen, sondern auch eine Verletzung gegen § 1 AGG.
Gruß Hertha

Kostenübernahme für Rechtsanwalt verweigern

Cebulon, Sunday, 19.01.2020, 22:40 (vor 1558 Tagen) @ Hertha

Nun soll Stelle extern ausgeschrieben werden mit dem Hinweis auf § 6 BGleiG, es wären zu wenig Frauen in dem Bereich beschäftigt.

Hallo, der Dienstherr darf wohl wg. seines Beurteilungsspielraums bei Bewerberauswahl internes Verfahren abbrechen, wenn kein Bewerber „seinen Erwartungen“ entspricht - und dann neu extern ausschreiben.

Mir scheint hier nicht nur eine Verletzung hinsichtlich § 164 SGB IX vorzuliegen, sondern auch eine Verletzung gegen § 1 AGG.

Welches konkrete Gebot oder Verbot des § 164 SGB IX sollte verletzt sein durch die geplante externe Ausschreibung? Was meint denn das Integrationsamt? Was sagt die Bundes-Antidiskriminierungsstelle?

Gruß,
Cebulon

Kostenübernahme für Rechtsanwalt verweigern

Hertha, Monday, 20.01.2020, 08:58 (vor 1557 Tagen) @ Cebulon


Hallo, der Dienstherr darf wohl wg. seines Beurteilungsspielraums bei Bewerberauswahl internes Verfahren abbrechen, wenn kein Bewerber „seinen Erwartungen“ entspricht - und dann neu extern ausschreiben.

Es ist ja die Bewerbung eines schwerbehinderten Kollegen eingegangen. Das Verfahren wurde nicht abgebrochen, sondern soll nun aus Gründen des § 6 Bundesgleichstellungsgesetz auch extern ausgeschrieben werden. Zu den Vorstellungsgesprächen soll dann auch der interne Bewerber kommen (dürfen!). Hier wird die Unterrepräsentanz von Frauen in dem Bereich als Grund für die externe Ausschreibung angegeben.


Welches konkrete Gebot oder Verbot des § 164 SGB IX sollte verletzt sein durch die geplante externe Ausschreibung? Was meint denn das Integrationsamt? Was sagt die Bundes-Antidiskriminierungsstelle?

Sorry, meinte § 165 SGB IX....werden Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

Gruß
Hertha

Kostenübernahme für Rechtsanwalt verweigern

WoBi, Monday, 20.01.2020, 11:07 (vor 1557 Tagen) @ Hertha

Hallo Herta,

Es ist ja die Bewerbung eines schwerbehinderten Kollegen eingegangen. Das Verfahren wurde nicht abgebrochen, sondern soll nun aus Gründen des § 6 Bundesgleichstellungsgesetz auch extern ausgeschrieben werden. Zu den Vorstellungsgesprächen soll dann auch der interne Bewerber kommen (dürfen!). Hier wird die Unterrepräsentanz von Frauen in dem Bereich als Grund für die externe Ausschreibung angegeben.

Hier sei an den § 205 SGB IX erinnert.
"Verpflichtungen zur bevorzugten Einstellung und Beschäftigung bestimmter Personenkreise nach anderen Gesetzen entbinden den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach den besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen."

Mehr unter:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26577

Und als öffentlicher Arbeitgeber ist noch Art. 33 Abs. 2 GG - Bestenauslese - zu berücksichtigen:-)

--
Gruß
Wolfgang

Kostenübernahme für Rechtsanwalt verweigern

Cebulon, Tuesday, 21.01.2020, 15:11 (vor 1556 Tagen) @ Hertha

§ 165 SGB IX ... werden Sie zu Vorstellungsgespräch eingeladen.

Sehen Gerichte wohl anders: Eine solche generelle Einladungspflicht lehnt z.B. LAG Baden-Württemberg bei bloß „interner“ Stellenausschreibung ab wegen vorgeblicher „Rechtsänderung“ durch das BTHG (noch nicht rkr.)

Leitsätze: „Die Pflicht der öffentlichen Arbeitgeber zur Einladung von schwerbehinderten Bewerbern/innen gilt nicht für rein interne Stellenbesetzungsverfahren. "Solche" Arbeitsplätze im Sinne von § 165 Satz 3 SGB IX sind nur diejenigen Arbeitsplätze, die den Agenturen für Arbeit zu melden sind. Nach der Neufassung des § 165 Satz 1 SGB IX zählen hierzu nicht die intern ausgeschriebenen Arbeitsplätze.“
LAG Ba-Wü. vom 03.06.2019 - 1 Sa 12/18

Dieses Urteil mag zu weitgehend sein: Aber auch von Roetteken lehnt jedenfalls für diese Konstellation (mit nur einem einzigen Bewerber) ein Einladungsrecht klar ab in: jurisPR-ArbR 15/2019 Anm. 4, Abschnitt D, wenn keinem (anderen) Bewerber ein Gespräch angeboten wird.

Gruß,
Cebulon

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Georgina, Monday, 20.01.2020, 06:12 (vor 1558 Tagen) @ Hertha


Interne Ausschreibung im ÖD. Einziger Bewerber ein schwerbehinderter Kollege.
Nun soll die Stelle extern ausgeschrieben werden mit dem Argument und dem Hinweis auf § 6 Bundesgleichstellungsgesetz, es wären zu wenig Frauen in dem Bereich beschäftigt. Der interne Bewerber soll dann auch zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Mir scheint hier nicht nur eine Verletzung hinsichtlich § 164 SGB IX vorzuliegen, sondern auch eine Verletzung gegen § 1 AGG.

Sollen Betriebe nicht gerade extern ausschreiben und diese vorhandene Stelle auch dem Jobcenter melden?
So gibt man ja theoretisch anderen Schwerbehinderten von ausserhalb die Chance auf eine Stelle...der AG muss eben nur prüfen, ob unter allen Bewerbern Scherbehinderte sind, die in gleicher Weise geeignet sind und muss diese zum Gespräch einladen.
Ich sehe in der externen Ausschreibung erst mal keine Diskriminierung. :-|

Kostenübernahme für Rechtsanwalt verweigern

WoBi, Monday, 20.01.2020, 11:22 (vor 1557 Tagen) @ Hertha

Hallo Herta,

Interne Ausschreibung im ÖD. Einziger Bewerber ein schwerbehinderter Kollege.

Warum ist es überhaupt zu einer internen Ausschreibung gekommen? Wurde der schwerbehinderte Kollege nicht bereits bei der Vorprüfung nach § 165 i.V.m. § 164 Abs. 1 SGB IX durch den Arbeitgeber, die SBV oder den PR als ein geeigneter Kandidat festgestellt?
Dann hätte es zu keiner Ausschreibung kommen müssen. Der öffentlichen Arbeitgeber meldet den Agenturen für Arbeit frühzeitig nach einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze.
Erst nach der ergebnislosen Prüfung mit Beteiligung von SBV und PR kommt die frühzeitige Meldung und Beauftragung der Agentur für Arbeit. Danach erst verzögert die Veröffentlichung der Stellenausschreibung.

Mehr dazu unter:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26386
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26295

--
Gruß
Wolfgang

Kostenübernahme für Rechtsanwalt verweigern

StephanT, Sunday, 19.01.2020, 20:22 (vor 1558 Tagen) @ Hertha

Hallo Hertha,

meiner Kenntnis nach, sind Prozess- und Anwaltskosten vom AG zu übernehmen.
Dies wird wohl aus unterschiedlichen Rechtskommentierung deutlich. Eine Auflistung der Kosten, die unstrittig vom AG übernommen werden müssen, gibt es m.E. nach wohl nicht.
Ich empfehle Dir eine Kommentierung zu SGB IX, sofern diese noch nicht vorliegt.

Viele Grüße
Stephan

Kostenübernahme für Rechtsanwalt verweigern

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 20.01.2020, 09:23 (vor 1557 Tagen) @ Hertha

Hallo,

ein seriöser Anwalt, der das Mandat übernimmt, wird auch selber dafür Sorge tragen, daß er seine Aufwendungen vom AG ersetzt bekommt.

Du brauchst schließlich keine Erlaubnis des AG für die juristische Durchsetzung Deiner Rechte.

--
&Tschüß

Wolfgang

Kostenübernahme für Rechtsanwalt verweigern

Hertha, Monday, 20.01.2020, 09:35 (vor 1557 Tagen) @ albarracin

Hallo,

ein seriöser Anwalt, der das Mandat übernimmt, wird auch selber dafür Sorge tragen, daß er seine Aufwendungen vom AG ersetzt bekommt.

Du brauchst schließlich keine Erlaubnis des AG für die juristische Durchsetzung Deiner Rechte.

Danke! Ich bin aber trotzdem etwas skeptisch. Es gibt Urteile, wo das Gericht die Kostenübernahme durch den AG abgelehnt hat, da die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben war. Ich muss ja zumindest im Vorfeld meinem Dienstherrn mitteilen, dass ich rechtliche Beratung in Anspruch nehmen werde.

Gruß
Hertha

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