Antrag auf Gleichstellung= Verlust der Unbefristung (Gleichstellung)

SBV_Dresden_VONO, Dresden, Friday, 21.02.2020, 12:04 (vor 1519 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe zwei Mitarbeiter die einen unbefristet GDB von 30 haben. Wenn jetzt ein Gleichstellungsantrag gestellt wird, kann dann die Unbefristung aufgehoben werden ? Oder müssen diese Mitarbeiter dann aller 5 Jahre wieder zum Check up?

Über euren Rat würde ich mich sehr freuen...

Antrag auf Gleichstellung= Verlust der Unbefristung

Birgit, Friday, 21.02.2020, 12:27 (vor 1519 Tagen) @ SBV_Dresden_VONO

Hallo zusammen,

ich habe zwei Mitarbeiter die einen unbefristet GDB von 30 haben. Wenn jetzt ein Gleichstellungsantrag gestellt wird, kann dann die Unbefristung aufgehoben werden ? Oder müssen diese Mitarbeiter dann aller 5 Jahre wieder zum Check up?

Über euren Rat würde ich mich sehr freuen...

Hallo SBV_Dresden_VONO

die Gleichstellung hat doch nichts mit der Befristung des GdB zu tun....wenn der GdB unbefristet ist und sich
gesundheitlich nichts ändert bleibt der auch mit Gleichstellung wie er ist.

Gruß Birgit

Antrag auf Gleichstellung= Verlust der Unbefristung

Georgina, Friday, 06.03.2020, 07:31 (vor 1506 Tagen) @ Birgit

die Gleichstellung hat doch nichts mit der Befristung des GdB zu tun....wenn der GdB unbefristet ist und sich
gesundheitlich nichts ändert bleibt der auch mit Gleichstellung wie er ist.

Der GdB gilt so lange, bis ein neuer Bescheid ergeht. Das passiert immer dann, wenn das Versorgungsamt nach einer Nachuntersuchung zu dem Schluss gekommen ist, dass sich entweder die persönlichen oder die gesetzlichen Voraussetzungen geändert haben.
Anlass zu einer NU kann ein Änderungsantrag sein - ebenso aber auch eine Prüfung von Amtes wegen. Letztere kann terminiert sein (befristeter GdB) oder darüber hinaus vom Amt zu jeder Zeit durchgeführt werden.
Auch bei unverändertem Zustand kann der GdB abgesenkt werden, wenn die VersMedV eben einen deutlich niedrigeren Bewertungskorridor vorsieht als noch vor x Jahren.

Antrag auf Gleichstellung= Verlust der Unbefristung

WoBi, Friday, 21.02.2020, 12:44 (vor 1519 Tagen) @ SBV_Dresden_VONO

Hallo,

es sind zwei unterschiedliche Vorgänge und Behörden.
Die Feststellung der Behinderung erfolgt durch das Integrationsamt bzw. der landesspezifischen Stelle.
Eine Gleichstellung als arbeitsmarktpolitische Maßnahme durch die Agentur für Arbeit.

Durch einen Antrag auf Gleichstellung wird nicht in die Feststellung einer Behinderung eingegriffen.

--
Gruß
Wolfgang

Antrag auf Gleichstellung= Verlust der Unbefristung

garda, Berlin, Friday, 21.02.2020, 13:52 (vor 1519 Tagen) @ SBV_Dresden_VONO

ich habe zwei Mitarbeiter die einen unbefristet GDB von 30 haben. Wenn jetzt ein Gleichstellungsantrag gestellt wird, kann dann die Unbefristung aufgehoben werden ? Oder müssen diese Mitarbeiter dann aller 5 Jahre wieder zum Check up?

Hallo,

du bist sicher, dass du SBV bist?

Was genau soll ein Check Up alle 5 Jahre - von wem und warum auch immer - mit dem Status GdB oder der Gleichstellung zu tun haben?

Da kann ich dir nur ganz ganz dringend ein Seminar zur Gleichstellung empfehlen!

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Antrag auf Gleichstellung= Verlust der Unbefristung

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 24.02.2020, 13:50 (vor 1516 Tagen) @ SBV_Dresden_VONO

Moin Moin,

den Antrag auf Gleichstellung stellt man bei der Agentur für Arbeit.
Hierfür ist neben dem GdB von 30-40 auch das Vorliegen von deutlichen Einschnitten auf der Arbeit oder eine andere möglichst behinderungsbedingt begründbare Gefährdungslage oder die Notwendigkeit der Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes eine zwingende Voraussetzung.

Das Versorgungsamt wird nicht informiert. Es ändert sich also nichts am GdB und an dessen Gültigkeitsdauer.

Liebe Grüße

Hendrik

Antrag auf Gleichstellung= Verlust der Unbefristung

SBV_Dresden_VONO, Dresden, Monday, 24.02.2020, 13:52 (vor 1516 Tagen) @ Hendrik1

Vielen Dank für die Rückmeldung

Sonnige Grüße aus Dresden

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