Zwang zur Einleitung einer Neuwahl (Wahlen)
Hallo Zusammen,
wir hatten bis dato in e. Betrieb B lediglich 4 Schwerbehinderte. Diese 4 Schwerbehinderten wurde deshalb über "Gebietszusammenfassung" von e. anderen Betrieb A betreut. Nun sind in d. Betrieb B seit 1.7.2019 sind 2 weitere SBs hinzugekommen. D.h. seit Juli 2019 hätte in d. Betrieb B eine eigene lokale Schwerbehindertenvertretung gewählt werden können, da es nun in d. Betrieb B 6 SBs gibt.
Meine Fragen hierzu wären:
1. MUSS der Betrieb B nun eine eigene SBV-Wahl einleiten? Was wäre hier die Gesetzesgrundlage?
2. WANN hätte dies passieren müssen bzw. welcher Zeitraum ist hier gesetzlich vorgesehen?
3. WER müßte diese SBV-Wahl einleiten?
4. Welche Konsequenzen hätte es, wenn die Wahl bereits im Juli 2019 eigenleitet hätten werden müssen?
Im voraus herzlichen Dank für Eure Antworten
viele Grüße,
Felix