EU Rente befristet Hinzuverdienst beim bisherigen AG möglich (Rente / Pension / ATZ)

schulzen, Dresden, Tuesday, 28.01.2020, 13:58 (vor 1521 Tagen)

Hallo zusammen,
ich habe derzeit eine Kollegin in Beratung, wo zu erwarten ist, dass sie eine befristete EU Rente erhält, da sie trotz BEM Versuchen und Teilzeitrente den Anforderungen derzeit nicht gewachsen ist. Nun kam die Frage auf, ob sie dann im Rahmen der gesetzl. Möglichkeiten auf einem anderen AP unter 3h auch einen Nebenjob machen könnte, oder das nur bei anderen AG geht.
Konnte dazu leider nichts finden.
Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen

LG
Schulzen

EU Rente befristet Hinzuverdienst beim bisherigen AG möglich

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 28.01.2020, 14:11 (vor 1521 Tagen) @ schulzen

Moin Moin Schulzen,

natürlich kann sie das aus meiner Sicht, ich kenne keinen Passus der dagegen spricht. Voraussetzung ist, dass sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen dadurch nicht weiter verschlechtern, also leidensgerecht sollte dieser sein.

Das Risiko besteht allerdings, wenn dadurch teilweise mehr als 3 Stunden am Tag gearbeitet wird, oder leichte Tätigkeiten auch länger möglich sind, dass dann die DRV beim Arbeitgeber eine Arbeitsplatzbeschreibung anfordern kann und die Rente gekürzt oder gestrichen werden kann. Selbiges gilt durch Überschreitung der Zuverdienstgrenzen.


Liebe Grüße

Hendrik

EU Rente befristet Hinzuverdienst beim bisherigen AG möglich

WoBi, Tuesday, 28.01.2020, 15:01 (vor 1521 Tagen) @ schulzen

Hallo Schulzen,

wie wäre es, wenn die Kollegin nach § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX eine Teilzeittätigkeit unter 3 Stunden pro Tag, wegen den Auswirkungen der Behinderung beantragt?
Dies bevor die Mitteilung / der Bescheid der Firma mitgeteilt wird.

Mehr mittels Suchfunktion, so z.B. unter https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25765

--
Gruß
Wolfgang

EU Rente befristet Hinzuverdienst beim bisherigen AG möglich

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 28.01.2020, 19:51 (vor 1521 Tagen) @ WoBi

Hallo,

da ja das Arbeitsverhältnis beim alten AG während einer befristeten Rente bestehen bleibt, wäre eine TZ-Tätigkeit beim alten AG das Naheliegende. Und die kann nun mal mit Hilfe des § 164 Abs. 5 SGB IX auch verlangt werden.

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&Tschüß

Wolfgang

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