Basis Monatsgehalt (AGG)

WoBi, Thursday, 30.01.2020, 12:52 (vor 1541 Tagen)

Hallo zusammen,

habe gerade eine Diskussion mit meinem neuen Arbeitgebervertreter über die Höhe des Monatsgehaltes bei einer AGG-Entschädigung, wenn ein Bewerber klagen würde. Ich will die Beteiligung der SBV/BR bereits vor der Stellenausschreibung wieder durchsetzen. Dies wurde durch den Neuen geändert. Es sei zu viel Aufwand, also Kosten.

Der Arbeitgeber ist der Meinung, dass nur der Einstiegsbetrag der Entgelttabelle gezahlt werden müsse. Ich bin der Meinung, dass dem Bewerber das erzielbare Gehalt z.B. eines vergleichbaren Kollegen zustehen würde. Denn wir erhalten fixes tarifliches Zusatzgeld, Urlaubsgeld, 13. Monatseinkommen und Erfolgsprämie.

Weiter ist der Arbeitgeber der Meinung, dass nur maximal 3 Monatsgehälter bezahlt werden müssten. Dem habe ich Widersprochen und darauf hingewiesen, dass dies nur gelte, wenn der Bewerber ohne Benachteiligung nicht eingestellt worden wäre. Dies aber der Arbeitgeber ggf. vor Gericht nachzuweisen habe. Da die Beschäftigungsquote erfüllt wird, sieht er dieses gelassen. Die besondere Erörterung braucht nicht beachtet zu werden, selbst wenn die SBV/BR nicht einverstanden wären.

Gibt es Grundlagen um gegen diese Kosten-Nutzen-Rechnung anzugehen?

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Gruß
Wolfgang

Basis Monatsgehalt

wurzelkasper, Friday, 31.01.2020, 10:26 (vor 1540 Tagen) @ WoBi

Nachdem die Kosten für die Erörterung ja nicht relevant sind weil die Quote ersetzt ist fällt mir da spontan als Kostenfaktor das Zustimmungsersetzungsverfahren ein wenn der BR dann einer Einstellung widerspricht.

Das dauert und kostet ja auch etwas.

Basis Monatsgehalt

WoBi, Tuesday, 04.02.2020, 12:16 (vor 1536 Tagen) @ wurzelkasper

Hallo wurzlkasper,

eine Diskriminierung wird nach dem AGG mit dem Monatsgehalt als Basis und der Einordnung nach Ermessen des Gerichts "bestraft". Eine Diskriminierung einer Hilfskraft ist billiger als die eines Facharbeiter. Höhere Strafen gibt es bei einer Führungskraft. Die monetäre Entschädigung einer Diskriminierung hängt von der Wertigkeit der beworbenen betrieblichen Stellung ab und nicht von der eigentlichen Tat.

Der Personalleiter rechnet das Monatsgehalt klein, indem Bewerber so gestellt werden, als wenn maximal nur ein Monat gearbeitet worden wäre. Oder wie er es ausdrückt, überhaupt nicht gearbeitet worden ist. Was eigentlich zutrifft. Es werden keinerlei tarifliche Anspruche, die von der Betriebszugehörigkeit abhängen, berücksichtigt. Des weiteren berücksichtigt er die Wahrscheinlichkeit eines Verfahrens, welches in den niedrigen Gehaltsstufen als gering angesehen wird.

Für ein § 100 BetrVG-Verfahren muss der Betriebsrat mitmachen. Hier ist ein Fall abzuwarten, der nicht zu Lasten der Kollegen geht und hohe Erfolgsaussichten hat.

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Gruß
Wolfgang

Basis Monatsgehalt

wurzelkasper, Wednesday, 05.02.2020, 14:44 (vor 1535 Tagen) @ WoBi

Das das nicht in die Schadenssumme an den Bewerber geht ist klar. Auch das der BR da mitspielen muss.
Aber wenn der BR mitmacht und das erwarte ich einfach wenn die SBV nicht korrekt beteiligt ist, dann muss die Firma in das Verfahren gehen. Und die Kosten fallen dann auf jeden Fall als Kapitalabfluss an.

Und ob die korrekte, rechtzeitige Beteiligung der SBV dann nicht billiger ist als die Kosten eines Bewerbers und oder nur die Kosten der Zustimmungsersetzung ist wäre doch ein Argument.

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