AG-Teilnahme- zeitliche Begrenzung erwünscht (Versammlung)

soundso..., Monday, 20.01.2020, 09:28 (vor 1551 Tagen)

Hallo zusammen!

Grundsätzlich hat der AG und der Inklusionsbeauftragte ja das Recht, durchgängig an der Versammlung schwerbehinderter MA teilzunehmen. Eine Teilnahme grundsätzlich halte ich auch für wichtig und ist ja sowieso vorgeschrieben. Ich würde allerdings, um einen wirklich freien und unbeschwerten Austrausch der schwerbehinderten KollegInnen zu ermöglichen, die Teilnahme des AG und des Inklusionsbeauftragten zeitlich begrenzen wollen.

Im Forum war schon einmal die Rede vom "Hausrecht" der SBV auf der Versammlung, mit dem sie die Teilnehmer ausschließen kann. Wäre das in Ordnung? Wie würdet ihr das argumentieren? Im §178 SGBIX und in den Kommentaren bzw. §43 BetrVG finde ich nichts dazu. Habt ihr Erfahrungen hierzu? Danke vorab für eure Ideen!

AG-Teilnahme- zeitliche Begrenzung erwünscht

der Nordfriese, Monday, 20.01.2020, 09:37 (vor 1551 Tagen) @ soundso...

Hallo soundso,
ich würde ganz offen mit dem AG und Inklusionsbeauftragen sprechen und die bitte der begrenzten Teilnahme (evtl. 1 Stunde ohne AG und Inklusionsbeauftragte) anbringen.
Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit, die auch für die SBV gilt, sollte das kein Problem sein.

AG-Teilnahme- zeitliche Begrenzung erwünscht

soundso..., Monday, 20.01.2020, 09:54 (vor 1551 Tagen) @ der Nordfriese

Danke, das werde ich versuchen.
Nebenfrage: Wenn schwerbehinderte MA teilnehmen wollen, die ihre sb nicht beim AG gemeldet haben, reicht es doch aus, wenn die ihren sb-Ausweis mir vorlegen, oder? Genau diese MA würden natürlich erst zur Versammlung dazustoßen wollen, wenn der AG/Inklusionsbeauftragte nicht mehr anwesend ist. Wobei mir da grundsätzlich ein offener Umgang mit der sb lieber wäre, um den Austausch direkter und wirkungsvoller hinzubekommen. Aber es ist nunmal die Entscheidung einiger, die Schwerbehinderung nicht zu outen gegenüber dem AG.

AG-Teilnahme- zeitliche Begrenzung erwünscht

der Nordfriese, Monday, 20.01.2020, 10:09 (vor 1551 Tagen) @ soundso...

Wie wollen denn diese MA die Frage des AG/Vorgesetzten beantworten warum sie den Arbeitsplatz verlassen?
Wenn ich mich nicht offenbare, kann ich auch nicht zur Versammlung der Schwerbehinderten und Gleichgestellten gehen, so meine Einstellung.
Ich kann gerade nicht anders Auskunft geben, da mir hierfür momentan die Rechtsgrundlage fehlt.

AG-Teilnahme- zeitliche Begrenzung erwünscht

soundso..., Monday, 20.01.2020, 11:13 (vor 1551 Tagen) @ der Nordfriese

Ja, die rechtliche Grundlage ist mir in diesem letzten Punkt auch nicht klar... ich frage diesbezüglich noch beim Inklusionsamt nach, danke!

AG-Teilnahme- zeitliche Begrenzung erwünscht

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 21.01.2020, 08:28 (vor 1550 Tagen) @ soundso...

Hallo,

die rechtliche Grundlage ist glasklar.
AN können unter Vorlage Ihres amtlichen Nachweises (Ausweis bzw. Gleichstellungsbescheid) natürlich auch dann an der Versammlung teilnehmen, wenn sie der SBV und/oder der SBV unbekannt sind.
Einen Anspruch auf Freistellung und Vergütung der Arbeitszeit haben sie aber nur, wenn sie dem AG ihren Status offenbaren.

--
&Tschüß

Wolfgang

AG-Teilnahme- zeitliche Begrenzung erwünscht

soundso..., Tuesday, 21.01.2020, 11:02 (vor 1550 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin,

die Frage der Kostenübernahme ist für mich auch wichtig- danke, das muss ich den Interessierten natürlich mitteilen. Das impliziert aber doch auch, dass ich den AG und Inklusionsbeauftragten nach dem offiziellen Teil aus der Versammlung herausbitten darf, oder?

AG-Teilnahme- zeitliche Begrenzung erwünscht

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 21.01.2020, 12:31 (vor 1550 Tagen) @ soundso...

Hallo albarracin,

Hallo,

Das impliziert aber doch auch, dass ich den AG und Inklusionsbeauftragten nach dem offiziellen Teil aus der Versammlung herausbitten darf, oder?

das siehst Du falsch.
Das Teilnahmerecht des AG hat nichts damit zu tun, daß sb AN teilnehmen, die dem AG nicht bekannt sind. Das sind zwei verschiedene Tatbestände.

--
&Tschüß

Wolfgang

AG-Teilnahme- zeitliche Begrenzung erwünscht

soundso..., Tuesday, 21.01.2020, 15:04 (vor 1550 Tagen) @ albarracin

Ja, richtig, das sind zwei Sachverhalte, aber was nützt den sbMAn das Recht zur Teilnahme an der Versammlung, wenn sie sich dadurch dem AG gegenüber zwangsläufig outen? Grundsätzlich plädiere ich sicher dafür, die Schwerbehinderung am Arbeitsplatz bekannt zu geben, das würde vieles einfacher machen. Aber es gibt nun mal den genannten Sonderfall.
Das Inklusionsamt gab in einer ersten telefonischen Anfrage spontan die Auskunft, dass die Teilnahme des AG und Inklusionsbeauftragten natürlich begrenzt werden könnte aus Gründen der Vertraulichkeit. Beide sind ja auch nicht schwerbehindert.. Man wolle mir aber noch Informationsmaterial zukommen lassen. Irgendwo bin ich über ein LAG Urteil aus Hessen gestolpert, dass die Teilnahme an der gesamten Versammlung für AK und Inklusionsbeauftragten sichert. Es ist aber schlicht nicht üblich in allen Unternehmen, die ich kenne.
Ich bin gespannt und melde mich bei Neuigkeiten.

AG-Teilnahme- zeitliche Begrenzung erwünscht

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 21.01.2020, 15:41 (vor 1550 Tagen) @ soundso...

Hallo,

wenn sich ein sb/gleichgestellter AN outet, hat dies rechtliche Konsequenzen. Und wenn sich ein sb/gleichgestellter AN nicht outet, hat dies ebenfalls rechtliche Konsequenzen. Und wer sich für eine Alternative entscheidet, muß halt auch die Konsequenzen tragen.

--
&Tschüß

Wolfgang

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